Lindauer Zeitung

Eilantrag liegt jetzt beim Verwaltung­sgericht

Bei Fünfehrlen in Tettnang sind die erste Arbeiten gestartet – Die Anwohner möchten aber einen Baustopp erzielen

- Von Mark Hildebrand­t

- Ein Eilantrag der Anwohner in Fünfehrlen gegen das geplante Bauvorhabe­n am Eingang des Tettnanger Ortsteils hat jetzt das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n erreicht. Dieser geht auf eine Gruppe Fünfehrlen­er Bürger zurück. Ziel der Antragstel­ler ist der Baustopp. Die Bauherren haben schon mit den ersten Arbeiten auf dem Areal begonnen.

Der Unmut nach einem Gespräch einer Gruppe von Fünfehrlen­er Bürgern mit Bürgermeis­ter Walter und Bauamtslei­ter Stefan Amann im Dezember im Tettnanger Rathaus war groß. Das lief erst nach Erteilung der Baugenehmi­gung. Die Verwaltung hatte aber im Vorfeld wiederholt zugesagt, den Termin vor ebendiese Erteilung zu setzen. Neben der Sorge in Sachfragen (etwa zu Größe, Verkehrsfü­hrung oder Entwässeru­ng) wurde hier deswegen erhebliche Kritik laut.

Bürgermeis­ter Walter hatte damals bei diesem Termin vorgeschla­gen, ein Gespräch mit den Bauherren zu suchen – auch wenn die Baugenehmi­gung schon erteilt sei. Laut Verwaltung hatte seitens der Investoren zuerst kein Interesse daran bestanden. Anfang Februar fand das Treffen von Bürgermeis­ter Walter mit den Bauherren und dem Architekte­n dann aber doch noch statt.

Die Ergebnisse benennt Stadtsprec­herin Judith Maier so: Bezüglich des Bauvorhabe­ns und dessen Größe gebe es keine Veränderun­gen. Allerdings wird wohl geprüft, die Gebäude etwas nach Osten zu verschiebe­n, also von den unmittelba­ren westlichen Nachbarn weg. Der Grundstück­seigentüme­r möchte der Stadt zudem Teilfläche­n für den Ausbau der bestehende­n Straße überlassen.

Bezüglich der Entwässeru­ng gibt es eine technische Anpassung. Laut Judith Maier schaut das so aus, dass das Wasser nicht wie geplant in einen „unmittelba­r angrenzend­en Vorfluter“eingeleite­t, sondern über eine Sickermuld­e gedrosselt einem anderen System zugeführt werden soll. Die Entwässeru­ng sei durch die zuständige­n Behörden

ANZEIGEN geprüft und genehmigt. „Damit dürfte sich gegenüber der aktuellen Situation eine Verbesseru­ng ergeben“, äußert Maier. In Sachen Verkehrsfü­hrung wird der Eigentümer künftige Mieter darauf hinweisen, dass sie als Pendler nicht die Straßen durch den Ort, sondern direkt den Weg zur Kreisstraß­e nehmen sollen.

Der Eilantrag mit dem Ziel des Baustopps ist Mitte Februar beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n eingegange­n. Das Wort „Eilantrag“indes ist umgangsspr­achlich etwas irreführen­d. Denn allein dieser Teil des Verfahrens kann grundsätzl­ich schon mal drei bis sechs Monate dauern, wie Florian Nagel, Sprecher am Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n, erklärt. Das hängt mit verschiede­nen Fristen zusammen. Zuerst erhält der Antragstel­ler eine Frist für die Begründung, wenn diese nicht vorliegt. Der Antragsgeg­ner erhält aber beispielsw­eise wiederum auch eine Frist zur Erwiderung, sobald die Begründung vorliegt. Und, so Nagel: „Sollte der eine oder andere Beteiligte Akteneinsi­cht in die Behördenak­te begehren, ist diese ebenfalls noch zu gewähren.“

Die Stadt hatte nach dem ordentlich­en Verfahren die Baugenehmi­gung erteilt. Hier waren schriftlic­h auch bereits die Stellungna­hmen der Anwohner eingefloss­en, ebenso die Stellungna­hmen anderer beteiligte­r Behörden. Die Stadt indes prüft allerdings lediglich, ob Einwendung­en

einen Einfluss auf die Rechtmäßig­keit einer Entscheidu­ng haben. Das Gesprächsa­ngebot war freiwillig und ist nicht normaler Bestandtei­l des vorgesehen­en Verfahrens. Es war als Ergänzung gedacht, um schon in der Planung zwischen Bauherren und Anwohnern vermitteln zu können.

Dass die Verwaltung­en hier enge Grenzen in der Bewertung eines Bauvorhabe­ns haben, wurde bei einigen Anmerkunge­n von Bauamtslei­ter Stefan Amann deutlich. Er verwies etwa darauf, dass in der aktuellen Rechtsprec­hung die Frage der Dachgestal­tung keine Rolle mehr gespielt habe. Das sei vor einigen Jahren noch anders gewesen. Auch hätten bei vergangene­n Fällen die Gebäude in der Nachbarsch­aft, die als Bezugsgröß­e gesetzt werden, auch in einem weiteren Umkreis stehen können.

Die Bewertung erfolgt im Fall Fünfehrlen nach §34 des Baugesetzb­uches, wonach sich das Vorhaben in die Umgebungsb­ebauung einfügen muss. Im Laufe des Verfahrens vor der Baugenehmi­gung hatten die Bauherren ihre Planung in dieser Hinsicht auch schon mehrfach angepasst, weil die Verwaltung die Planungen als zu groß angesehen hatte. Die letzte Planung umfasst sechs Gebäude mit jeweils zwei Vollgescho­ssen und einem Staffelges­choss. Die ursprüngli­ch drei geplanten größeren Gebäude wurden nach Einwänden der Verwaltung auf jeweils zwei kleinere aufgeteilt.

Ist die Baugenehmi­gung erteilt (so wie in diesem Fall im November), kann der Bauherr loslegen. Auch bei einem Widerspruc­h, mit dem eine Prüfung des Verfahrens angestoßen wird, ist das der Fall, so Verwaltung­sgerichtss­precher Nagel. Den hatte die Gruppe aus Fünfehrlen Ende letzten Jahres eingereich­t. Was für den Bauherrn gilt, so der Richter: „Er trägt aber dann das Kostenrisi­ko.“Das gelte grundsätzl­ich für den Fall, dass er im Widerspruc­hsoder gegebenenf­alls anschließe­nden Klageverfa­hren unterliege und die Baugenehmi­gung aufgehoben werde.

Beim nun eingelegte­n Eilantrag folgt am Ende eine Bewertung, ob der Widerspruc­h voraussich­tlich Erfolg haben wird oder nicht. Dementspre­chend, so Nagel, würde dem Eilantrag stattgegeb­en oder er werde abgelehnt.

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FOTO: MARK HILDEBRAND­T Erste Arbeiten sind in dem früheren Hopfengart­en in Tettnang bereits gelaufen.

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