Eilantrag liegt jetzt beim Verwaltungsgericht
Bei Fünfehrlen in Tettnang sind die erste Arbeiten gestartet – Die Anwohner möchten aber einen Baustopp erzielen
- Ein Eilantrag der Anwohner in Fünfehrlen gegen das geplante Bauvorhaben am Eingang des Tettnanger Ortsteils hat jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen erreicht. Dieser geht auf eine Gruppe Fünfehrlener Bürger zurück. Ziel der Antragsteller ist der Baustopp. Die Bauherren haben schon mit den ersten Arbeiten auf dem Areal begonnen.
Der Unmut nach einem Gespräch einer Gruppe von Fünfehrlener Bürgern mit Bürgermeister Walter und Bauamtsleiter Stefan Amann im Dezember im Tettnanger Rathaus war groß. Das lief erst nach Erteilung der Baugenehmigung. Die Verwaltung hatte aber im Vorfeld wiederholt zugesagt, den Termin vor ebendiese Erteilung zu setzen. Neben der Sorge in Sachfragen (etwa zu Größe, Verkehrsführung oder Entwässerung) wurde hier deswegen erhebliche Kritik laut.
Bürgermeister Walter hatte damals bei diesem Termin vorgeschlagen, ein Gespräch mit den Bauherren zu suchen – auch wenn die Baugenehmigung schon erteilt sei. Laut Verwaltung hatte seitens der Investoren zuerst kein Interesse daran bestanden. Anfang Februar fand das Treffen von Bürgermeister Walter mit den Bauherren und dem Architekten dann aber doch noch statt.
Die Ergebnisse benennt Stadtsprecherin Judith Maier so: Bezüglich des Bauvorhabens und dessen Größe gebe es keine Veränderungen. Allerdings wird wohl geprüft, die Gebäude etwas nach Osten zu verschieben, also von den unmittelbaren westlichen Nachbarn weg. Der Grundstückseigentümer möchte der Stadt zudem Teilflächen für den Ausbau der bestehenden Straße überlassen.
Bezüglich der Entwässerung gibt es eine technische Anpassung. Laut Judith Maier schaut das so aus, dass das Wasser nicht wie geplant in einen „unmittelbar angrenzenden Vorfluter“eingeleitet, sondern über eine Sickermulde gedrosselt einem anderen System zugeführt werden soll. Die Entwässerung sei durch die zuständigen Behörden
ANZEIGEN geprüft und genehmigt. „Damit dürfte sich gegenüber der aktuellen Situation eine Verbesserung ergeben“, äußert Maier. In Sachen Verkehrsführung wird der Eigentümer künftige Mieter darauf hinweisen, dass sie als Pendler nicht die Straßen durch den Ort, sondern direkt den Weg zur Kreisstraße nehmen sollen.
Der Eilantrag mit dem Ziel des Baustopps ist Mitte Februar beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingegangen. Das Wort „Eilantrag“indes ist umgangssprachlich etwas irreführend. Denn allein dieser Teil des Verfahrens kann grundsätzlich schon mal drei bis sechs Monate dauern, wie Florian Nagel, Sprecher am Verwaltungsgericht Sigmaringen, erklärt. Das hängt mit verschiedenen Fristen zusammen. Zuerst erhält der Antragsteller eine Frist für die Begründung, wenn diese nicht vorliegt. Der Antragsgegner erhält aber beispielsweise wiederum auch eine Frist zur Erwiderung, sobald die Begründung vorliegt. Und, so Nagel: „Sollte der eine oder andere Beteiligte Akteneinsicht in die Behördenakte begehren, ist diese ebenfalls noch zu gewähren.“
Die Stadt hatte nach dem ordentlichen Verfahren die Baugenehmigung erteilt. Hier waren schriftlich auch bereits die Stellungnahmen der Anwohner eingeflossen, ebenso die Stellungnahmen anderer beteiligter Behörden. Die Stadt indes prüft allerdings lediglich, ob Einwendungen
einen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung haben. Das Gesprächsangebot war freiwillig und ist nicht normaler Bestandteil des vorgesehenen Verfahrens. Es war als Ergänzung gedacht, um schon in der Planung zwischen Bauherren und Anwohnern vermitteln zu können.
Dass die Verwaltungen hier enge Grenzen in der Bewertung eines Bauvorhabens haben, wurde bei einigen Anmerkungen von Bauamtsleiter Stefan Amann deutlich. Er verwies etwa darauf, dass in der aktuellen Rechtsprechung die Frage der Dachgestaltung keine Rolle mehr gespielt habe. Das sei vor einigen Jahren noch anders gewesen. Auch hätten bei vergangenen Fällen die Gebäude in der Nachbarschaft, die als Bezugsgröße gesetzt werden, auch in einem weiteren Umkreis stehen können.
Die Bewertung erfolgt im Fall Fünfehrlen nach §34 des Baugesetzbuches, wonach sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Im Laufe des Verfahrens vor der Baugenehmigung hatten die Bauherren ihre Planung in dieser Hinsicht auch schon mehrfach angepasst, weil die Verwaltung die Planungen als zu groß angesehen hatte. Die letzte Planung umfasst sechs Gebäude mit jeweils zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Die ursprünglich drei geplanten größeren Gebäude wurden nach Einwänden der Verwaltung auf jeweils zwei kleinere aufgeteilt.
Ist die Baugenehmigung erteilt (so wie in diesem Fall im November), kann der Bauherr loslegen. Auch bei einem Widerspruch, mit dem eine Prüfung des Verfahrens angestoßen wird, ist das der Fall, so Verwaltungsgerichtssprecher Nagel. Den hatte die Gruppe aus Fünfehrlen Ende letzten Jahres eingereicht. Was für den Bauherrn gilt, so der Richter: „Er trägt aber dann das Kostenrisiko.“Das gelte grundsätzlich für den Fall, dass er im Widerspruchsoder gegebenenfalls anschließenden Klageverfahren unterliege und die Baugenehmigung aufgehoben werde.
Beim nun eingelegten Eilantrag folgt am Ende eine Bewertung, ob der Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben wird oder nicht. Dementsprechend, so Nagel, würde dem Eilantrag stattgegeben oder er werde abgelehnt.