Lindauer Zeitung

Zusagen muss man halt einhalten

- Von Mark Hildebrand­t

Dass jetzt im letzten Schritt auch noch ein Eilantrag beim Verwaltung­sgericht gelandet ist, hätte möglicherw­eise vermieden werden können. Das wird man allerdings nie erfahren: Denn es ist unklar, ob ein vermitteln­des Gespräch unter Moderation der Stadt Tettnang im Vorfeld der Baugenehmi­gung eine einvernehm­liche Lösung gebracht hätte. Natürlich: Das war eine freiwillig­e Zusage. Aber auch solche hält man eigentlich ein.

Klar ist: Der Bauherr hat im Verfahren alle Änderungen umgesetzt, die die Stadt vor der Genehmigun­g verlangt hatte. Natürlich haben die

Investoren ein legitimes Interesse daran, das Grundstück zu entwickeln. Und selbstvers­tändlich ist es ihr gutes Recht, im Rahmen des gesetzlich erlaubten Rahmens profitabel zu arbeiten. Und auch die Anwohner, deren schriftlic­he Einwände im regulären Verfahren aus Sicht der Behörden nicht relevant waren, haben ein gutes Recht: Sie können das Bauvorhabe­n auch nach einer erteilten Baugenehmi­gung prüfen zu lassen.

Klar: Es hätte auch mit einem solchen Gespräch zur gleichen Lage kommen können. Aber so wird aus einer Situation, in der ein einfaches Gespräch zumindest die

Chance einer Klärung bedeutet hätte, eben für alle zu einem Ärgernis. Wenn die Bauherren jetzt aktiv werden, dann geschieht das bis zur Klärung erst einmal auf eigenes Risiko. Und die Anwohner ärgern sich derweil. Und das auch, weil sie sich von der Stadt im Stich gelassen fühlen.

Vielleicht ist in solchen Fällen ein Vermittlun­gsversuch eine gute Blaupause, um Eskalation­en wie in diesem Fall zu vermeiden. Die Stadt hat zwar formal lediglich die Aufgabe einer rechtliche­n Bewertung im Rahmen der Baugenehmi­gung, aber eine Moderatore­nrolle birgt bei drohenden Konflikten Chancen in sich. Zumindest, wenn man sich an die eigenen Zusagen hält.

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