Zusagen muss man halt einhalten
Dass jetzt im letzten Schritt auch noch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gelandet ist, hätte möglicherweise vermieden werden können. Das wird man allerdings nie erfahren: Denn es ist unklar, ob ein vermittelndes Gespräch unter Moderation der Stadt Tettnang im Vorfeld der Baugenehmigung eine einvernehmliche Lösung gebracht hätte. Natürlich: Das war eine freiwillige Zusage. Aber auch solche hält man eigentlich ein.
Klar ist: Der Bauherr hat im Verfahren alle Änderungen umgesetzt, die die Stadt vor der Genehmigung verlangt hatte. Natürlich haben die
Investoren ein legitimes Interesse daran, das Grundstück zu entwickeln. Und selbstverständlich ist es ihr gutes Recht, im Rahmen des gesetzlich erlaubten Rahmens profitabel zu arbeiten. Und auch die Anwohner, deren schriftliche Einwände im regulären Verfahren aus Sicht der Behörden nicht relevant waren, haben ein gutes Recht: Sie können das Bauvorhaben auch nach einer erteilten Baugenehmigung prüfen zu lassen.
Klar: Es hätte auch mit einem solchen Gespräch zur gleichen Lage kommen können. Aber so wird aus einer Situation, in der ein einfaches Gespräch zumindest die
Chance einer Klärung bedeutet hätte, eben für alle zu einem Ärgernis. Wenn die Bauherren jetzt aktiv werden, dann geschieht das bis zur Klärung erst einmal auf eigenes Risiko. Und die Anwohner ärgern sich derweil. Und das auch, weil sie sich von der Stadt im Stich gelassen fühlen.
Vielleicht ist in solchen Fällen ein Vermittlungsversuch eine gute Blaupause, um Eskalationen wie in diesem Fall zu vermeiden. Die Stadt hat zwar formal lediglich die Aufgabe einer rechtlichen Bewertung im Rahmen der Baugenehmigung, aber eine Moderatorenrolle birgt bei drohenden Konflikten Chancen in sich. Zumindest, wenn man sich an die eigenen Zusagen hält.