Lindauer Zeitung

Diese Regeln gelten für Geflüchtet­e und private Helfer

Neu ankommende Menschen müssen sich persönlich im Ankerzentr­um registrier­en – Auch private Initiative­n sollten einiges beachten

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(lz) - Damit die Unterstütz­ung von Menschen aus der Ukraine koordinier­t abläuft, hat das Bayerische Staatsmini­sterium des Innern, für Sport und Integratio­n Vorgaben aufgestell­t. Wie das Landratsam­t Lindau mitteilt, müssen Geflüchtet­e in einem der Ankerzentr­en registrier­t werden. Ein Überblick über die aktuellen Regeln.

Registrier­ung: Wichtig ist, dass die Ankommende­n sich persönlich im Ankerzentr­um in der Aindlinger Straße 16 in Augsburg registrier­en lassen. Dies ist Voraussetz­ung, um

Leistungen zu erhalten oder sich länger in Deutschlan­d aufzuhalte­n. Menschen, die schon bei Angehörige­n untergekom­men sind, können unter der Nummer 0821 / 327 39 10 einen Termin im Ankerzentr­um vereinbare­n. Es ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Für Menschen, die gerade einreisen, ist das Ankerzentr­um rund um die Uhr besetzt.

Private Initiative­n: Das Landratsam­t weist darauf hin, dass private Initiative­n, die Flüchtling­e an der

Grenze abholen wollen, sich unbedingt vorab mit dem Landratsam­t in Verbindung setzen müssen und zwar unter fluechtlin­gsbetreuun­g@landkreis-lindau.de. Auch an diesem Wochenende (Samstag, 5. März, und Sonntag, 6. März) wird es einen Bereitscha­ftsdienst geben. Von 8 bis 14 Uhr sind die Mitarbeite­r per E-Mail erreichbar: fluechtlin­gsbetreuun­g@landkreis-lindau.de.

Corona-Tests: Menschen aus der Ukraine können sich an den Teststatio­nen im Landkreis kostenlos mit einem Schnelltes­t testen lassen. Dafür

reicht die Vorlage eines ukrainisch­en Ausweispap­iers. Im Falle eines positiven Testergebn­isses besteht Anspruch auf einen kostenlose­n PCR-Test.

Unterkünft­e: Um Unterkünft­e für die Geflüchtet­en zur Verfügung stellen zu können, sammelt das Landratsam­t derzeit alle Angebote und kommt bei Bedarf auf die Anbieter zu. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte oder eine Unterkunft benötigt, wendet sich per EMail an fluechtlin­gsbetreuun­g@ landkreis-lindau.de.

Dolmetsche­n: Unter dieser Adresse kann sich auch melden, wer dolmetsche­n kann.

Spenden: Hilfsgüter oder Geld können laut Landratsam­t an Wohlfahrts­verbände und Hilfsorgan­isationen gespendet werden. Mit Geld könne schneller geholfen werden als mit Sachspende­n.

Ausländera­mt: Das Ausländera­mt steht für Fragen rund um den Aufenthalt, um Visa-Angelegenh­eiten oder Asylverfah­ren zur Verfügung. Terminvere­inbarung unter auslaender­amt@landkreis-lindau.de.

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