Diese Regeln gelten für Geflüchtete und private Helfer
Neu ankommende Menschen müssen sich persönlich im Ankerzentrum registrieren – Auch private Initiativen sollten einiges beachten
(lz) - Damit die Unterstützung von Menschen aus der Ukraine koordiniert abläuft, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Vorgaben aufgestellt. Wie das Landratsamt Lindau mitteilt, müssen Geflüchtete in einem der Ankerzentren registriert werden. Ein Überblick über die aktuellen Regeln.
Registrierung: Wichtig ist, dass die Ankommenden sich persönlich im Ankerzentrum in der Aindlinger Straße 16 in Augsburg registrieren lassen. Dies ist Voraussetzung, um
Leistungen zu erhalten oder sich länger in Deutschland aufzuhalten. Menschen, die schon bei Angehörigen untergekommen sind, können unter der Nummer 0821 / 327 39 10 einen Termin im Ankerzentrum vereinbaren. Es ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Für Menschen, die gerade einreisen, ist das Ankerzentrum rund um die Uhr besetzt.
Private Initiativen: Das Landratsamt weist darauf hin, dass private Initiativen, die Flüchtlinge an der
Grenze abholen wollen, sich unbedingt vorab mit dem Landratsamt in Verbindung setzen müssen und zwar unter fluechtlingsbetreuung@landkreis-lindau.de. Auch an diesem Wochenende (Samstag, 5. März, und Sonntag, 6. März) wird es einen Bereitschaftsdienst geben. Von 8 bis 14 Uhr sind die Mitarbeiter per E-Mail erreichbar: fluechtlingsbetreuung@landkreis-lindau.de.
Corona-Tests: Menschen aus der Ukraine können sich an den Teststationen im Landkreis kostenlos mit einem Schnelltest testen lassen. Dafür
reicht die Vorlage eines ukrainischen Ausweispapiers. Im Falle eines positiven Testergebnisses besteht Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
Unterkünfte: Um Unterkünfte für die Geflüchteten zur Verfügung stellen zu können, sammelt das Landratsamt derzeit alle Angebote und kommt bei Bedarf auf die Anbieter zu. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte oder eine Unterkunft benötigt, wendet sich per EMail an fluechtlingsbetreuung@ landkreis-lindau.de.
Dolmetschen: Unter dieser Adresse kann sich auch melden, wer dolmetschen kann.
Spenden: Hilfsgüter oder Geld können laut Landratsamt an Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen gespendet werden. Mit Geld könne schneller geholfen werden als mit Sachspenden.
Ausländeramt: Das Ausländeramt steht für Fragen rund um den Aufenthalt, um Visa-Angelegenheiten oder Asylverfahren zur Verfügung. Terminvereinbarung unter auslaenderamt@landkreis-lindau.de.