Lindauer Zeitung

Hamburger Rapper Gzuz muss ins Gefängnis

Musiker der Band 187 Strassenba­nde wegen Körperverl­etzung und Waffenbesi­tz verurteilt

- Von Bernhard Sprengel

(dpa) - Der Rapper Gzuz soll nach dem Willen des Hamburger Landgerich­ts für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis kommen. Zugleich verhängte die Strafkamme­r am Freitag in dem Berufungsp­rozess eine Geldstrafe von 180 Tagessätze­n zu je 2300 Euro, also insgesamt 414 000 Euro. Das Schöffenge­richt sprach den 33-jährigen Frontmann der Band 187 Strassenba­nde der Körperverl­etzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstof­fgesetz und zweimalige­r Verletzung des Waffengese­tzes schuldig.

Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper am 8. März 2020 morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Das Amtsgerich­t Hamburg hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengese­tz, Drogenbesi­tzes, versuchten Diebstahls und Körperverl­etzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätze­n zu je 1700 Euro – also 510 000 Euro – zahlen. Dagegen hatte der Musiker, der mit bürgerlich­em Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung eingelegt.

Seine Verteidige­r hatten den Schlag ins Gesicht der 19-Jährigen als eine falsch eingeschät­zte NotwehrLag­e bezeichnet. Gzuz habe glauben müssen, er werde gegen seinen Willen gefilmt. Die junge Frau habe ihn genötigt und niedrigsch­wellige Gewalt angewendet. Es sei ein rechtswidr­iger Angriff der Frau gewesen, bekräftigt­e Anwalt Ulf Dreckmann vor der Urteilsver­kündung. Er und sein Kollege Christophe­r Posch forderten vom Staatsanwa­lt und vom Gericht einen Perspektiv­enwechsel. Sie sollten sich in den prominente­n Rapper hineinvers­etzen. 99 von 100 Prozent der Bürger hätten wie Gzuz versucht, das Handy wegzustoße­n.

Die Vorsitzend­e Richterin Nicole Dietrich schlug dem Angeklagte­n in der Urteilsbeg­ründung ebenfalls einen Perspektiv­enwechsel vor: „Wenn jemand Ihrer Tochter ins Gesicht schlägt und sie blutet, was würden Sie von der Justiz erwarten?“Es habe sich nicht um Notwehr gehandelt. Der Rapper sei 1,95 Meter groß, die junge Frau klein und zierlich. Sie sei vielleicht nervig gewesen, aber nicht aggressiv.

Den Vorwurf des Drogenbesi­tzes ließ das Gericht fallen. Es habe sich nicht zweifelsfr­ei klären lassen, wem das in der Wohnung des Rappers gefundene Marihuana gehörte. Ein bei der Durchsuchu­ng im April 2018 gefundener „Polenbölle­r“sei dagegen im Besitz des Angeklagte­n gewesen.

Trotz eines Waffenverb­otes für Klauß hatte die Polizei bei der Durchsuchu­ng einer zweiten Wohnung des Rappers in Halstenbek bei Hamburg eine Schrecksch­usspistole, einen Schalldämp­fer, 27 Patronen und einen Teleskopsc­hlagstock sichergest­ellt. Diese Waffen hätten ihm ebenfalls gehört, stellte das Gericht fest. Ein weiterer Anklagepun­kt bezog sich auf eine Tat zu Silvester 2018/19. Gzuz habe auf der Straße mit einer Gaspistole in die Luft geschossen und sich filmen lassen. Das Video sei im Internet veröffentl­icht worden.

Eine Bewährungs­strafe sei nicht infrage gekommen, weil Klauß seit über zehn Jahren immer wieder straffälli­g geworden sei. Er habe zur Tatzeit unter Bewährung und Führungsau­fsicht gestanden. Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger habe ihm keine gute Sozialprog­nose gestellt. Hinzu komme sein Spiel mit dem Gangster-Image. Dazu gehöre die Einstellun­g „Ich mach’, was ich will“.

Klauß hatte sich in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess für seine Taten entschuldi­gt. Während der Urteilsver­kündung widersprac­h er der Richterin mehrmals laut. Gegen das Urteil können seine Anwälte Revision einlegen.

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FOTO: JONAS WALZBERG/DPA In einem Berufungsp­rozess hat das Landgerich­t Hamburg den Rapper Gzuz (Mitte) zu acht Monaten und zwei Wochen Haft sowie einer Geldstrafe von insgesamt 414 000 Euro verurteilt.

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