Grünes Licht für Doppelhaus-Umbauten in Weißensberger Waldstraße
Anbau und Dachausbau geplant – Bauausschuss befürwortet Befreiungen vom Bebauungsplan
(ust) - Im dritten Anlauf hat es endlich geklappt. Vor rund einem Jahr hatte der Eigentümer einer Doppelhaushälfte in der Waldstraße eine Bauvoranfrage auf einen Anbau und Dachausbau gestellt. Doch diese wurde vom Bauausschuss des Weißensberger Gemeinderats abschlägig beurteilt, weil die Genehmigung dieser Planung zu viele Befreiungen, sprich Ausnahmen vom Bebauungsplan erforderlich gemacht hätte. Im August folgte dann ein Bauantrag für dasselbe Vorhaben, der aber von den Bauausschussmitgliedern auf Anraten der Genehmigungsbehörde im Landratsamt zurückgestellt wurde, da noch offene Fragen zu klären waren.
Zwischenzeitlich hatte der Bauherr seinen Antrag nochmals modifiziert, sprich überarbeitet und angepasst. „Dieses Mal ist der Bauantrag deutlich genehmigungsfähiger“, bemerkte Bürgermeister Hans Kern denn auch gleich zu Beginn der jüngsten Bauausschusssitzung. Zu entscheiden hatten die Ausschussmitglieder über einen weiteren, ähnlich lautenden Bauantrag, der vom Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte (in demselben Gebäude) eingereicht worden war – auch hier ging es um einen Anbau und den Dachausbau.
Was beiden Bauanträgen gemeinsam ist: Die Doppelhaushälften sollen umgebaut und erweitert werden. Beim ersten Antrag wurden die Pläne nun dahingehend geändert, dass der Wintergarten und das Dachgeschoss verkleinert und die Hausseite zur Straße hin (Nord-West) mit einer sogenannten Wiederkehr komplett neu gestaltet werden soll. Geplant ist auch, die Außenanlagen neu zu gestalten und mit einem Gartenteich zu ergänzen. Beim später beantragten Bauvorhaben des Doppelhausnachbars soll der Eingangsbereich vergrößert, ein Anbau mit Flachdach errichtet und das Dachgeschoss ausgebaut werden.
In beiden Fällen kam der Bauausschuss dem Wunsch der Antragsteller nach Befreiungen vom Bebauungsplan „Unterer Tobelbach“nach und tolerierte eine Überschreitung der sogenannten Grundflächenzahl (GRZ). Beim ursprünglich zurückgestellten Bauantrag gab es zusätzliche Befreiungen für die Errichtung einer Dachgaube und eines Gartenteichs außerhalb der Baugrenze. Abgelehnt hingegen wurde eine Erhöhung der Stützmauer. Beim anderen Antrag erteilten die Ausschussmitglieder eine Ausnahme für das geplante Flachdach. Grundlage für die Befreiungen war der Hinweis, dass solche bereits mehrfach bei Bauvorhaben in der unmittelbaren Nachbarschaft bewilligt wurden. Die Beschlüsse für die beiden Anträge fällte der Bauausschuss einstimmig.