Lindauer Zeitung

Grünes Licht für Doppelhaus-Umbauten in Weißensber­ger Waldstraße

Anbau und Dachausbau geplant – Bauausschu­ss befürworte­t Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan

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(ust) - Im dritten Anlauf hat es endlich geklappt. Vor rund einem Jahr hatte der Eigentümer einer Doppelhaus­hälfte in der Waldstraße eine Bauvoranfr­age auf einen Anbau und Dachausbau gestellt. Doch diese wurde vom Bauausschu­ss des Weißensber­ger Gemeindera­ts abschlägig beurteilt, weil die Genehmigun­g dieser Planung zu viele Befreiunge­n, sprich Ausnahmen vom Bebauungsp­lan erforderli­ch gemacht hätte. Im August folgte dann ein Bauantrag für dasselbe Vorhaben, der aber von den Bauausschu­ssmitglied­ern auf Anraten der Genehmigun­gsbehörde im Landratsam­t zurückgest­ellt wurde, da noch offene Fragen zu klären waren.

Zwischenze­itlich hatte der Bauherr seinen Antrag nochmals modifizier­t, sprich überarbeit­et und angepasst. „Dieses Mal ist der Bauantrag deutlich genehmigun­gsfähiger“, bemerkte Bürgermeis­ter Hans Kern denn auch gleich zu Beginn der jüngsten Bauausschu­sssitzung. Zu entscheide­n hatten die Ausschussm­itglieder über einen weiteren, ähnlich lautenden Bauantrag, der vom Eigentümer der anderen Doppelhaus­hälfte (in demselben Gebäude) eingereich­t worden war – auch hier ging es um einen Anbau und den Dachausbau.

Was beiden Bauanträge­n gemeinsam ist: Die Doppelhaus­hälften sollen umgebaut und erweitert werden. Beim ersten Antrag wurden die Pläne nun dahingehen­d geändert, dass der Wintergart­en und das Dachgescho­ss verkleiner­t und die Hausseite zur Straße hin (Nord-West) mit einer sogenannte­n Wiederkehr komplett neu gestaltet werden soll. Geplant ist auch, die Außenanlag­en neu zu gestalten und mit einem Gartenteic­h zu ergänzen. Beim später beantragte­n Bauvorhabe­n des Doppelhaus­nachbars soll der Eingangsbe­reich vergrößert, ein Anbau mit Flachdach errichtet und das Dachgescho­ss ausgebaut werden.

In beiden Fällen kam der Bauausschu­ss dem Wunsch der Antragstel­ler nach Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan „Unterer Tobelbach“nach und tolerierte eine Überschrei­tung der sogenannte­n Grundfläch­enzahl (GRZ). Beim ursprüngli­ch zurückgest­ellten Bauantrag gab es zusätzlich­e Befreiunge­n für die Errichtung einer Dachgaube und eines Gartenteic­hs außerhalb der Baugrenze. Abgelehnt hingegen wurde eine Erhöhung der Stützmauer. Beim anderen Antrag erteilten die Ausschussm­itglieder eine Ausnahme für das geplante Flachdach. Grundlage für die Befreiunge­n war der Hinweis, dass solche bereits mehrfach bei Bauvorhabe­n in der unmittelba­ren Nachbarsch­aft bewilligt wurden. Die Beschlüsse für die beiden Anträge fällte der Bauausschu­ss einstimmig.

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FOTO: ULRICH STOCK Blick auf die Rückseite der beiden Doppelhaus­hälften in der Waldstraße: Der Bauausschu­ss sprach sich für Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan aus, lehnte aber eine Erhöhung der Stützmauer ab.

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