Von Affenvertreibern und Stachelschweinfängern
Mit tierischen Problemen völlig unterschiedlicher Natur plagen sich zwei Orte herum, die ebenfalls kaum unterschiedlicher sein könnten. Während im schwäbischen Hausen ob Urspring unweit von Ulm einer Besitzerin ihre zwei Stachelschweine ausgebüxt sind und diese nun mittels Lebendfalle wieder dingfest gemacht werden sollen, sucht das Oberste Gericht Indiens in der gut 6000 Kilometer entfernten Hauptstadt Neu-Delhi hochoffiziell nach Affenvertreibern.
Die auf dem Subkontinent allgegenwärtigen Rhesusaffen haben es offenbar auf die Wohnhäuser der dort wohnenden Richter und deren Mitarbeiter abgesehen. In der offiziellen Ausschreibung heißt es, dass rund 35 bis 40 Gebäude in einem Radius von drei bis vier Kilometern um das Gerichtsgebäude vor den Tieren beschützt werden müssen. Der Job ist allerdings nicht sonderlich begehrt: Die Mehrheit der indischen Bevölkerung ist hinduistisch und verehrt auch Hanuman – einen Affengott. Somit werden die oft frechen Tiere eher gefüttert als verscheucht. Es dürfte spannend werden, ob es überhaupt Bewerber geben wird.
Derweil fürchtet die Stachelschweinhalterin, dass die hierzulande nicht heimischen Nager im Wald vom Fuchs gefressen werden könnten. Aber vielleicht retten sich die beiden ja doch noch in die Falle.
Was das miteinander zu tun hat? Wenig. Außer, dass sich jene glücklich schätzen können, deren Schwierigkeiten dieser Tage von Nagetieren mit geringelten Rasselbechern auf dem Rücken ausgelöst werden. Oder von Äffchen mit einer Vorliebe für juristisches Fachpersonal. (jos)