Ein bisschen Freiheit
Kurz vor knapp hat sich die Ampel dann doch noch auf einen Basisschutz für die Zeit ab dem 20. März geeinigt, wenn insbesondere auf Wunsch der FDP alle „tiefgreifenden Maßnahmen“der Pandemiebekämpfung entfallen. Zum vereinbarten Basisschutz in der Hoheit der Länder gehören Masken im Nahverkehr, in Kliniken und Altenheimen sowie etwa eine Testpflicht in Schulen. Dazu kommt bundesweit die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.
Das Ganze ist unabhängig davon terminiert, dass die Inzidenzen aktuell ja gerade steigen statt zu fallen. Nun nämlich, so die Begründung der Bundesregierung, machten pure Ziffern keinen Sinn mehr – nachdem wir in Deutschland lange, lange Monate von der Politik mit Schwellenwerten bei Neuinfektionen und Klinikeinweisungen gequält worden sind. Nun komme es, heißt es, auf das Gesamtbild an. Zumindest bis zum Herbst, dann soll je nach Lage neu entschieden werden.
So sehr sich nun Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) gegenseitig wegen des jetzt doch noch erstellten Gesetzentwurfs loben, zeigt das Ringen um den konkreten Inhalt, wie unterschiedlich beide Minister ticken – Team Vorsicht gegen Team Lockerung. Immerhin konnte Lauterbach seine Idee durchsetzen, für regionale Ausbruchherde, Hotspots genannt, Maßnahmen wie Test- und Impfnachweise oder 2G- und 3G-Regeln vorzusehen, die von den Ländern ausgelöst werden können. Nämlich dann, wenn eine hohe Inzidenz die Klinikversorgung gefährdet oder eine neue gefährliche Variante auftritt. Diese Regelungen können laut Lauterbach Stadtviertel, Städte, Regionen oder gar ein ganzes Bundesland betreffen. Das lässt viel Spielraum.
Da kann man angesichts der aktuell wieder steigenden Inzidenzen nur hoffen, dass davon nicht schnell häufig Gebrauch gemacht werden muss. Dann nämlich wäre die liberale Verheißung, dass für die Deutschen am 20. März im Großen und Ganzen der Vor-Corona-Alltag einkehrt, nur ein Strohfeuer gewesen.