Bald fallen vielerorts die Masken
Abschied von vielen Corona-Regeln – Ministerpräsident Kretschmann übt scharfe Kritik
- Der Alltag soll im Frühling (fast) zurückkehren, verspricht die Bundesregierung. Masken nur noch in Kliniken, Heimen und im Nahverkehr. 2G oder 3G nur noch in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen und vollen Kliniken. Das zumindest sagt ein Gesetzentwurf.
Die meisten Corona-Regeln werden in Deutschland zum Frühlingsanfang entfallen. Allerdings sollen besonders gefährdete Menschen weiter geschützt und regionale Ausbruchsherde bekämpft werden können, kündigten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch an. Beide Minister sprachen von einem „guten Kompromiss“.
Konkret geplant ist, dass die Länder eine Maskenpflicht etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Ob FFP2- oder OP-Maske, ist Ländersache.
Eine Testpflicht soll weiterhin in Schulen, Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen, aber etwa auch für Dialysezentren möglich sein. Bundesweit ist weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen vorgesehen.
In besonders von Corona betroffenen Regionen allerdings sollen Abstandsgebote, eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte, Zugangsbeschränkungen nach den 2Goder 3G-Regelungen dazukommen können. Eine starre Kennzahl, ab wann ein Gebiet zum Hotspot wird, soll nicht definiert werden. „Man Österreich setzt die Impfpflicht gegen das Coronavirus vorerst aus. Die Impfpflicht sei bei der vorherrschenden Omikron-Variante nicht verhältnismäßig, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch in Wien. Basis für die Entscheidung sei der Bericht einer Expertenkommission. In drei Monaten solle neu entschieden werden, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Sollte es die Situation notwendig machen, die Impfpflicht doch wieder in Kraft zu setzen, werde man schnell reagieren können, so die beiden Regierungsmitglieder. Die Impflicht gilt eigentlich seit Anfang Februar. Ab 15. März mussten bisher alle, die sich weigern, mit Geldstrafen von bis zu 3600 Euro rechnen.
Die Expertenkommission betont, dass nach einem vergleichsweise muss das Gesamtbild sehen“, sagte Lauterbach. Stark steigende Infektionszahlen in einer Region, eine drohende Überlastung der Gesundheitsinfrastruktur vor Ort sowie das Auftreten einer besonders gefährlichen neuen Virusvariante sollen Kriterien für einen Hotspot sein.
Die Länderparlamente müssen dabei das genaue Gebiet bestimmen. entspannten Sommer ein durch neue Varianten geprägter Herbst folgen könnte. „Die grundsätzliche Impfpflicht als probates Mittel zur Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate ist prinzipiell weiterhin sinnvoll, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, schreibt die Kommission. Es komme aber auf den Zeitpunkt der Impfung an. Impfe man zu früh, verpuffe ein wesentlicher Teil dieser neu erworbenen Immunität.
Generell sei eine spätere Umsetzung der Impfpflicht einer sofortigen vorzuziehen, so die Experten weiter. Jedenfalls bestehe so eine gewisse Möglichkeit, „dass im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Umsetzung der Impfpflicht gar nicht mehr erforderlich wird beziehungsweise noch
Ein Hotspot könne ein Stadtteil, eine Stadt, eine größere Region oder auch ein ganzes Bundesland sein, sagte Lauterbach. Die Maßnahmen sollen automatisch enden, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht nach spätestens drei Monaten verlängert. „Das Gesetz bringt die Länder in die Lage, Schutzbedürftige besonders zu schützen“, betonte der Gesundheitsminister. bessere Impfstoffe vorliegen.“Österreich war mit dem Schritt ein Vorreiter in der EU. In anderen Ländern gab es nur altersspezifische Vorschriften. Die Impfquote liegt in Österreich bei rund 70 Prozent. Die Einführung der Impfpflicht blieb in Österreich praktisch wirkungslos. Seit Anfang Februar haben sich nur 26 000 bis dahin ungeschützte Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen.
Vier Tage nach dem Ende fast aller Corona-Beschränkungen ist in Österreich am Mittwoch die Zahl der Neuinfektionen auf einen neuen Höchstwert geklettert. Wie die Behörden berichteten, wurden binnen eines Tages 47 795 neue Fälle verzeichnet. Unter Berücksichtigung der Zahl der Einwohner entspräche das etwa einem Wert von 450 000 in Deutschland. (dpa)
Justizminister Buschmann unterstrich, in Nicht-Hotspotgebieten „kehren wir weitestgehend zur Normalität zurück“.
Scharfe Kritik an dem Entwurf kommt aus dem Südwesten: Aus Sicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) haben die Länder bald viel zu wenige Instrumente zur Hand. „Die Pandemielage ist sehr volatil, die Zahlen steigen derzeit wieder“, sagte Kretschmann am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt.“
Insgesamt sollen die derzeit bis zum 20. März geltenden Regeln Lauterbach zufolge übergangsweise noch längstens bis zum 2. April in Kraft bleiben, damit die Länder Zeit haben, die rechtlichen Grundlagen für Hotspot-Regelungen zu schaffen. Das Ganze wird bis zum 23. September befristet.
Nun muss noch der Bundestag die Regelungen beschließen, was in der kommenden Woche geschehen soll. Inwiefern die Bundestagsabgeordneten an dem Entwurf noch etwas ändern, bleibt abzuwarten. So sagte der grüne Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, es sei „wenig konsistent“, eine Maskenpflicht im Nahverkehr anzuordnen, aber nicht in vollen Einkaufszentren.