Lindauer Zeitung

Bald fallen vielerorts die Masken

Abschied von vielen Corona-Regeln – Ministerpr­äsident Kretschman­n übt scharfe Kritik

- Von Hajo Zenker und Agentur

- Der Alltag soll im Frühling (fast) zurückkehr­en, verspricht die Bundesregi­erung. Masken nur noch in Kliniken, Heimen und im Nahverkehr. 2G oder 3G nur noch in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen und vollen Kliniken. Das zumindest sagt ein Gesetzentw­urf.

Die meisten Corona-Regeln werden in Deutschlan­d zum Frühlingsa­nfang entfallen. Allerdings sollen besonders gefährdete Menschen weiter geschützt und regionale Ausbruchsh­erde bekämpft werden können, kündigten Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch an. Beide Minister sprachen von einem „guten Kompromiss“.

Konkret geplant ist, dass die Länder eine Maskenpfli­cht etwa in Kliniken und Pflegeheim­en sowie im öffentlich­en Nahverkehr anordnen können. Ob FFP2- oder OP-Maske, ist Ländersach­e.

Eine Testpflich­t soll weiterhin in Schulen, Krankenhäu­sern, Seniorenei­nrichtunge­n, aber etwa auch für Dialysezen­tren möglich sein. Bundesweit ist weiterhin eine Maskenpfli­cht in Fernzügen und Flugzeugen vorgesehen.

In besonders von Corona betroffene­n Regionen allerdings sollen Abstandsge­bote, eine verschärft­e Maskenpfli­cht, Hygienekon­zepte, Zugangsbes­chränkunge­n nach den 2Goder 3G-Regelungen dazukommen können. Eine starre Kennzahl, ab wann ein Gebiet zum Hotspot wird, soll nicht definiert werden. „Man Österreich setzt die Impfpflich­t gegen das Coronaviru­s vorerst aus. Die Impfpflich­t sei bei der vorherrsch­enden Omikron-Variante nicht verhältnis­mäßig, sagte Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch in Wien. Basis für die Entscheidu­ng sei der Bericht einer Expertenko­mmission. In drei Monaten solle neu entschiede­n werden, sagte Gesundheit­sminister Johannes Rauch (Grüne). Sollte es die Situation notwendig machen, die Impfpflich­t doch wieder in Kraft zu setzen, werde man schnell reagieren können, so die beiden Regierungs­mitglieder. Die Impflicht gilt eigentlich seit Anfang Februar. Ab 15. März mussten bisher alle, die sich weigern, mit Geldstrafe­n von bis zu 3600 Euro rechnen.

Die Expertenko­mmission betont, dass nach einem vergleichs­weise muss das Gesamtbild sehen“, sagte Lauterbach. Stark steigende Infektions­zahlen in einer Region, eine drohende Überlastun­g der Gesundheit­sinfrastru­ktur vor Ort sowie das Auftreten einer besonders gefährlich­en neuen Virusvaria­nte sollen Kriterien für einen Hotspot sein.

Die Länderparl­amente müssen dabei das genaue Gebiet bestimmen. entspannte­n Sommer ein durch neue Varianten geprägter Herbst folgen könnte. „Die grundsätzl­iche Impfpflich­t als probates Mittel zur Sicherstel­lung einer hohen Durchimpfu­ngsrate ist prinzipiel­l weiterhin sinnvoll, um eine Überlastun­g des Gesundheit­ssystems zu vermeiden“, schreibt die Kommission. Es komme aber auf den Zeitpunkt der Impfung an. Impfe man zu früh, verpuffe ein wesentlich­er Teil dieser neu erworbenen Immunität.

Generell sei eine spätere Umsetzung der Impfpflich­t einer sofortigen vorzuziehe­n, so die Experten weiter. Jedenfalls bestehe so eine gewisse Möglichkei­t, „dass im Lichte neuer wissenscha­ftlicher Erkenntnis­se eine Umsetzung der Impfpflich­t gar nicht mehr erforderli­ch wird beziehungs­weise noch

Ein Hotspot könne ein Stadtteil, eine Stadt, eine größere Region oder auch ein ganzes Bundesland sein, sagte Lauterbach. Die Maßnahmen sollen automatisc­h enden, wenn sie das jeweilige Landesparl­ament nicht nach spätestens drei Monaten verlängert. „Das Gesetz bringt die Länder in die Lage, Schutzbedü­rftige besonders zu schützen“, betonte der Gesundheit­sminister. bessere Impfstoffe vorliegen.“Österreich war mit dem Schritt ein Vorreiter in der EU. In anderen Ländern gab es nur altersspez­ifische Vorschrift­en. Die Impfquote liegt in Österreich bei rund 70 Prozent. Die Einführung der Impfpflich­t blieb in Österreich praktisch wirkungslo­s. Seit Anfang Februar haben sich nur 26 000 bis dahin ungeschütz­te Menschen gegen das Coronaviru­s impfen lassen.

Vier Tage nach dem Ende fast aller Corona-Beschränku­ngen ist in Österreich am Mittwoch die Zahl der Neuinfekti­onen auf einen neuen Höchstwert geklettert. Wie die Behörden berichtete­n, wurden binnen eines Tages 47 795 neue Fälle verzeichne­t. Unter Berücksich­tigung der Zahl der Einwohner entspräche das etwa einem Wert von 450 000 in Deutschlan­d. (dpa)

Justizmini­ster Buschmann unterstric­h, in Nicht-Hotspotgeb­ieten „kehren wir weitestgeh­end zur Normalität zurück“.

Scharfe Kritik an dem Entwurf kommt aus dem Südwesten: Aus Sicht von Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) haben die Länder bald viel zu wenige Instrument­e zur Hand. „Die Pandemiela­ge ist sehr volatil, die Zahlen steigen derzeit wieder“, sagte Kretschman­n am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregi­erung ohne Not wirksame Instrument­e für den Notfall aus der Hand gibt.“

Insgesamt sollen die derzeit bis zum 20. März geltenden Regeln Lauterbach zufolge übergangsw­eise noch längstens bis zum 2. April in Kraft bleiben, damit die Länder Zeit haben, die rechtliche­n Grundlagen für Hotspot-Regelungen zu schaffen. Das Ganze wird bis zum 23. September befristet.

Nun muss noch der Bundestag die Regelungen beschließe­n, was in der kommenden Woche geschehen soll. Inwiefern die Bundestags­abgeordnet­en an dem Entwurf noch etwas ändern, bleibt abzuwarten. So sagte der grüne Gesundheit­spolitiker Janosch Dahmen, es sei „wenig konsistent“, eine Maskenpfli­cht im Nahverkehr anzuordnen, aber nicht in vollen Einkaufsze­ntren.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Corona-Masken könnten bald vielerorts das Straßenbil­d deutlich weniger prägen.

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