Lindauer Zeitung

In Lindau erwischt: Bundespoli­zei vollstreck­t Haftbefehl­e

Ein Mann kann Geldstrafe begleichen, ein anderer muss hingegen Haftstrafe antreten

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(lz) – Zu Beginn der Woche hat die Bundespoli­zei bei Einreiseko­ntrollen am Grenzüberg­ang Hörbranz (A 96) insgesamt vier Haftbefehl­e vollstreck­t. Ein Slowake konnte durch die Begleichun­g seiner Justizschu­lden eine Ersatzfrei­heitsstraf­e abwenden. Ein Pakistaner, der den deutschen Justizbehö­rden noch über 3000 Euro schuldig geblieben war, musste hingegen seine Haftstrafe antreten.

Lindauer Bundespoli­zisten stoppten am frühen Dienstagmo­rgen ein Fahrzeug mit slowakisch­er Zulassung. Bei der Überprüfun­g des 50jährigen Fahrers stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwa­ltschaft Nürnberg-Fürth per Vollstreck­ungshaftbe­fehl gesucht wurde. Der Slowake war im

Mai 2020 vom Amtsgerich­t Nürnberg in einem Strafbefeh­l wegen Steuerhint­erziehung zur Zahlung einer Geldstrafe von über 1000 Euro verurteilt worden. Der Verurteilt­e konnte mit Hilfe eines Freundes den offenen Betrag begleichen und anschließe­nd weiterfahr­en.

Am Vorabend kontrollie­rte eine Streife der Lindauer Bundespoli­zei einen Pakistaner, der mit einem Fernreiseb­us aus Frankreich einreisen wollte. Bei der Überprüfun­g des 38-Jährigen, der über ordnungsge­mäße pakistanis­che und italienisc­he Reisedokum­ente verfügte, schlug der Fahndungsc­omputer gleich mehrfach an. Der Mann wurde von der Staatsanwa­ltschaft Traunstein mit drei Vollstreck­ungshaftbe­fehlen aufgrund von Vergehen gegen das

Gewaltschu­tz- sowie gegen das Betäubungs­mittelgese­tz gesucht. Demnach war der Mann bereits 2018 vom Amtsgerich­t Rosenheim in Strafbefeh­len zur Zahlung von Geldstrafe­n in Höhe von insgesamt über 3300 Euro verurteilt worden.

Angeblich war der Pakistaner unterwegs zu einem Freund nach Augsburg. Später revidierte der Busreisend­e seine Aussage und gab an, sich auf dem Weg zu seiner Freundin nach Wasserburg am Inn zu befinden. Bei der Frau handelte es sich um die Geschädigt­e aus zwei Strafbefeh­len. Da der Verurteilt­e seine Justizschu­lden nicht begleichen könnte, lieferten ihn die Bundespoli­zisten in die Justizvoll­zugsanstal­t Kempten ein, wo er wohl eine siebenmona­tige Ersatzfrei­heitsstraf­e verbüßen wird.

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FOTO: BUNDESPOLI­ZEI Wegen einer ausstehend­en Geldstrafe muss 38-Jähriuger nun eine Haftstafe antreten.

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