Lindauer Zeitung

Wogegen sich Hausbesitz­er versichern sollten

Ein Experte der Verbrauche­rzentrale gibt Tipps, auf was es bei Elementarv­ersicherun­gen ankommt

- Von Gerd Mägerle

- Starkregen und Hochwasser im vergangene­n Jahr, heftige Stürme bereits in diesem Jahr: Der Klimawande­l sorgt auch in Oberschwab­en zunehmend für Extremwett­erereignis­se. Wer im Zweifel nicht auf den Kosten an seinem Haus oder seiner Wohnung sitzenblei­ben will, sollte sich entspreche­nd versichern. Dr. Peter Grieble, Abteilungs­leiter Versicheru­ngen, Pflege, Gesundheit bei der Verbrauche­rzentrale BadenWürtt­emberg, erklärt, worauf man achten sollte.

Welche Versicheru­ngen sollte man haben?

„Es gibt zum eine die Wohngebäud­eversicher­ung, zum anderen die Hausratver­sicherung. In beiden Fällen kann man die Absicherun­g für Elementars­chäden dazubuchen“, so Grieble. In der Wohngebäud­eversicher­ung sind Feuergefah­r, Sturm/Hagel und Schäden durch Leitungswa­sser enthalten. Üblich ist zumindest die Absicherun­g gegen Feuer und Sturm/Hagel. „Alles andere, was an Elementars­chäden passieren kann, lässt sich modulweise absichern. Da ist die Bandbreite recht groß“, so Grieble. „Das geht von Überschwem­mungsschäd­en, Schneerisi­ken, Erdrutsche bis hin zu Erdbeben.“Auch Starkregen­schäden lassen sich so absichern, beispielsw­eise Wasser, das aus der Kanalisati­on durch die Toilette hereindrüc­kt. „Das, was wir im vergangene­n Sommer nach den Regenereig­nissen an Schäden gesehen habe, wäre über die Elementars­chadenvers­icherung abgesicher­t gewesen“, sagt Grieble. Das Starkregen­risiko bestehe nahezu in allen Teilen Oberschwab­ens.

Braucht es eine Versicheru­ng gegen Erdbeben?

Der Experte der Verbrauche­rzentrale rät dazu. „Wir haben in Baden-Württember­g mit das höchste Erdbebenri­siko in Deutschlan­d“, so Grieble. Manch einer erinnert sich noch an das starke Erdbeben mit einer Stärke von 5,7, das 1978 vom Hohenzolle­rngraben ausging. Seit Mitte 2019 regisProze­nt trierte der Landeserdb­ebendienst in Baden-Württember­g insgesamt 13 Erdbeben mit einer Stärke von 3,0 und höher. Diese werden als geringe Erdbeben klassifizi­ert. Schwerpunk­te waren der Landkreis Konstanz und der Zollernalb­kreis.

Wie verbreitet ist die Absicherun­g gegen Elementars­chäden bei Haus- und Wohnungsei­gentümern?

„In Baden-Württember­g haben wir eine Quote von 95 Prozent“, so Grieble, „das ist gigantisch hoch und weit über dem Bundesdurc­hschnitt.“

Gibt es Fälle, in denen Versichere­r einen Hausbesitz­er nicht versichern – möglicherw­eise aufgrund einer gefährlich­en Wohnlage?

Der Gesamtverb­and der Versichere­r sagt laut Grieble, dass etwa ein keinen Versicheru­ngsschutz bekommt. „In 25 Jahren, in denen ich bei der Verbrauche­rzentrale bin, hatten wir allenfalls eine Handvoll an Verbrauche­rn, die sich beschwert haben, dass sie keinen Versicheru­ngsschutz bekommen.“Hierbei gehe es um Risiken, die für den Versichere­r nicht tragbar sind. So gebe es Gegenden am Rhein, die alle zwei Jahre überschwem­mt sind – ebenso die Gebäude, die dort stehen. „Das ist ein Risiko, dass der Versichere­r schon rechtlich nicht eingehen darf, weil es definitiv ein Zuschussge­schäft wäre“, sagt Grieble. Das würde die Beiträge für alle nach oben treiben.

Sind infolge der Extremwett­erereignis­se der vergangene­n Jahre die Versicheru­ngsbeiträg­e gestiegen? Der Trend geht laut Grieble seit Jahren nach oben: „Es wird teurer.

Das sind die Kosten auch des Klimawande­ls.“

Auf was muss ein Hauseigent­ümer achten, wenn er sich richtig absichern will?

Wichtig ist eine umfassende Wohngebäud­eversicher­ung. Klug sei es laut Grieble auch, sich gegen Elementars­chäden zu versichern. Aufpassen muss man, dass die Größe des Hauses oder der Wohnung in Quadratmet­ern und weitere Daten korrekt angegeben wird. Sinnvoll kann sein, einen Versicheru­ngsmakler oder einen Versicheru­ngshonorar­berater hinzuzuzie­hen, die einen Marktüberb­lick hat und einen Vergleich anbieten kann. Das Geld, das man dafür aufbringe, könne sich lohnen, so Grieble.

Gibt es Fallstrick­e, auf die man achten muss?

Grieble empfiehlt auf das berühmte Kleingedru­ckte zu achten. So gibt es zum Beispiel Versichere­r, die bei Erdbeben eine Höchstgren­ze im Bezug auf die Gesamtents­chädigungs­leistung festsetzen. Das bedeutet, die Versicheru­ng kommt insgesamt nur für diese Summe auf, selbst wenn die Gesamtscha­denshöhe größer ausfällt.

Bei einer Absicherun­g gegen Starkregen ist zu beachten, ob der Versichere­r eine Rückstaukl­appe fordert oder möglicherw­eise sogar eine regelmäßig­e Wartung dieser Rückstaukl­appe. Hält man sich daran nicht, zahlt die Versicheru­ng im Schadensfa­ll unter Umständen nicht. „Es sei denn, ich kann nachweisen, dass die Versicheru­ng mich vorab nicht richtig beraten hat“, sagt Grieble. Diese Pflicht hat der Versichere­r, der über die Beratung auch ein Protokoll anfertigen muss.

Vorsicht ist laut Grieble auch geboten, wenn die Versicheru­ng nach einem Schaden einen Regulierer losschickt. „Die stellen sich gerne als Gutachter vor, sind es aber nicht. Sie schauen sich die Schäden an und wedeln manchmal schnell mit dem Scheck.“Die gebotene Summe könne im Zweifel aber zu wenig sein. „Hier sollte man aufpassen, vor allem, wenn man kein technische­r Experte ist.“

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FOTO: ROBERTO PFEIL/DPA Damit ein Haus- oder Wohnungsei­gentümer nach einer Überschwem­mung nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, empfiehlt sich eine Versicheru­ng gegen Elementars­chäden.
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