Wogegen sich Hausbesitzer versichern sollten
Ein Experte der Verbraucherzentrale gibt Tipps, auf was es bei Elementarversicherungen ankommt
- Starkregen und Hochwasser im vergangenen Jahr, heftige Stürme bereits in diesem Jahr: Der Klimawandel sorgt auch in Oberschwaben zunehmend für Extremwetterereignisse. Wer im Zweifel nicht auf den Kosten an seinem Haus oder seiner Wohnung sitzenbleiben will, sollte sich entsprechend versichern. Dr. Peter Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale BadenWürttemberg, erklärt, worauf man achten sollte.
Welche Versicherungen sollte man haben?
„Es gibt zum eine die Wohngebäudeversicherung, zum anderen die Hausratversicherung. In beiden Fällen kann man die Absicherung für Elementarschäden dazubuchen“, so Grieble. In der Wohngebäudeversicherung sind Feuergefahr, Sturm/Hagel und Schäden durch Leitungswasser enthalten. Üblich ist zumindest die Absicherung gegen Feuer und Sturm/Hagel. „Alles andere, was an Elementarschäden passieren kann, lässt sich modulweise absichern. Da ist die Bandbreite recht groß“, so Grieble. „Das geht von Überschwemmungsschäden, Schneerisiken, Erdrutsche bis hin zu Erdbeben.“Auch Starkregenschäden lassen sich so absichern, beispielsweise Wasser, das aus der Kanalisation durch die Toilette hereindrückt. „Das, was wir im vergangenen Sommer nach den Regenereignissen an Schäden gesehen habe, wäre über die Elementarschadenversicherung abgesichert gewesen“, sagt Grieble. Das Starkregenrisiko bestehe nahezu in allen Teilen Oberschwabens.
Braucht es eine Versicherung gegen Erdbeben?
Der Experte der Verbraucherzentrale rät dazu. „Wir haben in Baden-Württemberg mit das höchste Erdbebenrisiko in Deutschland“, so Grieble. Manch einer erinnert sich noch an das starke Erdbeben mit einer Stärke von 5,7, das 1978 vom Hohenzollerngraben ausging. Seit Mitte 2019 regisProzent trierte der Landeserdbebendienst in Baden-Württemberg insgesamt 13 Erdbeben mit einer Stärke von 3,0 und höher. Diese werden als geringe Erdbeben klassifiziert. Schwerpunkte waren der Landkreis Konstanz und der Zollernalbkreis.
Wie verbreitet ist die Absicherung gegen Elementarschäden bei Haus- und Wohnungseigentümern?
„In Baden-Württemberg haben wir eine Quote von 95 Prozent“, so Grieble, „das ist gigantisch hoch und weit über dem Bundesdurchschnitt.“
Gibt es Fälle, in denen Versicherer einen Hausbesitzer nicht versichern – möglicherweise aufgrund einer gefährlichen Wohnlage?
Der Gesamtverband der Versicherer sagt laut Grieble, dass etwa ein keinen Versicherungsschutz bekommt. „In 25 Jahren, in denen ich bei der Verbraucherzentrale bin, hatten wir allenfalls eine Handvoll an Verbrauchern, die sich beschwert haben, dass sie keinen Versicherungsschutz bekommen.“Hierbei gehe es um Risiken, die für den Versicherer nicht tragbar sind. So gebe es Gegenden am Rhein, die alle zwei Jahre überschwemmt sind – ebenso die Gebäude, die dort stehen. „Das ist ein Risiko, dass der Versicherer schon rechtlich nicht eingehen darf, weil es definitiv ein Zuschussgeschäft wäre“, sagt Grieble. Das würde die Beiträge für alle nach oben treiben.
Sind infolge der Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre die Versicherungsbeiträge gestiegen? Der Trend geht laut Grieble seit Jahren nach oben: „Es wird teurer.
Das sind die Kosten auch des Klimawandels.“
Auf was muss ein Hauseigentümer achten, wenn er sich richtig absichern will?
Wichtig ist eine umfassende Wohngebäudeversicherung. Klug sei es laut Grieble auch, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Aufpassen muss man, dass die Größe des Hauses oder der Wohnung in Quadratmetern und weitere Daten korrekt angegeben wird. Sinnvoll kann sein, einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungshonorarberater hinzuzuziehen, die einen Marktüberblick hat und einen Vergleich anbieten kann. Das Geld, das man dafür aufbringe, könne sich lohnen, so Grieble.
Gibt es Fallstricke, auf die man achten muss?
Grieble empfiehlt auf das berühmte Kleingedruckte zu achten. So gibt es zum Beispiel Versicherer, die bei Erdbeben eine Höchstgrenze im Bezug auf die Gesamtentschädigungsleistung festsetzen. Das bedeutet, die Versicherung kommt insgesamt nur für diese Summe auf, selbst wenn die Gesamtschadenshöhe größer ausfällt.
Bei einer Absicherung gegen Starkregen ist zu beachten, ob der Versicherer eine Rückstauklappe fordert oder möglicherweise sogar eine regelmäßige Wartung dieser Rückstauklappe. Hält man sich daran nicht, zahlt die Versicherung im Schadensfall unter Umständen nicht. „Es sei denn, ich kann nachweisen, dass die Versicherung mich vorab nicht richtig beraten hat“, sagt Grieble. Diese Pflicht hat der Versicherer, der über die Beratung auch ein Protokoll anfertigen muss.
Vorsicht ist laut Grieble auch geboten, wenn die Versicherung nach einem Schaden einen Regulierer losschickt. „Die stellen sich gerne als Gutachter vor, sind es aber nicht. Sie schauen sich die Schäden an und wedeln manchmal schnell mit dem Scheck.“Die gebotene Summe könne im Zweifel aber zu wenig sein. „Hier sollte man aufpassen, vor allem, wenn man kein technischer Experte ist.“