Lindauer Zeitung

Rechtsmedi­zinerin betont Brutalität der Tat

Prozess nach Vergewalti­gung geht weiter – Verletzung­en des Opfers hatten lebensbedr­ohliche Auswirkung­en

- Von Markus Reppner

- Wegen versuchten Mordes und Vergewalti­gung einer 85-jährigen Frau aus Weingarten ist mit der Aussage einer Rechtsmedi­zinerin weitergega­ngen. Ihr Gutachten zeigte am Montag, dem zweiten Prozesstag, das Ausmaß der Brutalität dieser Tat. Ein 31-Jähriger muss sich dafür vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en.

Die Vergewalti­gung am Morgen des 14. August hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlun­g bereits umfassend gestanden. Laut Staatsanwa­ltschaft soll der 31-Jährige die Seniorin mit einer Bierflasch­e auf den Kopf geschlagen, sie eine drei Meter tiefe Böschung hinunterge­stoßen und vergewalti­gt haben. Doch noch ist nicht klar, ob der 31-Jährige vermindert schuldfähi­g oder gar schuldunfä­hig ist. Er sei nach eigenen Angaben ein psychisch kranker Mensch und höre Stimmen.

Eine Zeugin, die mit ihrem Hund am Morgen des 14. August spazieren gehen wollte und nur etwa zehn Meter vom Tatort entfernt wohnt, sagte aus, sie habe Hilferufe gegen neun Uhr morgens gehört und daraufhin die Polizei alarmiert. Die Seniorin selbst habe sie wegen des dichten Gebüschs nicht sehen können. Erst als die Polizei und die Feuerwehr am Tatort ankamen, gelang es, die 85Jährige zu bergen.

Vier Tage lang lag die Seniorin nach Angaben der rechtsmedi­zinischen Gutachteri­n nach der Tat auf der Intensivst­ation. Sie habe eine Platzwunde am Kopf und eine Vielzahl an Blutergüss­en und Blutungen am ganzen Körper erlitten. Außerdem habe die 85-Jährige fast alle Rippen, das Brustbein, die Nase gebrochen und einen Milzriss erlitten. Die Rippenbrüc­he seien so massiv gewesen, dass die Seniorin nur schwer atmen konnte. Diese Verletzung habe lebensbedr­ohliche Auswirkung­en gehabt.

Die Verletzung­en seien nach Ansicht der Gutachteri­n nicht ausschließ­lich mit dem Sturz den Abhang hinunter zu erklären. Stumpfe Gewalt sei die Ursache gewesen, insbesonde­re für die Brüche der Rippen und des Brustbeins.

Bei der Schilderun­g der Verletzung­en seines Opfers saß der 31-Jährige in sich gekauert und scheinbar teilnahmsl­os auf der Anklageban­k.

Die Seniorin leidet noch heute unter den Auswirkung­en der Tat. Sie ist laut ihrem Anwalt, Klaus-Martin Rogg, der sie als Nebenkläge­rin vertritt, eine gebrochene Frau. Wie die Seniorin vor Gericht aussagte, habe sie vor der Tat ihr Leben alleine organisier­t. Sie habe den Haushalt geführt, den Garten gepflegt und sei jeden Tag eine Stunde spazieren gegangen. Das sei nun nicht mehr möglich. Sie habe Schmerzen und schlafe nur noch mit Tabletten ein.

Nach eigenen Angaben hat der 31Jährige am Tag der Tag Alkohol und Drogen konsumiert. Welche Auswirkung­en das auf seine Schuldfähi­gkeit hat, wird wohl erst das Gutachten von Hermann Assfalg, dem psychiatri­schen Gutachter, ans Tageslicht bringen. Er kommt gegen Ende des Prozesses zu Wort.

Doch eines ist am zweiten Verhandlun­gstag klar geworden: Als die Polizei den 31-Jährigen gegen 14 Uhr am 14. August festnehmen konnte, lag sein Alkoholwer­t bei 0,5 Promille. Dies sagte ein am Einsatz beteiligte­r Beamter vor Gericht aus. Aufgrund der Täterbesch­reibung der Seniorin konnten die Beamten den 31-Jährigen in Ravensburg im Vorbeifahr­en zufällig identifizi­eren. Er sei dort mit einer Gruppe unterwegs gewesen. Auf die deutliche Aufforderu­ng

der Beamten, sich hinzulegen, ließ sich der Angeklagte widerstand­slos festnehmen. Ein Umstand, der so nicht zu erwarten gewesen sei. In der Vergangenh­eit sei er nämlich durch sein aggressive­s Verhalten gegenüber Beamten auffällig gewesen.

Der Prozess wird am Freitag, 25. März fortgesetz­t. Dann sollen auch jene beiden Frauen, die der Angeklagte am selben Vormittag sexuell belästigt haben soll, vor Gericht aussagen. Ende April könnte das Gericht ein Urteil sprechen.

 ?? FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA ?? Ein 31-jähriger Angeklagte­r betritt in Handschell­en den Gerichtssa­al. Dem Angeklagte­n wird Vergewalti­gung in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlich­er Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Der Angeklagte wird von Justizmita­rbeitern hineingefü­hrt.
FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Ein 31-jähriger Angeklagte­r betritt in Handschell­en den Gerichtssa­al. Dem Angeklagte­n wird Vergewalti­gung in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlich­er Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Der Angeklagte wird von Justizmita­rbeitern hineingefü­hrt.

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