Mehr Transparenz bei Gehältern
Wissen Sie, was Ihre Kolleginnen und Kollegen verdienen? Nein? Gehälter werden in Deutschland noch immer oft als Tabu-Thema behandelt und gerecht sind sie längst nicht immer. Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz sollte hier zur „Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“beitragen. Aber was haben Beschäftigte davon?
„Nach dem Entgelttransparenzgesetz müssen Betriebe mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten Auskunft über den sogenannten Median des Bruttomonatsentgelts und bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile geben“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte einer Datenverteilung liegt. Er gibt den Wert an, bei dem die Hälfte der Beschäftigten mehr verdient, die andere Hälfte weniger. Diese Bedingung schränkt die Gruppe der Beschäftigten, die einen Anspruch auf Auskunft haben, bereits ein. Weiter sei es aber Voraussetzung, so Bredereck, dass mindestens sechs Arbeitnehmer des anderen Geschlechts eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausführen.
Auf Verlangen eines Beschäftigten müsse der Arbeitgeber den Durchschnittswert der Vergütung der vergleichbaren Mitarbeiter mitteilen. Bredereck hält das eher für „Symbolgesetzgebung“und für „kaum praktikabel“. Allein der Leitfaden des Bundesfamilienministeriums zu diesem Thema habe 70 Seiten. „Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht diesem Bürokratiemonster ein wenig Leben eingehaucht“, sagt Bredereck.
Das BAG hat in einem Urteil die Rechte von Frauen, die auf gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen pochen, gestärkt. Wenn männliche Arbeitnehmer in einem Unternehmen für die gleiche Tätigkeit mehr als vergleichbare weibliche Arbeitnehmerinnen verdienen, begründe das die Vermutung einer unmittelbaren Benachteiligung, so Bredereck. Der Arbeitgeber kann zwar versuchen, diese zu widerlegen, wird das dem Fachanwalt zufolge aber nur selten schaffen. In größeren Unternehmen lohne es sich, bei Verdacht einer Schlechterstellung, dem nachzugehen. „Im Fall einer Diskriminierung können Arbeitnehmerinnen entsprechend mehr Geld einfordern.“(dpa)