Da muss der Bund ran
Es ist müßig zu spekulieren, aus welchen Gründen der Verwaltungsgerichtshof die Tübinger Verpackungsteuer als unrechtmäßig ansieht. Klarheit wird erst die Urteilsbegründung im April schaffen.
Klar ist aber schon jetzt, dass Handlungsbedarf besteht. Unsere Essensaufnahme hat sich über die Jahre immer weiter aus dem eigenen Zuhause nach draußen verlagert. Hier schnell ein Brötchen vom Bäcker, dort ein Fertigsalat aus dem Supermarkt und am Abend das Gericht vom Vietnamesen zum Mitnehmen. Das ist die Lebensrealität vieler Menschen – Tendenz steigend, Müllberge gleichermaßen.
Freiwillige Mehrweg-Systeme wie Recup und Pfandbehälter für Essen in einzelnen Orten sind ein guter Anfang. Um die breite Masse zum Schonen von Ressourcen zu bringen, sind aber gesetzliche Regelungen nötig. Die sind dann am effektivsten, wenn es ans Geld geht. Das muss der Bund nun regeln – oder Kommunen zumindest die Möglichkeit eröffnen, Verpackungsteuern erheben zu dürfen.
Fall ein Problem“. So ist Einwegbesteck etwa erst ab einer gewissen Größe steuerpflichtig, Sandwiches mit kaltem Belag wie von der Gastronomie-Kette Subway werden nicht besteuert, Burger indes schon. Die Verpackung für die Butterbrezel beim Bäcker kostet keine Steuer, dafür aber die für den Leberkäswecken.
Palmer reagierte in einer Stellungnahme am Mittwoch enttäuscht auf das Urteil. „Wir haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer.“Der Bundestrend gehe indes in die gegenteilige Richtung. Im nächsten Schritt müsse der Gemeinderat nun entscheiden, ob die Stadt das Urteil akzeptiert und ab dann auf die Steuer verzichtet, oder ob sie beim Bundesverwaltungsgericht Revision gegen das Urteil einlegen will und bis zu einem Urteil aus Leipzig die Steuer weiter erheben will. „Viel spricht dafür, dass die grundsätzlichen Fragen abschließend geklärt werden müssen“, so Palmer.
Was sagen Leser zur Verpackungsteuer? Eine Umfrage gibt es online unter
schwaebische.de/verpackung