Corona-Regeln gelten nur noch für wenige Bereiche
Auch Ungeimpfte haben wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens
(lby) - Viele hatten auf diesen Moment gewartet, andere erfüllte er aber auch mit gewisser Sorge: Zum Sonntag sind auch in Bayern die allermeisten Corona-Beschränkungen ausgelaufen.
Konkret heißt das: Es gibt bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr – auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas wird – zunächst bis Ostern – weiter getestet. In den Kitas, die geöffnet haben, auch in den Osterferien. Wie es danach weitergeht, muss das Kabinett noch rechtzeitig entscheiden.
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen „vulnerablen Einrichtungen“. Überall sonst ist die Maskenpflicht Geschichte, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen: Von Montag an müssen in den Schulen keine Masken mehr getragen werden. Die Staatsregierung empfiehlt allerdings, in Innenräumen auch weiterhin Masken zu tragen, etwa im Handel, in Freizeiteinrichtungen, aber auch in Schulen, außer im Klassenzimmer.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) appellierte am Wochenende an die Bürger, Vernunft und Eigenverantwortung zu zeigen. Maßnahmen wie das Maskentragen in Innenräumen oder das Erstellen von Hygienekonzepten seien nur Empfehlungen. „Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr.“Die
Bundesländer müssten „leider das schlechte Gesetz der Berliner Ampelregierung ausbaden“.
Das Auslaufen der strikten Corona-Regeln entspricht den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten.
Nach dem Auslaufen der Übergangsfrist am 2. April können die Länder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer
„Gebietskörperschaft“eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Das hat die Staatsregierung verneint – und darauf verzichtet, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären.
Zum Wegfall der meisten CoronaRegeln sagte Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), die Kliniken blickten mit Sorge auf die damit verbundenen Risiken. „Nur noch ein schmaler ,Basisschutz’ bleibt bestehen. Doch durch Gesetze wird keine Pandemie beendet!“
Auch der bayerische Einzelhandel betrachtet den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen skeptisch. Zwar verzichte der Großteil der Händler auf eine Maskenpflicht gemäß ihrem Hausrecht, doch viele machten das „mit Magengrummeln und einer Faust in der Tasche“, sagte HBE-Geschäftsführer Bernd Ohlmann. Denn insgesamt sehe eine Mehrheit der 979 teilnehmenden Einzelhändler die Abschaffung der staatlichen Maskenpflicht kritisch. 50,4 Prozent halten sie laut Umfrage für falsch, 39,2 Prozent für richtig.