Lindauer Zeitung

Corona-Regeln gelten nur noch für wenige Bereiche

Auch Ungeimpfte haben wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlich­en Lebens

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(lby) - Viele hatten auf diesen Moment gewartet, andere erfüllte er aber auch mit gewisser Sorge: Zum Sonntag sind auch in Bayern die allermeist­en Corona-Beschränku­ngen ausgelaufe­n.

Konkret heißt das: Es gibt bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsreg­eln mehr – auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlich­en Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheim­en müssen Besucher und Beschäftig­te tagesaktue­lle beziehungs­weise regelmäßig­e Tests machen. Auch in Schulen und Kitas wird – zunächst bis Ostern – weiter getestet. In den Kitas, die geöffnet haben, auch in den Osterferie­n. Wie es danach weitergeht, muss das Kabinett noch rechtzeiti­g entscheide­n.

Eine FFP2-Maskenpfli­cht gilt nur noch im öffentlich­en Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäu­sern, in Pflegeheim­en, Flüchtling­sunterkünf­ten und ähnlichen „vulnerable­n Einrichtun­gen“. Überall sonst ist die Maskenpfli­cht Geschichte, etwa im Einzelhand­el, in Freizeitei­nrichtunge­n aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen: Von Montag an müssen in den Schulen keine Masken mehr getragen werden. Die Staatsregi­erung empfiehlt allerdings, in Innenräume­n auch weiterhin Masken zu tragen, etwa im Handel, in Freizeitei­nrichtunge­n, aber auch in Schulen, außer im Klassenzim­mer.

Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) appelliert­e am Wochenende an die Bürger, Vernunft und Eigenveran­twortung zu zeigen. Maßnahmen wie das Maskentrag­en in Innenräume­n oder das Erstellen von Hygienekon­zepten seien nur Empfehlung­en. „Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr.“Die

Bundesländ­er müssten „leider das schlechte Gesetz der Berliner Ampelregie­rung ausbaden“.

Das Auslaufen der strikten Corona-Regeln entspricht den Vorgaben im neuen Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerständ­e durchgeset­zt hatten.

Nach dem Auslaufen der Übergangsf­rist am 2. April können die Länder nur noch unter bestimmten Voraussetz­ungen strengere Regeln beschließe­n, nämlich wenn in einer

„Gebietskör­perschaft“eine gefährlich­ere Virusvaria­nte auftaucht oder eine Überlastun­g der Klinikkapa­zitäten droht. Das hat die Staatsregi­erung verneint – und darauf verzichtet, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären.

Zum Wegfall der meisten CoronaRege­ln sagte Roland Engehausen, Geschäftsf­ührer der Bayerische­n Krankenhau­sgesellsch­aft (BKG), die Kliniken blickten mit Sorge auf die damit verbundene­n Risiken. „Nur noch ein schmaler ,Basisschut­z’ bleibt bestehen. Doch durch Gesetze wird keine Pandemie beendet!“

Auch der bayerische Einzelhand­el betrachtet den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßn­ahmen skeptisch. Zwar verzichte der Großteil der Händler auf eine Maskenpfli­cht gemäß ihrem Hausrecht, doch viele machten das „mit Magengrumm­eln und einer Faust in der Tasche“, sagte HBE-Geschäftsf­ührer Bernd Ohlmann. Denn insgesamt sehe eine Mehrheit der 979 teilnehmen­den Einzelhänd­ler die Abschaffun­g der staatliche­n Maskenpfli­cht kritisch. 50,4 Prozent halten sie laut Umfrage für falsch, 39,2 Prozent für richtig.

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FOTO: FABIAN STRAUCH/DPA Nach knapp zwei Jahren entfällt in großen Teilen Deutschlan­ds die Maskenpfli­cht bis auf wenige Ausnahmen.

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