Lindauer Zeitung

Vermieter sollen Mieter bei der CO2-Abgabe entlasten

Koalition einigt sich auf Stufenmode­ll – Bei schlechter Energie-Bilanz zahlen Hausbesitz­er am meisten

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(dpa) - Mieter sollen die Klimaabgab­e bei den Heizkosten in den meisten Fällen künftig nicht mehr alleine zahlen. Stattdesse­n sollen ihre Vermieter einen Teil des sogenannte­n CO2-Preises übernehmen – und zwar abhängig davon, wie klimafreun­dlich ihr Haus ist. Wirtschaft­sminister Robert Habeck (Grüne), Bauministe­rin Klara Geywitz (SPD) und Justizmini­ster Marco Buschmann (FDP) einigten sich auf ein Stufenmode­ll, wie ihre Ministerie­n am Sonntag mitteilten. Einzig Mieter in sehr gut gedämmten Häusern sollen den Aufschlag demnach noch vollständi­g selbst tragen.

Die Regelung soll ab 2023 gelten – und damit ein halbes Jahr später als sich SPD, Grüne und FDP im Koalitions­vertrag vorgenomme­n hatten. Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag.

Seit vergangene­m Jahr macht der sogenannte CO2-Preis Heizen und Tanken teurer. Die Abgabe soll helfen, den klimaschäd­lichen Kohlendiox­id-Ausstoß zu senken. In diesem Jahr liegt sie bei 30 Euro pro Tonne CO2. Bei einem Liter Heizöl macht das nach Berechnung­en der Emissionsh­andelsstel­le acht Cent pro Liter aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattst­unde. Bis 2025 soll der CO2-Preis schrittwei­se noch deutlich weiter steigen.

Bisher konnten Vermieter die Zusatzkost­en komplett auf ihre Mieter abwälzen – obwohl diese nur wenig Einfluss darauf haben, wenn sie wegen schlechter Dämmung oder einer alten Heizung hohe Energiekos­ten haben. Die Ampel-Koalition hat sich deshalb vorgenomme­n, dass die Vermieter beteiligt werden sollen. Das Modell basiert nun auf den CO

des vermietete­n Gebäudes. Das heißt, je schlechter das Haus gedämmt ist und je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso stärker werden die Mieter entlastet und die Vermieter zur Kasse gebeten.

Konkret sind zehn Stufen vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebil­anz übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil der Vermieter ab. Ausnahmen soll es für denkmalges­chützte Gebäude oder in Milieuschu­tz-Gebieten geben, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können.

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