Vermieter sollen Mieter bei der CO2-Abgabe entlasten
Koalition einigt sich auf Stufenmodell – Bei schlechter Energie-Bilanz zahlen Hausbesitzer am meisten
(dpa) - Mieter sollen die Klimaabgabe bei den Heizkosten in den meisten Fällen künftig nicht mehr alleine zahlen. Stattdessen sollen ihre Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen – und zwar abhängig davon, wie klimafreundlich ihr Haus ist. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einigten sich auf ein Stufenmodell, wie ihre Ministerien am Sonntag mitteilten. Einzig Mieter in sehr gut gedämmten Häusern sollen den Aufschlag demnach noch vollständig selbst tragen.
Die Regelung soll ab 2023 gelten – und damit ein halbes Jahr später als sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vorgenommen hatten. Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag.
Seit vergangenem Jahr macht der sogenannte CO2-Preis Heizen und Tanken teurer. Die Abgabe soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. In diesem Jahr liegt sie bei 30 Euro pro Tonne CO2. Bei einem Liter Heizöl macht das nach Berechnungen der Emissionshandelsstelle acht Cent pro Liter aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2025 soll der CO2-Preis schrittweise noch deutlich weiter steigen.
Bisher konnten Vermieter die Zusatzkosten komplett auf ihre Mieter abwälzen – obwohl diese nur wenig Einfluss darauf haben, wenn sie wegen schlechter Dämmung oder einer alten Heizung hohe Energiekosten haben. Die Ampel-Koalition hat sich deshalb vorgenommen, dass die Vermieter beteiligt werden sollen. Das Modell basiert nun auf den CO
des vermieteten Gebäudes. Das heißt, je schlechter das Haus gedämmt ist und je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso stärker werden die Mieter entlastet und die Vermieter zur Kasse gebeten.
Konkret sind zehn Stufen vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil der Vermieter ab. Ausnahmen soll es für denkmalgeschützte Gebäude oder in Milieuschutz-Gebieten geben, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können.