B 467-alt bei Tettnang wird jetzt zur Fahrradstraße
(sz) - Die B 467 alt zwischen Tettnang-Reutenen und Kressbronn-Gießenbrücke wird eine offizielle Fahrradstraße. Das hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Bodenseekreis nun in einer rechtlichen Anordnung verfügt, Das teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Damit gilt auf der Strecke künftig Tempo 30 und der Grundsatz, dass der Radverkehr Vorrang hat. Bislang gilt auf der Strecke im Rahmen eines zeitlich befristeten Pilotprojekts Tempo 40, so die Mitteilung.
Diese Testphase war eingeläutet worden, nachdem der Tettnanger Gemeinderat im Jahr 2020 für eine Fahrradstraße gestimmt hatte, der Kressbronner Gemeinderat dies in der Folge aber abgelehnt hatte. Ein kurzes Teilstück verläuft auf der Gemarkung der Seegemeinde. In diesem Jahr hatte der Tettnanger Rat den Wunsch nochmals bekräftigt, das Kressbronner Gremium verwies auf die bestehende Entscheidung aus dem Jahr 2020 und nahm den ursprünglichen geplanten Punkt Anfang 2022 wieder von der Tagesordnung.
Den Antrag der Stadt Tettnang auf Einrichtung einer Fahrradstraße hat die Straßenverkehrsbehörde jetzt aber abschließend geprüft und positiv entschieden, so die Behörde. Möglich sei dies durch eine Änderung der maßgeblichen Vorschriften des Bundes gewesen, die Fahrradstraßen nun unter stark erleichterten Voraussetzungen zulassen.
Im nächsten Schritt wird die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Stadt Tettnang, der Gemeinde Kressbronn und der Polizei in einer Verkehrsschau die Standorte der einzelnen Verkehrsschilder bestimmen. Stehen diese fest, wird die Stadt Tettnang die Schilder in Absprache mit der Gemeinde Kressbronn bestellen und installieren.
Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße wird der Radverkehr auf der B 467 alt deutlich bevorzugt und gefördert. Der motorisierte Verkehr wird die Straße zwar auch weiterhin benutzen dürfen. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf Tempo 30 auch besonders auf die Radfahrerenden achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radler auf der Fahrradstraße immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Radfahrenden dabei nicht behindern darf.