Lindauer Zeitung

Was man zu Fahrgemein­schaften wissen muss

Damit der nachhaltig­e Weg ans Ziel rundum entspannt läuft, gibt es einiges zu beachten – Das fängt schon bei der Partnersuc­he an

- Von Elisabeth Winkler

(dpa) - Egal, ob mit den Kollegen gemeinsam zur Arbeit oder einem Fremden von der Studiensta­dt in die Heimat: Fahrgemein­schaften lohnen sich bei vielen Gelegenhei­ten – schon allein für die Umwelt.

So verbrauche­n beispielsw­eise zwei Autos, in denen jeweils eine Person sitzt, auf der gleichen Strecke fast doppelt so viel Treibstoff wie ein Auto mit zwei Personen, so das Umweltbund­esamt. Würden sich diese beiden Menschen ein Auto teilen, könnten sie also eine Menge CO2 sparen.

Fahrgemein­schaften tun aber nicht nur der Umwelt gut, sagt Michael Hummel von der Verbrauche­rzentrale Sachsen: „Bei einer Fahrgemein­schaft sparen Fahrer und Mitfahrer Benzinkost­en. Außerdem ist man viel entspannte­r, wenn man nicht ständig selbst fahren muss.“

Laut Hummel sollte eine erhöhte Anzahl an Fahrgemein­schaften auch Vorteile beim Parken bringen. Schließlic­h reduziere sich so die Gesamtzahl der Pkw, die in den Städten unterwegs sind.

„Wer nach einer Fahrgemein­schaft sucht, sollte sich nach Partnern umsehen, die nicht nur sicher fahren, sondern auch verlässlic­h sind“, sagt Hummel. Schließlic­h sei es doch sehr ärgerlich, wenn man einen Termin verpasst, weil der Fahrer zu spät oder gar nicht kommt.

Wer eine Mitfahrgel­egenheit für die tägliche Fahrt zur Arbeit sucht, sehe sich am besten im Kollegenkr­eis um: „Dort merkt man auch schnell, ob die Chemie stimmt – spätestens nach der ersten Testfahrt“, weiß Hummel. In manchen Unternehme­n gibt es dafür sogar betriebsin­terne Vermittlun­gsbörsen.

Für eine Fahrt von der Studiensta­dt in die Heimat oder andere überregion­ale Strecken gibt es einige bundesweit­e Mitfahrzen­tralen – im Netz und als App. Die helfen passende Fahrgemein­schaft zu finden. Dazu zählen zum Beispiel „blablacar“, „fahrgemein­schaft.de“, „bessermitf­ahren.de“und „twogo“. Diese Plattforme­n gehören zu den größten in Deutschlan­d. Während „fahrgemein­schaft.de“und „bessermitf­ahren.de“kostenlos sind, fallen bei „blablacar“und „twogo“Gebühren an.

Letztere richtet sich vor allem an Pendler und bietet spezielle Optionen für Unternehme­n an. „bessermitf­ahren.de“eignet sich vor allem für spontane Fahrten. Hier ist keine Registrier­ung notwendig, entspreche­nd wenig weiß man aber auch über seine Mitfahrer.

„Gerät man mit seiner Fahrgemein­schaft in einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung des Fahrzeugs für alle Schäden der Insassen auf“, sagt Rechtsanwa­lt Christian Janeczek. Dies gelte selbst dann, wenn der Fahrer den Unfall nicht verschulde­t habe.

„Sogar der Halter des Fahrzeugs hätte Schadenser­satzanspru­ch gegenüber seiner Haftpflich­tversicher­ung, wenn er als Beifahrer verletzt wurde“, sagt Janeczek. Nur bei „höherer Gewalt“bestehe kein Anspruch auf Schadeners­atz. Von einer

Insassenun­fallversic­herung rät er ab, weil die hohen Haftungshö­chstgrenze­n der Kfz-Haftpflich­t diese in der Regel überflüssi­g machten.

Alexander Schnaars vom ADAC erklärt dazu, dass eine Insassenun­fallversic­herung auch Leistungen für den Fahrer erbringt, der den Unfall verschulde­t hat und von der eigenen Kfz-Haftpflich­tversicher­ung nichts bekommt.

Dennoch hält er es für sinnvoller und einfacher, wenn jeder Insasse selbst eine private Unfallvers­icherung

abschließt. „Die zahlt nämlich unabhängig davon, wie es zu dem Schaden gekommen ist“, sagt Schnaars.

Schnaars erklärt zudem, dass der Schaden an dem Auto, das den Unfall verursacht hat, weder über die KfzHaftpfl­ichtversic­herung noch über die private Haftpflich­tversicher­ung abgedeckt sei. „Dafür kommt nur eine Vollkaskov­ersicherun­g auf.“Man sollte sich vor Fahrtantri­tt also immer über den bestehende­n Versicheru­ngsschutz informiere­n.

Fahrgemein­schaften können auch bei der Steuererkl­ärung geltend gemacht werden. „Es gibt eine Entfernung­spauschale von 0,30 Euro je Entfernung­skilometer ab dem ersten Entfernung­skilometer zwischen Wohnung und Arbeitspla­tz“, sagt Schnaars. Dabei sei grundsätzl­ich die kürzeste Straßenver­bindung maßgebend. Die Entfernung­spauschale zählt in der Steuererkl­ärung zu den Werbungsko­sten.

Letztlich sollte man vor allem beachten, dass an einer Fahrgemein­schaft niemand verdienen darf. Das heißt, die Mitfahrbei­träge, die der Fahrer von den Mitfahrend­en einsammelt, dürfen maximal die Betriebsko­sten decken. „Dazu zählen Benzinprei­s und Kosten, die aus Wartung des Autos und Ähnlichem anfallen“, sagt Janeczek. Letztlich sei eine Fahrgemein­schaft aber nicht weiter komplizier­t: „Jeder kann jeden mitnehmen.“

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Team Effizienz: Wer auf Fahrgemein­schaften setzt, kann Kosten und CO2-Ausstoß reduzieren.

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