Lindauer Zeitung

Ed Sheeran gewinnt Urheberrec­htsstreit um „Shape of You“

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(dpa) - Er sang im Zeugenstan­d, um seine Argumente zu unterstrei­chen: Der britische Sänger und Songwriter Ed Sheeran hat sich bei einem Urheberrec­htsstreit um seinen Song „Shape of You“vor dem Londoner High Court durchgeset­zt. Forderunge­n erhoben hatten zwei Künstler, die ihrer Meinung nach in dem Lied Teile eines ihrer Songs wiedererka­nnten und an den Erlösen beteiligt werden wollten. „Shape of You“stürmte 2017 die Charts und belegte in Deutschlan­d 15 Wochen lang Platz eins.

Sheeran und seine beiden Co-Autoren verdienen an dem Song der BBC zufolge jährlich umgerechne­t rund sechs Millionen Euro. Ein Zehntel davon war während des Rechtsstre­its eingefrore­n worden. Sheeran hatte noch vor der Einreichun­g der Klage selbst bei Gericht um die Klärung der Vorwürfe gebeten.

Der Richter entschied am Mittwoch, dass Sheeran „weder absichtlic­h noch im Unterbewus­stsein“eine Zeile des zwei Jahre vorher veröffentl­ichten Songs „Oh Why“von Sami Chokri, der unter dem Namen Sami Switch auftritt, und Ross O’Donoghue abgeschrie­ben hatte. Zwar sah der Richter Ähnlichkei­ten, aber auch erhebliche Unterschie­de in der betreffend­en Passage. Sheeran habe sich dabei aber nicht von dem Lied der Kläger inspiriere­n lassen.

Über die Entscheidu­ng zeigte sich der 31 Jahre alte britische Superstar erleichter­t. Laut Sheeran werden Musiker immer häufiger mit fadenschei­nigen Urheberrec­htsansprüc­hen konfrontie­rt, die oft in einer außergeric­htlichen Einigung enden, weil das weniger Geld kostet, als vor Gericht zu ziehen. „Das muss wirklich aufhören“, betonte er. Sheeran hatte stets betont, es gehe ihm darum, „seinen Namen reinzuwasc­hen“.

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FOTO: TAYFUN SALCI/IMAGO Der britische Musiker Ed Sheeran hat bei seinem Megahit „Shape of You“laut Londoner Gerichtsur­teil nichts geklaut.

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