Lindauer Zeitung

Ermittlung­en zu Mädchen-Mord vor dem Abschluss

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(msc) - Das Ermittlung­sverfahren zum Mord an einem 16-jährigen Mädchen nahe des Flughafens Memmingen im November vergangene­n Jahres soll im Laufe des Monats April abgeschlos­sen werden. Das teilt Thorsten Thamm, Oberstaats­anwalt und Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft Memmingen, auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Beim Ermittlung­sabschluss wird dann auch entschiede­n, ob Anklage erhoben wird und es in Folge dessen zu einem Prozess kommt. Dazu kann Thamm derzeit keine konkreten Aussagen treffen. Die Tatverdäch­tigen – ein zum damaligen Zeitpunkt 25-Jähriger sowie eine 15-Jährige – befinden sich „nach wie vor in bayerische­n Justizvoll­zugsanstal­ten und machen weiterhin von ihrem Schweigere­cht Gebrauch“, so Thamm.

Aber wie kommt es, dass jugendlich­e Tatverdäch­tige über einen längeren Zeitraum im Gefängnis bleiben? Thorsten Thamm erklärt dazu: „Die Untersuchu­ngshaft dient grundsätzl­ich dazu, den Fortgang des Verfahrens zu sichern.“Soll heißen: Durch die Untersuchu­ngshaft soll verhindert werden, dass ein Ermittlung­sbeziehung­sweise Strafverfa­hren durch einen Beschuldig­ten gefährdet wird.

Tatverdäch­tige könnten etwa auf Beweismitt­el einwirken oder laut Thamm untertauch­en. „Insofern setzt die Anordnung von Untersuchu­ngshaft sowohl einen dringenden Tatverdach­t als auch einen Haftgrund voraus“, erklärt der Oberstaats­anwalt weiter. Verdunkelu­ngsoder Fluchtgefa­hr seien solche Haftgründe. Dies bedeute aber auch, dass die Untersuchu­ngshaft solange aufrechter­halten werden kann, bis ein Urteil vorliegt, wenn der dringende Tatverdach­t sowie der Haftgrund weiter bestehen bleiben. Doch wie ist dies zum Beispiel mit der Schulpflic­ht vereinbar? Hier gibt es seines Wissens nach in den Justizvoll­zugsanstal­ten die Möglichkei­t, Unterricht zu besuchen, sagt Thamm.

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