Ermittlungen zu Mädchen-Mord vor dem Abschluss
(msc) - Das Ermittlungsverfahren zum Mord an einem 16-jährigen Mädchen nahe des Flughafens Memmingen im November vergangenen Jahres soll im Laufe des Monats April abgeschlossen werden. Das teilt Thorsten Thamm, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Beim Ermittlungsabschluss wird dann auch entschieden, ob Anklage erhoben wird und es in Folge dessen zu einem Prozess kommt. Dazu kann Thamm derzeit keine konkreten Aussagen treffen. Die Tatverdächtigen – ein zum damaligen Zeitpunkt 25-Jähriger sowie eine 15-Jährige – befinden sich „nach wie vor in bayerischen Justizvollzugsanstalten und machen weiterhin von ihrem Schweigerecht Gebrauch“, so Thamm.
Aber wie kommt es, dass jugendliche Tatverdächtige über einen längeren Zeitraum im Gefängnis bleiben? Thorsten Thamm erklärt dazu: „Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich dazu, den Fortgang des Verfahrens zu sichern.“Soll heißen: Durch die Untersuchungshaft soll verhindert werden, dass ein Ermittlungsbeziehungsweise Strafverfahren durch einen Beschuldigten gefährdet wird.
Tatverdächtige könnten etwa auf Beweismittel einwirken oder laut Thamm untertauchen. „Insofern setzt die Anordnung von Untersuchungshaft sowohl einen dringenden Tatverdacht als auch einen Haftgrund voraus“, erklärt der Oberstaatsanwalt weiter. Verdunkelungsoder Fluchtgefahr seien solche Haftgründe. Dies bedeute aber auch, dass die Untersuchungshaft solange aufrechterhalten werden kann, bis ein Urteil vorliegt, wenn der dringende Tatverdacht sowie der Haftgrund weiter bestehen bleiben. Doch wie ist dies zum Beispiel mit der Schulpflicht vereinbar? Hier gibt es seines Wissens nach in den Justizvollzugsanstalten die Möglichkeit, Unterricht zu besuchen, sagt Thamm.