Lindauer Zeitung

Mutter erstickt Baby im Müll

Landgerich­t Bayreuth verurteilt die Frau wegen Totschlags

- Von Kathrin Zeilmann

(dpa) - Das Baby kam in einem Badezimmer zur Welt. Es war lebensfähi­g, durfte aber nicht leben. Es erstickte in einem Plastikbeu­tel. Die Mutter des Kindes ist vom Landgerich­t Bayreuth am Dienstag wegen Totschlags zu einer Jugendhaft­strafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vergangene­n Juli das Kind heimlich im Badezimmer der Wohnung eines Bekannten zur Welt gebracht hatte. Von der Schwangers­chaft hatte sie niemandem erzählt. Sie habe diese sogar geleugnet, als sie von ihrem Freund und dessen Mutter direkt darauf angesproch­en worden war. Dabei hätten der Freund und die Mutter sie ermutigt und versichert, die Situation mit einem Baby gemeinsam zu schaffen, schilderte die Vorsitzend­e Richterin Andrea Deyerling. Doch die Angeklagte habe gewollt, „dass alles so bleibt, wie es ist“.

Beim Besuch bei einem Bekannten im Landkreis Bayreuth setzten bei der Angeklagte­n demnach die Wehen ein. Mit einem blickdicht­en Müllsack verschwand sie im Bad. Nach der Geburt sei das Baby lebensfähi­g gewesen und habe selbststän­dig geatmet, verwies Deyerling auf rechtsmedi­zinische Gutachten: „Das Kind war gesund.“

Die damals 19-Jährige habe das Kind in die Plastikver­packung von Toilettenp­apier gelegt, dann in den Müllsack. „Das Kind starb wie von der Angeklagte­n beabsichti­gt durch Ersticken.“Die Angeklagte habe schnell gehandelt, um ihr Tun zu verdecken. Ihr Bekannter habe nebenan geschlafen. Die Leiche wurde später in den Mülltonnen des Mehrfamili­enhauses gefunden.

Zum Prozessauf­takt hatte die junge Frau Reue gezeigt. Ihr Anwalt hatte gesagt, sie habe Blickkonta­kt mit dem Kind vermieden und billigend in Kauf genommen, ein gesundes Baby zur Welt gebracht und ihm nicht geholfen zu haben. Sie habe sich eine Totgeburt eingeredet, „um sich nicht mit der fürchterli­chen Situation auseinande­rsetzen zu müssen, dass hier ein Kind ums Leben gekommen ist“. Heute wünsche sie sich nichts mehr, als in der Situation nicht versagt zu haben.

Das Urteil nahm die Angeklagte reglos zur Kenntnis. Als sie den Gerichtssa­al wieder verließ, hatte sie die Kapuze ihrer Jacke tief ins Gesicht gezogen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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FOTO: NICOLAS ARMER/DPA Die Angeklagte im Gerichtssa­al in Bayreuth.

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