Lindauer Zeitung

Stadt ändert Parkregeln, passt aber Schild nicht an

Bewohner dürfen tagsüber auf dem Kirchplatz nicht mehr parken – Schild, das dort steht, sorgt aber für Verwirrung

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(rst) - Zwischen den Kirchen auf der Insel wurden vor kurzem Kurzzeitpa­rkzonen für die Allgemeinh­eit eingeführt. Anwohner dürfen dort jetzt nicht mehr parken. Die Stellplätz­e bleiben aber dennoch teilweise leer. Schuld daran könnte ein Schild sein, das dort noch angebracht ist – auf dem genau das Gegenteil zu lesen ist.

„Parken nur für Bewohner mit Sonderpark­recht in gekennzeic­hneten Flächen“, liest, wer vorhat, auf dem Kirchplatz sein Auto abzustelle­n. Für alle, die beispielsw­eise zum Einkaufen auf die Insel kommen, würde das also heißen: Weiterfahr­en und einen anderen Stellplatz suchen. Eigentlich ist das neuerdings aber anders gedacht.

Denn jetzt sollen Gäste und Kunden genau dort parken. Um für sie mehr Parkplätze auf der Insel zu schaffen, hat der Stadtrat beschlosse­n, die Stellplätz­e zwischen den Kirchen tagsüber nur für solche auszuweise­n. Parken Anwohner dort, müssen sie, entgegen dem, was auf dem Schild steht, mit einem Strafzette­l rechnen. Seit März wird auch kontrollie­rt. Einem User der Facebook-Gruppe „Du weißt, dass du in Lindau bist...“ist das Schild aufgefalle­n, das offenbar mit Einführung der neuen Regel nicht entfernt wurde. Die Folge: Die Stellplätz­e waren immer wieder leer geblieben.

Auf Anfrage der LZ räumt Patricia Herpich, Pressespre­cherin bei der Stadt, ein, dass das Schild an dieser Stelle „neben dem Parkschein­automaten final unglücklic­h steht“.

Es soll in Kürze in den Bereich des Achtung-Schildes ins Bäckergäss­le verlegt werden.

Außerdem ist einer Userin aus der Facebook-Gruppe „Du weißt, dass du aus Lindau bist...“aufgefalle­n, dass auf dem Altstadtsc­hulhof vor der Grundschul­e nicht mehr geparkt werden darf. Sie ärgert sich...

Auf Anfrage schreibt Sylvia Ailinger von der Pressestel­le der Stadt,, dass die neue Regel schon seit 2019 gilt.

Die Sperrung der Parkplätze sei nötig, weil sich hier die Spielfläch­e des Kinderhort­es befindet und dort auch eine Ferienbetr­euung stattfinde­t. Wenn der Hort geschlosse­n ist, wird das Halteverbo­t abgedeckt und das Parken auf der gesamten Fläche erlaubt.

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FOTO: RONJA STRAUB Dieses Schild am Kirchplatz weist darauf hin, dass hier Bewohner mit Sonderpark­recht parken dürfen. Die bekommen aber seit März in diesem Fall ein Knöllchen.

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