Stadt ändert Parkregeln, passt aber Schild nicht an
Bewohner dürfen tagsüber auf dem Kirchplatz nicht mehr parken – Schild, das dort steht, sorgt aber für Verwirrung
(rst) - Zwischen den Kirchen auf der Insel wurden vor kurzem Kurzzeitparkzonen für die Allgemeinheit eingeführt. Anwohner dürfen dort jetzt nicht mehr parken. Die Stellplätze bleiben aber dennoch teilweise leer. Schuld daran könnte ein Schild sein, das dort noch angebracht ist – auf dem genau das Gegenteil zu lesen ist.
„Parken nur für Bewohner mit Sonderparkrecht in gekennzeichneten Flächen“, liest, wer vorhat, auf dem Kirchplatz sein Auto abzustellen. Für alle, die beispielsweise zum Einkaufen auf die Insel kommen, würde das also heißen: Weiterfahren und einen anderen Stellplatz suchen. Eigentlich ist das neuerdings aber anders gedacht.
Denn jetzt sollen Gäste und Kunden genau dort parken. Um für sie mehr Parkplätze auf der Insel zu schaffen, hat der Stadtrat beschlossen, die Stellplätze zwischen den Kirchen tagsüber nur für solche auszuweisen. Parken Anwohner dort, müssen sie, entgegen dem, was auf dem Schild steht, mit einem Strafzettel rechnen. Seit März wird auch kontrolliert. Einem User der Facebook-Gruppe „Du weißt, dass du in Lindau bist...“ist das Schild aufgefallen, das offenbar mit Einführung der neuen Regel nicht entfernt wurde. Die Folge: Die Stellplätze waren immer wieder leer geblieben.
Auf Anfrage der LZ räumt Patricia Herpich, Pressesprecherin bei der Stadt, ein, dass das Schild an dieser Stelle „neben dem Parkscheinautomaten final unglücklich steht“.
Es soll in Kürze in den Bereich des Achtung-Schildes ins Bäckergässle verlegt werden.
Außerdem ist einer Userin aus der Facebook-Gruppe „Du weißt, dass du aus Lindau bist...“aufgefallen, dass auf dem Altstadtschulhof vor der Grundschule nicht mehr geparkt werden darf. Sie ärgert sich...
Auf Anfrage schreibt Sylvia Ailinger von der Pressestelle der Stadt,, dass die neue Regel schon seit 2019 gilt.
Die Sperrung der Parkplätze sei nötig, weil sich hier die Spielfläche des Kinderhortes befindet und dort auch eine Ferienbetreuung stattfindet. Wenn der Hort geschlossen ist, wird das Halteverbot abgedeckt und das Parken auf der gesamten Fläche erlaubt.