Bürgermeister spricht von „schrecklicher Tragödie“
28-Jähriger soll Großmutter getötet haben – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes
- Zwei Tage nachdem ein 28-jähriger Achberger seine Großmutter getötet haben soll, dauern die Ermittlungen in dem Fall an. Der Bürgermeister spricht von einer „schrecklichen Tragödie“.
Vieles spricht dafür, dass der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt der Tat nicht voll schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt trotzdem wegen Mordes und gibt Details zur Tatwaffe preis.
Tobias Walch ist im Urlaub, als ihn am Mittwochvormittag die schreckliche Nachricht erreicht. „Ich stehe in engem Kontakt mit meinen Mitarbeitern“, sagt der Achberger Bürgermeister im Gespräch am Freitag.
Dass ein 28-jähriger Mann seine 88-jährige Großmutter getötet habe, habe sich im Dorf schnell herum gesprochen. „So eine Familientragödie schockiert natürlich“, sagt Walch. „Wir sind so ein kleines Dorf – das ist einfach eine schreckliche Tragödie.“
Was genau am Mittwochvormittag gegen 10.30 Uhr passiert ist, ist noch Gegenstand der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Der 28-Jährige, der mit seiner Großmutter unter einem Dach lebte, hat diese mit einem Messer offenbar so schwer verletzt, dass sie starb. „Es handelte sich um ein Küchenmesser“, sagt die Ravensburger Staatsanwältin Tanja Vobiller im Gespräch mit der LZ.
Angehörige, die ebenfalls im Haus waren, hielten den 28-Jährigen dann so lange fest, bis eine Fahndungsstreife der Ravensburger Polizei eintraf. Als er festgenommen wurde, leistete der mutmaßliche Täter keinen Widerstand. Schon am Donnerstagabend teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit, dass es Hinweise auf eine psychische Erkrankung des 28Jährigen gibt. Statt eines Haftbefehls erließ die Staatsanwaltschaft darum einen Unterbringungsbefehl. Der Mann ist nun in einer psychiatrischen Klinik.
Um welche Art der psychischen Erkrankung es sich handelt, dazu sagt Staatsanwältin Tanja Vobiller auf Nachfrage nichts.
„Es spricht aber vieles dafür, dass die Person in einem Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat“, sagt sie. Die Staatsanwaltschaft ermittle trotzdem wegen Mordes, so Vobiller. „Es liegt das Mordmerkmal der Heimtücke vor.“Informationen, nach denen der Mann in der Absicht gehandelt haben soll, die Großmutter von einem Demenz-Leiden zu befreien, will Tanja Vobiller mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht bestätigen, aber auch nicht dementieren.
„Man muss aber immer berücksichtigen, dass wir es hier womöglich mit einer psychisch erkrankten Person zu tun haben“, sagt sie. Da sei die Frage am Ende auch, ob es überhaupt ein Motiv gibt.