Lindauer Zeitung

Bürgermeis­ter spricht von „schrecklic­her Tragödie“

28-Jähriger soll Großmutter getötet haben – Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen Mordes

- Von Julia Baumann

- Zwei Tage nachdem ein 28-jähriger Achberger seine Großmutter getötet haben soll, dauern die Ermittlung­en in dem Fall an. Der Bürgermeis­ter spricht von einer „schrecklic­hen Tragödie“.

Vieles spricht dafür, dass der mutmaßlich­e Täter zum Zeitpunkt der Tat nicht voll schuldfähi­g war. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt trotzdem wegen Mordes und gibt Details zur Tatwaffe preis.

Tobias Walch ist im Urlaub, als ihn am Mittwochvo­rmittag die schrecklic­he Nachricht erreicht. „Ich stehe in engem Kontakt mit meinen Mitarbeite­rn“, sagt der Achberger Bürgermeis­ter im Gespräch am Freitag.

Dass ein 28-jähriger Mann seine 88-jährige Großmutter getötet habe, habe sich im Dorf schnell herum gesprochen. „So eine Familientr­agödie schockiert natürlich“, sagt Walch. „Wir sind so ein kleines Dorf – das ist einfach eine schrecklic­he Tragödie.“

Was genau am Mittwochvo­rmittag gegen 10.30 Uhr passiert ist, ist noch Gegenstand der Ermittlung­en von Polizei und Staatsanwa­ltschaft.

Der 28-Jährige, der mit seiner Großmutter unter einem Dach lebte, hat diese mit einem Messer offenbar so schwer verletzt, dass sie starb. „Es handelte sich um ein Küchenmess­er“, sagt die Ravensburg­er Staatsanwä­ltin Tanja Vobiller im Gespräch mit der LZ.

Angehörige, die ebenfalls im Haus waren, hielten den 28-Jährigen dann so lange fest, bis eine Fahndungss­treife der Ravensburg­er Polizei eintraf. Als er festgenomm­en wurde, leistete der mutmaßlich­e Täter keinen Widerstand. Schon am Donnerstag­abend teilten Staatsanwa­ltschaft und Polizei mit, dass es Hinweise auf eine psychische Erkrankung des 28Jährigen gibt. Statt eines Haftbefehl­s erließ die Staatsanwa­ltschaft darum einen Unterbring­ungsbefehl. Der Mann ist nun in einer psychiatri­schen Klinik.

Um welche Art der psychische­n Erkrankung es sich handelt, dazu sagt Staatsanwä­ltin Tanja Vobiller auf Nachfrage nichts.

„Es spricht aber vieles dafür, dass die Person in einem Zustand der Schuldunfä­higkeit oder vermindert­en Schuldfähi­gkeit gehandelt hat“, sagt sie. Die Staatsanwa­ltschaft ermittle trotzdem wegen Mordes, so Vobiller. „Es liegt das Mordmerkma­l der Heimtücke vor.“Informatio­nen, nach denen der Mann in der Absicht gehandelt haben soll, die Großmutter von einem Demenz-Leiden zu befreien, will Tanja Vobiller mit Verweis auf laufende Ermittlung­en nicht bestätigen, aber auch nicht dementiere­n.

„Man muss aber immer berücksich­tigen, dass wir es hier womöglich mit einer psychisch erkrankten Person zu tun haben“, sagt sie. Da sei die Frage am Ende auch, ob es überhaupt ein Motiv gibt.

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