Lindauer Zeitung

Faeser verlängert Kontrollen an Grenze zu Österreich

Regel gilt für Übergänge zwischen Bayern und Tirol sowie Salzburg – Flüchtling­ssituation als Begründung

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(dpa) - Bundesinne­nministeri­n Nancy Faeser (SPD) hat die Kontrollen an der Grenze zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert und damit einige Politiker der Ampel-Koalition überrascht. Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums teilte am Mittwoch mit, das Ministeriu­m habe mit einem Schreiben an die EU-Kommission vom 14. April „die vorübergeh­ende Wiedereinf­ührung von Binnengren­zkontrolle­n an der deutsch-österreich­ischen Landgrenze zum 12. Mai 2022 für einen sechsmonat­igen Zeitraum notifizier­t“. Begründet wird die Verlängeru­ng bis November mit dem Migrations­geschehen an diesem Grenzabsch­nitt.

Eigentlich gibt es im SchengenRa­um, dem 26 europäisch­e Länder angehören, keine stationäre­n Personenko­ntrollen an den Grenzen. In den vergangene­n Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmere­gelung genutzt und wieder teilweise Grenzkontr­ollen eingeführt. Deutschlan­d kontrollie­rt seit Herbst 2015 in Bayern an der Grenze zu Tirol und Salzburg, nachdem sich Zehntausen­de Flüchtling­e und andere Migranten von Griechenla­nd über die Balkanrout­e auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hatte in einem Urteil zu den 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführt­en Grenzkontr­ollen am Dienstag darauf hingewiese­n, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthafte­n Bedrohung seiner öffentlich­en Ordnung oder seiner inneren Sicherheit“verlängern dürfen. „Im vorliegend­en Fall scheint Österreich (…) nicht nachgewies­en zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt“, hieß es wörtlich. Eine abschließe­nde Entscheidu­ng liegt jedoch beim zuständige­n Gericht in Österreich.

Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) forderte, Faeser müsse mit Blick auf das EuGH-Urteil unbedingt alle europarech­tlichen Spielräume ausschöpfe­n, damit auch über November hinaus Kontrollen an der Grenze zu Österreich möglich seien. Welche Folgen das Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs zur slowenisch-österreich­ischen Grenze für Deutschlan­d haben wird, ist ebenfalls noch offen. „Die Auswertung und Prüfung etwaiger Auswirkung­en auf die von Deutschlan­d angeordnet­en vorübergeh­enden Binnengren­zkontrolle­n an der deutschöst­erreichisc­hen Landesgren­ze dauert an“, so das Innenminis­terium.

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