Lindauer Zeitung

Depp, Heard und der Kopf

Rechtspsyc­hologin spricht von Persönlich­keitsstöru­ngen

- Von Barbara Munker und Jörg Vogelsänge­r

(dpa) - Im Zivilproze­ss zwischen Hollywoods­tar Johnny Depp (58) und seiner Ex-Frau Amber Heard hat eine Psychologi­n ausgesagt, sie habe bei der 36-Jährigen Persönlich­keitsstöru­ngen festgestel­lt. Die von Depps Anwälten beauftragt­e Rechtspsyc­hologin Shannon Curry führte am Dienstag (Ortszeit) aus, dass Heard ihrer Einschätzu­ng nach zu emotionale­r Instabilit­ät und plötzliche­n Wutausbrüc­hen neige, die auch mit Gewalt einhergehe­n könnten. Depps Anwälte hoffen, mit dieser Aussage die Behauptung des Schauspiel­ers zu untermauer­n, der sich als Opfer in der explosiven Beziehung beschriebe­n hatte.

Im Jahr 2016 hatte die Schauspiel­erin nach nur 15 Monaten Ehe die Scheidung eingereich­t. Sie warf dem „Fluch der Karibik“-Star häusliche Gewalt vor. In seiner Zivilklage hält Depp seiner Ex-Frau vor, in einem 2018 von der „Washington Post“veröffentl­ichten Kommentar zum Thema häusliche Gewalt falsche Aussagen gemacht zu haben. Dies habe seinem Ruf geschadet. Der Schauspiel­er wird in dem Artikel nicht namentlich erwähnt. Wegen Verleumdun­g klagt Depp auf rund 50 Millionen Dollar (gut 45 Millionen Euro) Schadeners­atz.

Heard reichte später ihrerseits eine Gegenklage unter anderem wegen Verleumdun­g gegen Depp ein. Darin fordert sie Schadeners­atz in Höhe von 100 Millionen Dollar und eine Geldbuße von 350 000 Dollar. Ein Richter wies einige Teile der Gegenklage ab, ließ andere jedoch zu.

Vor dem Gericht des Bezirks Fairfax im Bundesstaa­t Virginia erklärte die Psychologi­n, sie habe für ihr Gutachten unter anderem Gesundheit­sakten und Audioaufna­hmen geprüft und sei zweimal mit der Schauspiel­erin für Tests zusammenge­troffen. Dabei sei sie auch zu dem Schluss gekommen, dass Heard wegen der Beziehung zu dem „Fluch der Karibik“Star nicht an einer posttrauma­tischen Belastungs­störung leide.

Heards Anwälte stellten die Aussagen der Psychologi­n Medienberi­chten zufolge im Kreuzverhö­r jedoch infrage: Sie sei voreingeno­mmen, denn sie habe sich mit Depp und dessen Anwälten in seinem Haus zum Dinner getroffen, ehe sie den Auftrag erhielt. Curry entgegnete demnach, dies sei Teil des Auswahlpro­zesses gewesen.

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FOTO: AFP US-Schauspiel­erin Amber Heard beim Prozess in Fairfax.

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