Polizei sagt Ja zum Brauchtum, Nein zu Straftaten in der „Freinacht“
Maischerze, die über das übliche Maß hinausgehen, werden konsequent geahndet
(lz) - In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte Freinacht an. Die Polizei weist daraufhin hin, dass Brauchtum kein Deckmantel für die Begehung von Straftaten sei.
Nach den Einschränkungen zu Pandemiezeiten ist die Freude über die Lockerungen und über die Möglichkeiten zur Ausübung des Brauchtums groß. Die traditionelle Freinacht wird daher gerne zu allerlei Streichen benutzt, die leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehen, wie das Polizeipräsidium Schwaben/Süd-West schreibt. In der Vergangenheit habe man sich aber vor den Maistreichen in den Abend- und Nachtstunden realtiv gut schützen können, indem man Pflanzenkübel, Gartenmöbel und Gartentürchen in Sicherheit gebracht hat.
Mittlerweile ist dies laut Polizei oft wirkungslos, weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch Wohngebiete streifen und Gegenstände mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln. Deutlich gravierender aber seien Jugendliche, die – oftmals betrunken – in der Nacht umherzögen und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchten.
Das Polizeipräsidium hat in „VorCorona-Zeiten“eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registriert. Dominierend waren im Jahr 2019 Sachbeschädigungen, auch durch Brandlegung, sowie Diebstahlsdelikte.
Garantiert keine Scherze: Wer Kanaldeckel aushebt oder Seile über die Straße spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten. Auch in diesem Jahr wird die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen, heißt es weiter.
Die Polizei möchte aber das Brauchtum keinesfalls unterbinden. Vielmehr appelliert das Polizeipräsidium an die Eltern. Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße mitunter zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Die Polizei wendet sich auch mit einer Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Wer „Maischerze“beobachtet, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, darf sich an die örtlich zuständige Dienststelle oder den Polizeinotruf unter der Telefonnummer 110 wenden.