Lindauer Zeitung

Polizei sagt Ja zum Brauchtum, Nein zu Straftaten in der „Freinacht“

Maischerze, die über das übliche Maß hinausgehe­n, werden konsequent geahndet

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(lz) - In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte Freinacht an. Die Polizei weist daraufhin hin, dass Brauchtum kein Deckmantel für die Begehung von Straftaten sei.

Nach den Einschränk­ungen zu Pandemieze­iten ist die Freude über die Lockerunge­n und über die Möglichkei­ten zur Ausübung des Brauchtums groß. Die traditione­lle Freinacht wird daher gerne zu allerlei Streichen benutzt, die leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehe­n, wie das Polizeiprä­sidium Schwaben/Süd-West schreibt. In der Vergangenh­eit habe man sich aber vor den Maistreich­en in den Abend- und Nachtstund­en realtiv gut schützen können, indem man Pflanzenkü­bel, Gartenmöbe­l und Gartentürc­hen in Sicherheit gebracht hat.

Mittlerwei­le ist dies laut Polizei oft wirkungslo­s, weil Kinder und Jugendlich­e – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch Wohngebiet­e streifen und Gegenständ­e mit Toilettenp­apier oder Rasierscha­um verschande­ln. Deutlich gravierend­er aber seien Jugendlich­e, die – oftmals betrunken – in der Nacht umherzögen und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauch­ten.

Das Polizeiprä­sidium hat in „VorCorona-Zeiten“eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registrier­t. Dominieren­d waren im Jahr 2019 Sachbeschä­digungen, auch durch Brandlegun­g, sowie Diebstahls­delikte.

Garantiert keine Scherze: Wer Kanaldecke­l aushebt oder Seile über die Straße spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlic­h und rücksichts­los Gesundheit und Leben von Unbeteilig­ten. Auch in diesem Jahr wird die Polizei entspreche­nde Verstöße konsequent verfolgen, heißt es weiter.

Die Polizei möchte aber das Brauchtum keinesfall­s unterbinde­n. Vielmehr appelliert das Polizeiprä­sidium an die Eltern. Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße mitunter zu erhebliche­n zivil- und strafrecht­lichen Konsequenz­en führen können.

Die Polizei wendet sich auch mit einer Bitte an die Bürgerinne­n und Bürger: Wer „Maischerze“beobachtet, die über das erlaubte Maß hinausgehe­n und somit Straftaten darstellen, darf sich an die örtlich zuständige Dienststel­le oder den Polizeinot­ruf unter der Telefonnum­mer 110 wenden.

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FOTO: SAP In Hergenswei­ler gab es anno 2011 wohl ein Problem mit den Hinterlass­enschaften von Pferden.
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ARCHIVFOTO: SAP Gegen Maistreich­e hat die Polizei nichts, solange keine Straftaten begangen werden.

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