Krakauer Diebesduo landet vor Gericht
In Friedrichshafen stehlen zwei Männer Kameras und Objektive im Wert von rund 44 000 Euro
- Ihre Masche war immer die gleiche: älteres Fahrzeug Modell VW Golf knacken, kurzschließen und dann damit zum nächstgelegenen Fotogeschäft fahren, um dieses auszurauben. Dafür mussten sich nun am Dienstagmorgen zwei Männer vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten und wurden dort wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit schwerer Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Denn bei ihren Diebestouren hatten die beiden Angeklagten, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden, zum Teil auch erhebliche Sachschäden angerichtet. In einem Fall waren die 34- und 42-jährigen Männer mit dem Auto mehrfach gegen die Schaufensterscheibe eines Geschäfts gefahren, um diese auszuhebeln. Obwohl das Panzerglas der massiven Attacke standhielt, entstand hierbei ein Sachschaden von 41 000 Euro. Laut Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Taten alle im Juli 2019. Die beiden polnischen Staatsangehörigen waren für ihre Beutezüge extra aus ihrer Heimatstadt Krakau nach Deutschland eingereist, um hier im süddeutschen Raum gezielt in Fotogeschäfte einzubrechen.
Die erste Tat ereignete sich in Ludwigsburg. Hier wurden die beiden Angeklagten bei ihrer Attacke gegen die Schaufensterscheibe eines Fotoladens durch herannahende Zeugen gestört und flüchteten. Den bei der Tat laut Staatsanwalt Hengstler als „Rammbock“genutzten Golf hatten sie zuvor in Stuttgart gestohlen.
Im zweiten Fall klauten die beiden zunächst in Weingarten einen alten Golf und fuhren damit zu einem Fotogeschäft in Ravensburg. Da eine
Fahrt gegen das Schaufenster hier nicht möglich war, versuchten sie es mit Bolzenschneider und Scheiben einschlagen. Doch auch dies war nicht von Erfolg gekrönt. Erst ihr dritter Versuch gelang. In Friedrichshafen entwendeten sie auf dem Firmenparkplatz der ZF wiederum einen alten Golf und fuhren damit zu einem Fotogeschäft in Friedrichshafen. Dort hebelten sie die Tür auf, zerschlugen Vitrinen und entwendeten hochwertige Kameras und Objektive im Gesamtwert von 44 000 Euro. Der Sachschaden belief sich auf 16 000 Euro. Ihre Beute verkauften sie anschließend in Polen nach eigenen Angaben für 5000 Zloty (etwa 1100 Euro). Obwohl sie gezielt im Internet nach Fotogeschäften in Deutschland gesucht hatten und sich im Netz auch über Autoknacken
Einer der beiden Angeklagten
und Kurzschließen informierten, war ihnen der wahre Wert ihrer Diebesbeute angeblich nicht bekannt.
„Wir hatten beide finanzielle Probleme. Wir haben alles zusammen geplant. Fotosachen bringen in Polen schnelles Geld. Da gibt es Märkte für so was. 5000 Zloty sind in Polen sehr viel Geld“, erklärte einer der beiden Angeklagten, die ihre Taten bereits im Vorfeld vollumfänglich gestanden hatten. Dies hatte die Ermittlungen erheblich erleichtert und wurde daher bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt.
Dennoch hatten sowohl Staatsanwalt als auch Richter erhebliche Zweifel daran, dass den Tätern der Wert ihrer Beute nicht bewusst war. Die beiden Angeklagten hatten bereits im Mai 2019 ähnliche Straftaten in Vorarlberg verübt und dort eine neunmonatige Haftstrafe abgesessen. Danach waren sie nach Polen abgeschoben und mit einem zehnjährigen Einreiseverbot für Österreich belegt worden. „Das war eine Art Tourismus. Ihre Einreise nach Deutschland hatte nur das Ziel, hier Straftaten zu begehen“, erklärte Richter Max Märkle in seiner Urteilsbegründung. Auch wenn das Motiv für die Taten „menschlich ein Stück weit nachvollziehbar“sei – beide Angeklagten haben hohe Schulden und kranke Familienmitglieder – , bleibe es eine Straftat. „Das waren massive Taten. Es erfordert unfassbar hohe kriminelle Energie, mitten in der Nacht in eine Fußgängerzone und in ein Gebäude zu fahren, wo auch Menschen leben und schlafen“, machte Märkle deutlich.