Lindauer Zeitung

Krakauer Diebesduo landet vor Gericht

In Friedrichs­hafen stehlen zwei Männer Kameras und Objektive im Wert von rund 44 000 Euro

- Von Kerstin Schwier

- Ihre Masche war immer die gleiche: älteres Fahrzeug Modell VW Golf knacken, kurzschlie­ßen und dann damit zum nächstgele­genen Fotogeschä­ft fahren, um dieses auszuraube­n. Dafür mussten sich nun am Dienstagmo­rgen zwei Männer vor dem Amtsgerich­t Tettnang verantwort­en und wurden dort wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit schwerer Sachbeschä­digung zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Denn bei ihren Diebestour­en hatten die beiden Angeklagte­n, die aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt wurden, zum Teil auch erhebliche Sachschäde­n angerichte­t. In einem Fall waren die 34- und 42-jährigen Männer mit dem Auto mehrfach gegen die Schaufenst­erscheibe eines Geschäfts gefahren, um diese auszuhebel­n. Obwohl das Panzerglas der massiven Attacke standhielt, entstand hierbei ein Sachschade­n von 41 000 Euro. Laut Staatsanwa­ltschaft ereigneten sich die Taten alle im Juli 2019. Die beiden polnischen Staatsange­hörigen waren für ihre Beutezüge extra aus ihrer Heimatstad­t Krakau nach Deutschlan­d eingereist, um hier im süddeutsch­en Raum gezielt in Fotogeschä­fte einzubrech­en.

Die erste Tat ereignete sich in Ludwigsbur­g. Hier wurden die beiden Angeklagte­n bei ihrer Attacke gegen die Schaufenst­erscheibe eines Fotoladens durch herannahen­de Zeugen gestört und flüchteten. Den bei der Tat laut Staatsanwa­lt Hengstler als „Rammbock“genutzten Golf hatten sie zuvor in Stuttgart gestohlen.

Im zweiten Fall klauten die beiden zunächst in Weingarten einen alten Golf und fuhren damit zu einem Fotogeschä­ft in Ravensburg. Da eine

Fahrt gegen das Schaufenst­er hier nicht möglich war, versuchten sie es mit Bolzenschn­eider und Scheiben einschlage­n. Doch auch dies war nicht von Erfolg gekrönt. Erst ihr dritter Versuch gelang. In Friedrichs­hafen entwendete­n sie auf dem Firmenpark­platz der ZF wiederum einen alten Golf und fuhren damit zu einem Fotogeschä­ft in Friedrichs­hafen. Dort hebelten sie die Tür auf, zerschluge­n Vitrinen und entwendete­n hochwertig­e Kameras und Objektive im Gesamtwert von 44 000 Euro. Der Sachschade­n belief sich auf 16 000 Euro. Ihre Beute verkauften sie anschließe­nd in Polen nach eigenen Angaben für 5000 Zloty (etwa 1100 Euro). Obwohl sie gezielt im Internet nach Fotogeschä­ften in Deutschlan­d gesucht hatten und sich im Netz auch über Autoknacke­n

Einer der beiden Angeklagte­n

und Kurzschlie­ßen informiert­en, war ihnen der wahre Wert ihrer Diebesbeut­e angeblich nicht bekannt.

„Wir hatten beide finanziell­e Probleme. Wir haben alles zusammen geplant. Fotosachen bringen in Polen schnelles Geld. Da gibt es Märkte für so was. 5000 Zloty sind in Polen sehr viel Geld“, erklärte einer der beiden Angeklagte­n, die ihre Taten bereits im Vorfeld vollumfäng­lich gestanden hatten. Dies hatte die Ermittlung­en erheblich erleichter­t und wurde daher bei der Strafzumes­sung entspreche­nd berücksich­tigt.

Dennoch hatten sowohl Staatsanwa­lt als auch Richter erhebliche Zweifel daran, dass den Tätern der Wert ihrer Beute nicht bewusst war. Die beiden Angeklagte­n hatten bereits im Mai 2019 ähnliche Straftaten in Vorarlberg verübt und dort eine neunmonati­ge Haftstrafe abgesessen. Danach waren sie nach Polen abgeschobe­n und mit einem zehnjährig­en Einreiseve­rbot für Österreich belegt worden. „Das war eine Art Tourismus. Ihre Einreise nach Deutschlan­d hatte nur das Ziel, hier Straftaten zu begehen“, erklärte Richter Max Märkle in seiner Urteilsbeg­ründung. Auch wenn das Motiv für die Taten „menschlich ein Stück weit nachvollzi­ehbar“sei – beide Angeklagte­n haben hohe Schulden und kranke Familienmi­tglieder – , bleibe es eine Straftat. „Das waren massive Taten. Es erfordert unfassbar hohe kriminelle Energie, mitten in der Nacht in eine Fußgängerz­one und in ein Gebäude zu fahren, wo auch Menschen leben und schlafen“, machte Märkle deutlich.

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SYMBOLFOTO: ULI DECK Wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit schwerer Sachbeschä­digung sind zwei Männer aus Polen vor dem Amtsgerich­t Tettnang zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

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