Lindauer Zeitung

Bayern setzt beim Ganztagesb­etrieb an Grundschul­en auf flexiblere Angebote

Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung gilt ab 2026/27 – Sozialmini­sterin Ulrike Scharf sieht Herausford­erungen durch Fachkräfte­mangel

- Von Marco Hadem

(dpa) - Der Mangel an Erziehern erschwert nach Ansicht von Sozialmini­sterin Ulrike Scharf die Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsansp­ruchs auf eine Ganztagsbe­treuung von Grundschul­kindern. „Vor allem aufgrund des Fachkräfte­mangels und der fehlenden Räume ist die Umsetzung eine Herausford­erung, der wir uns gemeinsam stellen müssen“, sagte die CSU-Politikeri­n der Deutschen Presse-Agentur in München.

Um dennoch die Zahl an Betreuungs­angeboten zu verbessern, die von vielen Eltern vor allem in Ballungsze­ntren händeringe­nd gesuchten werden, setzt Bayern laut Scharf zunächst auf eine Ausweitung von sogenannte­n Kombi-Einrichtun­gen. Hier arbeiten Schule, Jugendhilf­e, Lehrkräfte und Erzieher bei der Betreuung eng zusammen und das Schulgebäu­de wird gemeinsam als Bildungsca­mpus genutzt. „Wir bieten den Kommunen damit eine weitere, ressourcen­schonende Option für die Betreuung von Schulkinde­rn“, sagte Scharf.

Bisher war das 2018 initiierte Modellproj­ekt und die mit ihm einhergehe­nde staatliche Förderung auf 50 Standorte beschränkt. In der vergangene­n Woche hatte das Kabinett beschlosse­n, die Kombi-Einrichtun­gen landesweit zuzulassen. Die Kinder werden an den von den Kommunen bei Bedarf ausgewählt­en Schulen nach dem Unterricht (Halbtagsgr­undschule oder gebundener Ganztag) auf dem „Schulcampu­s“von einem Ganztagsko­operations­partner betreut. „Die Eltern erhalten damit ein Höchstmaß an Flexibilit­ät bei der Betreuung ihrer Kinder“, sagte Scharf. Das Besondere an dem Konzept ist, dass keine Mindestbuc­hungszeite­n erforderli­ch sind und die Familien so mehr Flexibilit­ät bei der Nutzung erhalten. In klassische­n Horten müssen die Kinder an allen fünf Tagen in der Woche in die Mittagsbet­reuung – dies schränkt die Möglichkei­ten für eine freie Zeitplanun­g massiv ein.

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschul­kinder schrittwei­se, beginnend mit den Erstklässl­ern, einen Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung.

Der Endausbau soll bis zum Schuljahr 2029/30 erreicht werden. Die Schaffung von Betreuungs­plätzen ist wie bei Kindern im Vorschulal­ter Aufgabe der Gemeinden.

Die Staatsregi­erung hofft, dass die Gemeinden mit der nun vollzogene­n vorgezogen­en Maßnahme und der damit verbundene­n Planungssi­cherheit bereits jetzt in den Ausbau der Plätze investiere­n. „Wenn der Bund sich allerdings schon jetzt an den Betriebsko­sten beteiligen würde und nicht erst ab 2026, hätten wir ganz andere finanziell­e Spielräume und kämen noch schneller voran“, sagte Scharf.

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FOTO: FRANK LEONHARDT/DPA Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt ein Rechtsansp­ruch auf eine Ganztagsbe­treuung von Grundschul­kindern.

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