Vor den einfahrenden Zug auf die Gleise gestoßen
Gericht bestätigt lange Freiheitsstrafe nach Mordversuch in der Nähe von Karlsruhe
(dpa) - Es ist kaum vorstellbar, wie das Opfer diese Tat überlebte: In eine nur 90 Zentimeter schmale Spalte quetschte sich der schwerbehinderte Mann, als ein fast 600 Meter langer Güterzug mit Tempo 90 an ihm vorbeirast. Auf die Gleise gestoßen und mit Tritten und Schlägen am Heraufklettern gehindert hatte ihn ein heute 27-Jähriger. Dieser handelte in Tötungsabsicht und aus niederen Beweggründen, wie der Vorsitzende Richter am Karlsruher Landgericht am Montag betonte. Das Urteil: zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Es ist das zweite Mal, dass sich das Gericht mit dem Vorfall aus dem Sommer 2020 am Bahnhof in Waghäusel zwischen Karlsruhe und Heidelberg befasst. Dieses Mal muss eine andere Kammer entscheiden, denn der Angeklagte und sein drei Jahre jüngerer Bruder hatten erfolgreich beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt.
Die obersten Strafrichter Deutschlands befanden dabei, die Schuldfähigkeit des Haupttäters sei nicht richtig beurteilt worden. Beispielsweise habe das Landgericht eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht. Der BGH ordnete eine neue Verhandlung an.
Doch auch im zweiten Verfahren wich das Gericht im Fall des Hauptangeklagten nicht vom Urteil der Kollegen ab. „Er war uneingeschränkt schuldfähig“, sagte der Vorsitzende Richter. Zum Motiv, von dem beide Kammern ausgingen: Die Brüder seien aus Syrien nach Deutschland geflohen, wollten sich ein neues Leben aufbauen. Doch unter anderem verzögerte sich die Anerkennung von Abschlüssen. Zuletzt sei eine „verbitterte, angespannte, frustrierte Grundstimmung geblieben“.
Das Opfer habe „sehr, sehr, sehr viel Glück gehabt“, dass es überlebte. Der Mann erlitt Knochenbrüche, im Krankenhaus fing er sich einen multiresistenten Keim ein, eine Gewebetransplantation wurde nötig. Noch heute nehme er Schmerzmittel, so der Richter. Es sei nicht abzusehen, ob sich seine Situation jemals bessere. Gerade diese Folgen lastete das Gericht dem 27-Jährigen an.
Beim jüngeren Bruder sah die Lage anders aus: Der 24-Jährige leide an einer paranoiden Schizophrenie, sagte der Richter. Der Mann habe nicht eingreifen können. Während er im ersten Urteil noch eine Bewährungsstrafe bekam, milderte das Gericht diese nun auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro ab.