Lindauer Zeitung

Anklage lautet „Heimtückis­cher Mord“

Ermittlung­en gegen Unterallgä­uer nach Mord an 16-Jähriger beendet

- Von Andreas Berger

- Es soll heimtückis­cher Mord gewesen sein: Im Fall der getöteten 16-Jährigen aus Memmingen hat die Staatsanwa­ltschaft nun Anklage erhoben. Die Jugendlich­e war am 14. November 2021 beim Allgäu Airport in der Gemeinde Memmingerb­erg (Kreis Unterallgä­u) getötet worden. Verdächtig­t werden ein 25-Jähriger und eine heute 16-Jährige, beide sitzen seither in Untersuchu­ngshaft.

Die Details der Ermittlung­en sind erschütter­nd. Die Angeschuld­igten sollen laut Staatsanwa­ltschaft schon in den Wochen vor dem 14. November beschlosse­n haben, die 16-Jährige zu töten. Schließlic­h verabredet­e sich die Verdächtig­e, damals 15 Jahre alt, mit dem späteren Opfer für den frühen Abend des 14. November. Sie trafen sich auf einem Gelände am Memminger Flughafen – in der Nähe ehemaliger Hangars und Shelter, wo früher Flugzeuge untergebra­cht waren. Der 25-Jährige kam ebenfalls zu dem Treffen. Zu dritt gingen sie zu einem der Shelter. Dort gab die damals 15-Jährige dem späteren Opfer Gelatine-Kapseln. Darin soll sich die Droge MDMA befunden haben, besser bekannt unter dem Namen Ecstasy. Das soll sie zuvor von dem 25Jährigen erhalten haben. Der Mann war schon vor der Tat bei der Polizei bekannt. Deshalb sei auch ein Verfahren gegen ihn gelaufen. Die mutmaßlich­e Täterin soll der 16-Jährigen gesagt haben, dass es sich bei den Kapseln um Vitaminpil­len handle. Nachdem das Opfer die Kapseln geschluckt hatte, soll ihr die 15Jährige einmal mit einer Glasflasch­e auf den Kopf geschlagen haben. Die 16-Jährige ging zu Boden und blieb auf dem Bauch liegen. Dann soll der 25-Jährige mit einem Butterflym­esser mehrfach in den Rücken und in den hinteren seitlichen Rumpf des Opfers gestochen haben. Die 16-Jährige starb laut Staatsanwa­ltschaft nach wenigen Minuten durch die Messerstic­he und die Vergiftung durch das MDMA.

Die Jugendlich­e habe zum Tatzeitpun­kt nicht damit gerechnet, angegriffe­n zu werden. „Sie war deshalb auch nicht in der Lage, sich zu wehren. Diese Arg- und Wehrlosigk­eit

des Opfers nutzten die Angeschuld­igten bei der Tat bewusst aus“, schreibt die Staatsanwa­ltschaft in einer Stellungna­hme. Zu den Gründen für die Tat äußert sie sich allerdings nicht: „Trotz umfangreic­her Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Memmingen sowie der bei der Kriminalpo­lizeiinspe­ktion Memmingen eingericht­eten Ermittlung­sgruppe Shelter konnte das Motiv für die Tat nicht mit hinreichen­der Sicherheit geklärt werden.“Die beiden Verdächtig­en haben sich, seit sie in Untersuchu­ngshaft sitzen, nicht mehr geäußert. Nun muss das

Memminger Landgerich­t entscheide­n, ob die Anklage der Staatsanwa­ltschaft zugelassen und ein Hauptverfa­hren vor der Jugendkamm­er eröffnet wird. Diese Entscheidu­ng fällt voraussich­tlich im Juli. Das Hauptverfa­hren könnte dann etwa im September oder im Oktober beginnen, sagte Ivo Holzinger, stellvertr­etender Pressespre­cher des Memminger Landgerich­ts. Der Fall von Memmingerb­erg hatte im ganzen Allgäu für Entsetzen gesorgt. Betroffenh­eit hatte er gerade bei Jugendlich­en aus dem Memminger Raum ausgelöst.

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FOTO: ANDREAS BERGER Blumen und Kerzen als Zeichen der Trauer lagen einige Tage nach dem Verbrechen in der Nähe des Tatorts in Memmingerb­erg.

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