Luftnummer
Das Leben als Auszubildender ist nicht immer einfach: Man muss oft die niederen Arbeiten tun, die einem Lehrlinge aus fortgeschritteneren Jahrgängen reinwürgen. Chefs sind unberechenbar und missbrauchen bisweilen die ihnen Anvertrauten als billige Arbeitskräfte, statt sie tatsächlich auszubilden, wie der Name Ausbildungsverhältnis ja eigentlich nahelegt. Oft wird zudem übersehen, dass Azubis jedweden Geschlechts manche Dinge gar nicht tun dürfen. Zum Beispiel verbietet es sich, Minderjährige an die Mitternachtsbar abzukommandieren, wo sie hochprozentige Cocktails zusammenrühren sollen.
Noch heikler ist die Situation freilich, wenn zum Beispiel Piloten noch nicht richtig ausgelernt haben, trotzdem aber über den Wolken die Verantwortung für ein paar Hundert Leute in der Kabine übernehmen. Weil ein solch Ungelernter auf einem Flug von London Richtung USA auf dem Sitz des Co-Piloten Platz genommen hatte, musste neulich ein Flieger über Irland beidrehen und zum Ausgangsflughafen zurückkehren. Erst in der Luft war dem Kapitän aufgefallen, dass der junge Kollege die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatte. Im Restaurant wäre das ungefähr so, als wenn der Kellner mit einem vom Azubi zubereiteten Essen kurz vor dem Tisch beidreht – und zurück in die Küche eilt.
Die Fluglinie entschuldigte sich und sprach von einem Dienstplanfehler. Wie sich der Co-Pilot in Ausbildung wohl nach der Umkehr fühlte? Gewiss hat auch er das eherne Gesetz aller Lehrlinge verstanden, wonach Lehrjahre eben keine Herrenjahre sind. (nyf)