Das Bundeswehr-Dilemma des Friedrich Merz
Der CDU-Chef möchte als Oppositionsführer punkten und zugleich staatstragend agieren
- Als SPD-Kanzler Olaf Scholz am 27. Februar seine Ausgabenpläne für die Bundeswehr präsentierte, war auch bei der Union die Begeisterung groß. „Abgeordnete der SPD, der CDU/CSU und der FDP erheben sich“, heißt es im Protokoll des Bundestags. Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) sicherte der Regierung umgehend „konkrete Hilfe und Unterstützung“zu.
Von der großen Einigkeit ist nicht mehr viel zu spüren. Das Ringen um das Geld für die Truppe entwickelte sich zu einem Kräftemessen zwischen Ampel und Union. Grüne und SPD warnten vor „Spielchen“und „Fundamentalforderungen“, Merz wiederum verwahrte sich gegen „Zeitdruck“und beklagte „große Probleme“.
Für den CDU-Chef ist das Ganze eine schwierige Übung: Einerseits haben er und die Union wegen der nötigen Grundgesetzänderung einen ziemlich soliden Hebel in der Hand, andererseits können sie diesen eben nicht mit voller Kraft betätigen. Denn eine Blockade käme nicht gut an in Kriegszeiten und nicht für eine Partei, die sich ausdrücklich als Anwalt der Bundeswehr versteht.
Heikel ist die Sache auch, da die SPD den desolaten Zustand der Bundeswehr genüsslich denen in die Schuhe schiebt, die in den vergangenen 16 Jahren den Verteidigungsminister stellten; CDU und CSU nämlich. Die hält dagegen mit dem Verweis darauf, dass es die SPD war, die immer wieder wichtige Beschaffungen verweigert habe. Dass ausgerechnet der Anführer dieser SPD-Bewegung, Fraktionschef Rolf Mützenich nämlich, die Union nun zu „staatspolitischer Verantwortung“aufruft, macht dort die Sache nicht leichter.
Die Probleme setzen sich auch innerhalb der Parteien und Fraktionen fort. Merz’ Ansage beispielsweise, mit der Union nur genau so viele Stimmen liefern zu wollen, wie der Ampel bis zur Zweidrittelmehrheit fehlen, kam auch intern nicht besonders gut an. Es würde ja bedeuten, dass Abgeordnete an der Zustimmung gehindert werden. Bei einigen Sozialdemokraten und Grünen wiederum hält sich die Begeisterung über Milliardenausgaben fürs Militärische wiederum grundsätzlich in Grenzen. Der ursprünglich von der Union geforderten Verankerung des Zwei-Prozent-Ziels im Grundgesetz werden daher wenig Chancen eingeräumt.