Häfler Bürgermeister Köster geht nächstes Jahr
Keine Bewerbung für zweite Amtszeit – Regelung der Nachfolge birgt politischen Zündstoff
- Nach acht Jahren im Häfler Rathaus sagt Andreas Köster ade: Der Bürgermeister, zuständig unter anderem für Soziales, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit und Kultur, wird sich im kommenden Jahr nicht zur Wiederwahl stellen. Die Regelung der Nachfolge birgt kommunalpolitischen Zündstoff.
Der Gerücht waberte schon eine Weile durch Friedrichshafen. Nun hat die Pressestelle der Stadt auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“bestätigt, dass Bürgermeister Köster den Gemeinderat darüber informiert hat, „aus persönlichen Gründen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung“zu stehen. Damit endet seine Amtszeit am 31. Juli 2023.
Welche Gründe im Einzelnen hinter dieser Entscheidung stecken, ob es auch politische Motive gab und welchen beruflichen und privaten Weg er einschlagen will, dazu wollte sich der 58-jährige Köster derzeit nicht öffentlich äußern. Gegenüber dem Gemeinderat hatte er sich in nichtöffentlicher Sitzung erklärt.
Durch die frühzeitige Bekanntgabe seiner Entscheidung ermöglicht es der Bürgermeister Verwaltung und Ratsfraktion, in Ruhe das Nachfolgeverfahren vorzubereiten und nach geeigneten Kandidaten für das Amt Ausschau zu halten. Vor seiner Wahl ins Häfler Rathaus war Köster Sozialdezernent im Landratsamt Bodenseekreis. Kommunalpolitische Spannung verspricht die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin. Zuständig ist der Gemeinderat, nur der Oberbürgermeister wird vom Volk gewählt.
Köster war am 18. Mai 2015 auf Vorschlag der Freien Wähler – damals noch zweitgrößte Fraktion im Gemeinderat – ziemlich geräuschlos und mit einer Mehrheit von 22 der in der fraglichen Sitzung möglichen 34 Stimmen ins Amt gehoben worden. Das Vorschlagsrecht ist in der Gemeindeordnung festgeschrieben – und nicht unumstritten. Es besagt, dass die größeren Fraktionen für bestimmte Bürgermeisterämter ihre Favoriten benennen können. In Räten mit klaren Mehrheitsverhältnissen (und in der Vergangenheit auch in Friedrichshafen) war das oft mehr als die halbe Miete für einen Bewerber oder eine Bewerberin. Eine Garantie, dass der von der „zuständigen“Fraktion vorgeschlagene Kandidat
auch gewählt wird, gab es nie. Die Stellen werden öffentlich ausgeschrieben, bewerben kann sich prinzipiell jeder, auch wenn in der Ausschreibung bestimmte Voraussetzung festgelegt werden können. Eine Vorauswahl der Bewerber passiert hinter verschlossenen Türen, die Wahl im Rat erfolgt geheim.
Befürworter des Vorschlagsrechts der Fraktionen sehen darin unter anderem ein Instrument, um den Einfluss der wichtigsten politischen Gruppierungen auch in der Verwaltung zu stärken. Kritiker halten es für undemokratisch und hinderlich beim Bemühen, den oder die fachlich Beste auszuwählen. In Friedrichshafen ist das Vorschlagsrecht in der Kommunalpolitik viele Jahre lang geachtet worden. Bei den jüngsten Wahlen der Bürgermeister Dieter Stauber (SPD-Kandidat) und Fabian Müller (CDU-Kandidat) war die Gemengelage angesichts neuer Mehrheiten im Gremium allerdings anders, beide verspürten im Vorfeld und bei der Abstimmung erheblichen Gegenwind. Müller musste sich sogar in einem zweiten Wahlgang mit hauchdünnem Vorsprung gegen seinen Konkurrenten durchsetzen.
Während Kritiker der beiden angebliche fachliche Mängel ins Feld führten, vermutete die andere Seite vor allem parteitaktische Überlegungen. In beiden Fällen waren die Grünen zumindest mehrheitlich in Opposition zum vorgeschlagenen Bewerber.
Pikant: Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge Kösters haben nun die Grünen, die mittlerweile die zweitgrößte Fraktion stellen. Hätten sie in der Vergangenheit „mitgespielt“, wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Friedrichshafen 2023 eine grüne Bürgermeisterin (oder - meister) bekäme. So darf man davon ausgehen, dass das konservative Lager im Rat einiges in Bewegung setzen wird, um einen guten, eigenen Kandidaten zu stellen. Das Tauziehen um die Köster-Nachfolge wird spannend.