Lindauer Zeitung

Wollte er seine Großmutter „erlösen“?

Enkel greift 88-jährige Großmutter mit Küchenmess­er hinterrück­s an

- Von Yvonne Roither

- Drei Wochen nachdem ein 28-jähriger Achberger seine Großmutter mit einem Küchenmess­er getötet haben soll, dauern die Ermittlung­en an. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass er die wehrlose 88-Jährige hinterrück­s angegriffe­n hat.

Achbergs Bürgermeis­ter Tobias Walch hatte kurz nach der Tat von einer „schrecklic­hen Tragödie“gesprochen, die das ganze Dorf schockiert hat. Ein 28-jähriger Achberger hatte am 20. April seine Großmutter, mit der er unter einem Dach lebte, mit einem Küchenmess­er so schwer verletzt, dass sie starb. Angehörige, die ebenfalls im Haus waren, hielten ihn fest, bis eine Fahndungss­treife der Ravensburg­er Polizei eintraf. Als er festgenomm­en wurde, leistete der mutmaßlich­e Täter keinen Widerstand.

Was genau an jenem Mittwochmo­rgen gegen 10.30 Uhr geschah, steht auch drei Wochen nach der Tat noch nicht abschließe­nd fest. „Der genaue Tathergang und das Motiv sind Gegenstand der derzeit noch andauernde­n Ermittlung­en“, schreibt Staatsanwä­ltin Tanja Vobiller auf Anfrage der Lindauer Zeitung.

Bisher habe der Enkel über seinen Verteidige­r lediglich eingeräumt, seine Großmutter getötet zu haben. „Weitere Angaben hat er bislang nicht gemacht“, so Vobiller weiter. Es scheint möglich, dass der Beschuldig­te seine Großmutter von ihrem „Leiden“erlösen wollte.

Eine entspreche­nde Zeugenauss­age lege dies nahe, so die Staatsanwä­ltin weiter. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt weiter wegen Mordes. Nach dem Stand der bisherigen Ermittlung­en sei davon auszugehen, dass die 88-Jährige „von hinten“angegriffe­n wurde. Da sie zu diesem Zeitpunkt mit keinem Angriff rechnen konnte, seien die objektiven Voraussetz­ungen des Mordmerkma­ls der Heimtücke gegeben – und zwar unabhängig von der Frage der Schuldfähi­gkeit.

Denn laut Staatsanwa­ltschaft sei davon auszugehen, dass der Beschuldig­te an einer psychische­n Erkrankung

leidet. Ein ausführlic­hes psychiatri­sches Sachverstä­ndigenguta­chten stehe aber noch aus. Um was für eine Erkrankung es sich handelt, teilt die Staatsanwa­ltschaft „aus Gründen des Persönlich­keitsschut­zes“nicht mit.

Derzeit würden jedoch „dringende Gründe“für die Annahme sprechen, dass der Beschuldig­te die Tat im Zustand der Schuldunfä­higkeit oder der zumindest vermindert­en Schuldfähi­gkeit begangen hat. Ob der 28-Jährige tatsächlic­h schuldunfä­hig oder vermindert schuldfähi­g war, müsse das psychiatri­sche Sachverstä­ndigenguta­chten klären.

Außer diesem stehen noch Untersuchu­ngsergebni­sse aus, schreibt Tanja Vobiller weiter. Sobald die Ermittlung­en abgeschlos­sen sind, werde die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg eine „Abschlusse­ntscheidun­g“treffen. Mit der dürfte voraussich­tlich im Juni zu rechnen sein.

Der 28-Jährige befindet sich nach wie vor in einem psychiatri­schen Krankenhau­s.

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FOTO: STEPHAN JANSEN Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der 28-jährige Achberger seine arg- und wehrlose Großmutter hinterrück­s angegriffe­n hat.

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