Wollte er seine Großmutter „erlösen“?
Enkel greift 88-jährige Großmutter mit Küchenmesser hinterrücks an
- Drei Wochen nachdem ein 28-jähriger Achberger seine Großmutter mit einem Küchenmesser getötet haben soll, dauern die Ermittlungen an. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die wehrlose 88-Jährige hinterrücks angegriffen hat.
Achbergs Bürgermeister Tobias Walch hatte kurz nach der Tat von einer „schrecklichen Tragödie“gesprochen, die das ganze Dorf schockiert hat. Ein 28-jähriger Achberger hatte am 20. April seine Großmutter, mit der er unter einem Dach lebte, mit einem Küchenmesser so schwer verletzt, dass sie starb. Angehörige, die ebenfalls im Haus waren, hielten ihn fest, bis eine Fahndungsstreife der Ravensburger Polizei eintraf. Als er festgenommen wurde, leistete der mutmaßliche Täter keinen Widerstand.
Was genau an jenem Mittwochmorgen gegen 10.30 Uhr geschah, steht auch drei Wochen nach der Tat noch nicht abschließend fest. „Der genaue Tathergang und das Motiv sind Gegenstand der derzeit noch andauernden Ermittlungen“, schreibt Staatsanwältin Tanja Vobiller auf Anfrage der Lindauer Zeitung.
Bisher habe der Enkel über seinen Verteidiger lediglich eingeräumt, seine Großmutter getötet zu haben. „Weitere Angaben hat er bislang nicht gemacht“, so Vobiller weiter. Es scheint möglich, dass der Beschuldigte seine Großmutter von ihrem „Leiden“erlösen wollte.
Eine entsprechende Zeugenaussage lege dies nahe, so die Staatsanwältin weiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter wegen Mordes. Nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen sei davon auszugehen, dass die 88-Jährige „von hinten“angegriffen wurde. Da sie zu diesem Zeitpunkt mit keinem Angriff rechnen konnte, seien die objektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke gegeben – und zwar unabhängig von der Frage der Schuldfähigkeit.
Denn laut Staatsanwaltschaft sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung
leidet. Ein ausführliches psychiatrisches Sachverständigengutachten stehe aber noch aus. Um was für eine Erkrankung es sich handelt, teilt die Staatsanwaltschaft „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“nicht mit.
Derzeit würden jedoch „dringende Gründe“für die Annahme sprechen, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der zumindest verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Ob der 28-Jährige tatsächlich schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, müsse das psychiatrische Sachverständigengutachten klären.
Außer diesem stehen noch Untersuchungsergebnisse aus, schreibt Tanja Vobiller weiter. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, werde die Staatsanwaltschaft Ravensburg eine „Abschlussentscheidung“treffen. Mit der dürfte voraussichtlich im Juni zu rechnen sein.
Der 28-Jährige befindet sich nach wie vor in einem psychiatrischen Krankenhaus.