Defekter Blitzer blitzt wirklich jeden
Einen Vormittag lang löst die Anlage auf der B 467 auch bei ordnungsgemäßem Tempo aus
- Einen ordentlichen Schrecken dürften zahlreiche Autofahrer vor kurzem bekommen haben, wenn sie auf der B467 zwischen Tettnang und Meckenbeuren unterwegs waren. Im Bereich der Abfahrt Meckenbeuren war die mobile Blitzeranlage des Landratsamtes aufgestellt. Und die blitzte auch. Allerdings jeden, der vorbeifuhr.
Normalerweise gilt auf der Strecke Tempo 100. Doch aufgrund eines technischen Defekts war der Blitzer vorübergehend falsch eingestellt. Die Anlage löste auch bei denen aus, die innerhalb des erlaubten Tempolimits unterwegs waren. „Beim automatischen Neustart hatte das System eine falsche Einstellung übernommen, ausgehend von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde“, teilt Landratsamtsprecher Robert Schwarz mit.
Die Anlage habe deshalb auch bei Fahrzeugen, die im Grunde nicht zu schnell waren, ausgelöst. Der Fehler sei laut Schwarz am Freitag, 29. April, von etwa 7 bis 11.30 Uhr wirksam gewesen. In dieser Zeit habe das Gerät 670 Fahrzeuge mit einer vermeintlichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit aufgenommen. „Nachdem wir darauf aufmerksam wurden, haben unsere Techniker das Problem behoben“, äußert Schwarz. Der Blitzer stand insgesamt vom 22. April bis zum 2. Mai an dieser Stelle.
„Selbstverständlich werden die irrtümlich geblitzten Verkehrsteilnehmenden nicht belangt und erhalten keine Post von der Straßenverkehrsbehörde“, stellt er klar. Aber auch diejenigen, die tatsächlich zu schnell unterwegs waren, haben dank des technischen Defekts Schwein gehabt: Das Landratsamt habe entschieden, alle im fraglichen Zeitraum gemachten Aufnahmen zu v erwerfen, erklärt Schwarz. Denn auch bei tatsächlichen Überschreitungen des Tempolimits stünde zu befürchten, dass die Messungen als „technisch zweifelhaft angefochten würden.“Daher werde keiner, der im fraglichen Zeitraum geblitzt wurde, einen Strafzettel erhalten. „Alle, denen wir mit diesem technischen Fehler zu Unrecht einen Schrecken versetzt haben, bitten wir um Entschuldigung“, so Schwarz.
Ganz aufatmen allerdings kann nicht jeder. Denn wenn auf den Bildern Verstöße oder gar Straftaten erkennbar sind, dann gelten die Blitzerfotos trotzdem als Beweismittel. „Der Klassiker ist sicher das Handy am Ohr. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Straßenverkehrsbehörde sofort ahndet.“