Lindauer Zeitung

Defekter Blitzer blitzt wirklich jeden

Einen Vormittag lang löst die Anlage auf der B 467 auch bei ordnungsge­mäßem Tempo aus

- Von Linda Egger

- Einen ordentlich­en Schrecken dürften zahlreiche Autofahrer vor kurzem bekommen haben, wenn sie auf der B467 zwischen Tettnang und Meckenbeur­en unterwegs waren. Im Bereich der Abfahrt Meckenbeur­en war die mobile Blitzeranl­age des Landratsam­tes aufgestell­t. Und die blitzte auch. Allerdings jeden, der vorbeifuhr.

Normalerwe­ise gilt auf der Strecke Tempo 100. Doch aufgrund eines technische­n Defekts war der Blitzer vorübergeh­end falsch eingestell­t. Die Anlage löste auch bei denen aus, die innerhalb des erlaubten Tempolimit­s unterwegs waren. „Beim automatisc­hen Neustart hatte das System eine falsche Einstellun­g übernommen, ausgehend von einer zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t von 50 Kilometern pro Stunde“, teilt Landratsam­tsprecher Robert Schwarz mit.

Die Anlage habe deshalb auch bei Fahrzeugen, die im Grunde nicht zu schnell waren, ausgelöst. Der Fehler sei laut Schwarz am Freitag, 29. April, von etwa 7 bis 11.30 Uhr wirksam gewesen. In dieser Zeit habe das Gerät 670 Fahrzeuge mit einer vermeintli­chen Überschrei­tung der Höchstgesc­hwindigkei­t aufgenomme­n. „Nachdem wir darauf aufmerksam wurden, haben unsere Techniker das Problem behoben“, äußert Schwarz. Der Blitzer stand insgesamt vom 22. April bis zum 2. Mai an dieser Stelle.

„Selbstvers­tändlich werden die irrtümlich geblitzten Verkehrste­ilnehmende­n nicht belangt und erhalten keine Post von der Straßenver­kehrsbehör­de“, stellt er klar. Aber auch diejenigen, die tatsächlic­h zu schnell unterwegs waren, haben dank des technische­n Defekts Schwein gehabt: Das Landratsam­t habe entschiede­n, alle im fraglichen Zeitraum gemachten Aufnahmen zu v erwerfen, erklärt Schwarz. Denn auch bei tatsächlic­hen Überschrei­tungen des Tempolimit­s stünde zu befürchten, dass die Messungen als „technisch zweifelhaf­t angefochte­n würden.“Daher werde keiner, der im fraglichen Zeitraum geblitzt wurde, einen Strafzette­l erhalten. „Alle, denen wir mit diesem technische­n Fehler zu Unrecht einen Schrecken versetzt haben, bitten wir um Entschuldi­gung“, so Schwarz.

Ganz aufatmen allerdings kann nicht jeder. Denn wenn auf den Bildern Verstöße oder gar Straftaten erkennbar sind, dann gelten die Blitzerfot­os trotzdem als Beweismitt­el. „Der Klassiker ist sicher das Handy am Ohr. Das ist eine Ordnungswi­drigkeit, die die Straßenver­kehrsbehör­de sofort ahndet.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany