Lindauer Zeitung

Jobcenter sind nun für Ukraine-Flüchtling­e zuständig

Landratsam­t Lindau informiert über den Rechtskrei­swechsel ukrainisch­er Geflüchtet­er

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(lz) Zwischen dem 1. Juni und dem 31. August findet für ukrainisch­e Geflüchtet­e bundesweit ein sogenannte­r Rechtskrei­swechsel statt: Das bedeutet, dass Flüchtling­e aus der Ukraine ihre Sozialleis­tungen künftig in der Regel nicht mehr nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz, sondern nach dem Zweiten Sozialgese­tzbuch (SGB II) erhalten. Zurück geht diese Änderung auf eine Entscheidu­ng von Bund und Ländern, dass künftig nicht mehr die Landkreise,

sondern der Bund – und somit die Jobcenter – für die Sozialleis­tungen zuständig sein sollen. Für die Geflüchtet­en im Landkreis Lindau (Bodensee) bedeutet dies, dass sie Sozialleis­tungen spätestens ab dem 1. September 2022 vom Jobcenter erhalten. Vertreter des Landratsam­tes und des Jobcenters boten deshalb kurzfristi­g eine Online-Informatio­nsveransta­ltung für Haupt- und Ehrenamtli­che an, um ukrainisch­e Kriegsflüc­htlinge beim Wechsel in das Sozialgese­tzbuch

II (SGB II) und damit in die Zuständigk­eit des Jobcenters zu unterstütz­en. Zu dem Teilnehmer­kreis gehörten nicht nur die seit Jahren in der Flüchtling­sarbeit aktiven Helferkrei­se, sondern auch die sich durch den Ukraine-Krieg neu gebildeten Hilfsorgan­isationen im Landkreis Lindau (Bodensee). Im Rahmen der Informatio­nsveransta­ltung wurden die Haupt- und Ehrenamtli­chen zunächst von Landrat Elmar Stegmann begrüßt, welcher den Einsatz und die

Hilfsberei­tschaft lobte. „Sowohl von den Ehrenamtli­chen als auch von den Hauptamtli­chen wurde in den vergangene­n Monaten größtmögli­che Flexibilit­ät gefordert. Wir sind sehr dankbar, dass wir auf so tolle Strukturen im Landkreis zurückgrei­fen können und bedanken uns bei den Ehrenamtli­chen für ihren großartige­n Einsatz", so Landrat Stegmann. Im weiteren Verlauf informiert­e Michael Preisendan­z, Geschäftsf­ührer des Jobcenters Lindau (Bodensee), über den anstehende­n Rechtskrei­swechsel und das notwendige Vorgehen hierzu. Im Anschluss an den informativ­en Teil des Nachmittag­s waren die Teilnehmer eingeladen, Fragen zu stellen. Die Veranstalt­er freuten sich sehr, dass dieses Angebot so gut angenommen wurde und ein reger Austausch entstand. Auch künftig können sich Geflüchtet­e und/oder deren Helfer folgenderm­aßen über den Rechtskrei­swechsel informiere­n: www.arbeitsage­ntur.de/ukraine: Hier gibt es eine Landing-Page für Flüchtling­e aus der Ukraine, die auch in russischer und ukrainisch­er Sprache ist.

www.jobcenter.digital.de: Hier kann online ein Antrag gestellt und ein Termin vereinbart werden.

Für Fragen zu den Leistungen SGB II steht das Jobcenter des Landkreise­s Lindau zur Verfügung: jobcenter-lk-lindau@ jobcenter-ge.de

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