Barrikaden im Bannwald gefährden Radfahrer
Der Forstbetrieb erstattet Anzeige und hat eine klare Botschaft
- Hermann S. Walter steht im Bannwald Ottobeuren und schüttelt den Kopf. Der Ottobeurer Forstbetriebsleiter der Bayerischen Staatsforsten ist entsetzt. Entsetzt über eine Planung, um augenscheinlich andere Mitmenschen zu verletzten. Was ist passiert? Im Bannwald in Ottobeuren wurde mit einem Holzstamm eine Barrikade auf einem Weg angebracht – mit dem mutmaßlichen Ziel, dortige Radfahrer zu behindern oder gar zu verletzen. „Dafür haben wir kein Verständnis und keine Toleranz“, sagt Hermann S. Walter und erhält bestätigendes Nicken vom Ottobeurer Bürgermeister German Fries.
Beide schauen sich die Situation vor Ort noch einmal an. Der Hintergrund: „Am Montag kam eine Dame zu uns und berichtete, dass ihr Mann am Sonntag Radfahren war und aufgrund der Barrikade gestürzt ist“, erzählt Walter. Der Weg ist vom angelegten Parkplatz, von welchem auch die Basilika Ottobeuren beobachtet werden kann, nicht weit entfernt. Es sind nur ein paar Gehminuten, dann lässt sich erkennen, was vorgefallen ist.
Mehrere Wege zweigen ab. Der Blick richtet sich in den Wald. Wurzeln sind auf dem Weg zu erkennen, die sich über einer Kuppe fortsetzen. Wer von oben über diese Kuppe kommt, hat zunächst eine schlechte Einsicht. So ist auch die künstlich angelegte Barrikade nicht sofort sichtbar gewesen, sagt Walter.
Der Baumstamm wurde mit einer großen Schraube an einem weiteren Holz befestigt, um eine gewisse Höhe zu halten. Walter und Fries stellen die mögliche Szene noch einmal nach. Wieder schütteln sie mit den Köpfen. „Wir haben den Platz sofort nach der Meldung gesichtet und gesichert. Außerdem haben wir umgehend Anzeige gegen Unbekannt erstattet“, so Hermann S. Walter. Es handele sich nicht um einen „dummen Jungenstreich“. Er sieht in dieser Aktion eine „perfide Falle“. Die Verwendung der Schraube und damit das gezielte Anbringen – darin erkennt er Indizien, dass das Vorhaben geplant war. „So etwas geht einfach gar nicht“, sagt der Forstbetriebsleiter. Zustimmung erhält er vom Bürgermeister: „Das ist Niedertracht. Wissentlich wurde Gefahr in Kauf genommen.“Durch die schlechte Einsicht sei es Gefahr für Leib und Leben.
Reiter, Radfahrer und Personen, die den Bannwald als Erholungsgebiet zu Fuß genießen: „Bei einer solchen vielfältigen Nutzung ist klar, dass es nicht ohne Konflikte geht, aber dafür kann man Lösungen finden“, sagt Hermann S. Walter. Eine solche Aktion sei allerdings keine Lösung. „Aus Unrecht kann kein Recht erwachsen“, ist sich German Fries sicher. Walter ergänzt: „Wir fordern einen respektvollen Umgang all jener, die den Bannwald nutzen.“Es gebe kein Verständnis dafür, dass durch individuelles Fehlverhalten der Erholungswert aller eingeschränkt werden müsse.
Die Sperrung des Ottobeurer Bannwaldes war schon in der Vergangenheit Thema – auch gerichtlich. Erstinstanzlich wurde eine Klage eines Touristen gegen die Kommune zunächst abgelehnt. Es ging darum, dass das Gebiet für Radfahrer gesperrt war und sich der Tourist in seinen Rechten beschnitten sah. Der Markt Ottobeuren hatte mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom Januar 2014 zum Schutz von Fußgängern das Radfahren auf den Wegen im Bannwald verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederum im Jahr 2015 das Verbot für den Radverkehr im Bannwald aufgehoben und somit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg, das das RadfahrVerbot bestätigt hatte, abgeändert.
Darum soll es beim aktuellen Vorfall aber nicht gehen. Im Bannwald Ottobeuren soll künftig kein „Schilderwald“entstehen, der regelt, welche Wege wie genutzt werden dürfen. Jeder solle Zugang haben, den Bannwald nutzen können – aber eben mit dem nötigen Respekt und der Toleranz für Mitmenschen sowie für die Tiere.
Barrikaden, um andere zu gefährden? „Das ist eine neue Qualität und es bedrückt mich“, sagt Hermann S. Walter. Ihm ist wichtig, einen Appell zu senden: Jeder, der den Bannwald nutze, solle dies nur auf entsprechend geeigneten Wegen tun. Was geeignete Wege sind, ergibt sich unter anderem aus dem Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Ein Kriterium ist die Wegeigenschaft. Wege sind demnach Bahnen im Gelände, die begehbar sind und die sich nach ihrem äußeren Erscheinungsbild von der von ihr durchzogenen Landschaft abheben. Unbefestigte Feldwege, Wanderpfade,
Trampelpfade und Steige würden so in aller Regel Wege in diesem Sinne darstellen. Gleichzeitig müsse die Beschaffenheit des Weges angesehen werden. Gibt es dort zum Beispiel Bodenerosionen oder andere Gefahrenstellen?
Die Gefahrenstelle durch diese Barrikade ist jetzt gebannt. Sie wurde verräumt, nachdem das Areal von der Polizei angeschaut worden war, zeigt der Forstbetriebsleiter auf. Die Schraube, die zuvor bildlich dokumentiert wurde, war plötzlich verschwunden.
Die Polizei ermittelt. Sie überprüfe, ob es sich dort um einen öffentlichen Verkehrsgrund und damit beim Sturz des Radfahrers um einen Verkehrsunfall handele. Wurde der Holzstamm verwendet, um ein Hindernis oder eine Sperre zu schaffen, um die Sicherheit anderer zu gefährden, kann es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln.
Je nach Fall muss der Verursacher, so eine Polizei-Pressesprecherin, mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße rechnen.