Hitler-Bild an Kollegen und Freunde verschickt
30-Jähriger zu Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt, obwohl er alles abstreitet und der Verteidiger einen Freispruch fordert
- Immer häufiger haben Nachrichten, die über den Nachrichtendienst WhatsApp verschickt werden, ein juristisches Nachspiel. Neben Pornografie finden die Ermittler der Polizei dort auch regelmäßig weitere strafbare Inhalte, die unter Freunden und Bekannten verbreitet werden. So war es auch im Fall eines 30-Jährigen, der jetzt in Sonthofen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt war. Der nicht vorbestrafte Oberallgäuer hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 3000 Euro (60 Tagessätze) eingelegt. Doch die Geldstrafe muss er jetzt dennoch bezahlen.
Der Oberallgäuer soll im März 2021 ein Bild von Adolf Hitler in eine WhatsApp-Gruppe mit Freunden und Arbeitskollegen gestellt haben. Unter dem Bild stand in Anspielung auf die Corona-Maßnahmen und das Geburtsdatum des Diktators: „Lockdown bis zum 20. April? Ihr Schlingel plant doch eine Überraschungsparty.“In den Fokus der Ermittlungen geriet die Gruppe, weil dort in einem anderen Fall pornografisches Material entdeckt wurde. Daraufhin wurden die Chat-Verläufe ausgewertet und die Nummern der 22 Beteiligten ermittelt.
Darunter der 30-Jährige, der vor Gericht alle Vorwürfe bestritt: „Ich kenne die WhatsApp-Gruppe überhaupt nicht“, sagte der 30-Jährige zum Auftakt der Verhandlung in Sonthofen. Deswegen sei es ihm völlig schleierhaft, wie er überhaupt ein Bild in den Chat gestellt haben soll. Die Teilnehmer der Gruppe seien allerdings Freunde und Arbeitskollegen, räumte er ein. In Bedrängnis brachte den Angeklagten vor Gericht, dass er selbst einer der „Administratoren“ist, die die WhatsAppGruppe ins Leben gerufen hatten. „Ich kann es mir nicht erklären, vielleicht will mir jemand schaden.“
Misstrauisch macht die Ermittler zudem, dass der Mann zwar bereitwillig sein Mobiltelefon aushändigte, aber nicht ausschließen konnte, das Hitler-Bild oder ähnliche Aufnahmen auf seinem Smartphone zu haben. „In diesen Gruppen kommt so viel an, was man gar nicht anschaut“, sagte der Angeklagte. „Deshalb konnte ich bei der Polizei nicht ausschließen, ob so ein Bild auf dem Handy ist.“
Doch die Beamten fanden keine vergleichbaren Aufnahmen auf dem Smartphone und auch nicht das Bild, das in dem Chat aufgetaucht war. Die Gruppe, in der sich die Bekannten ausgetauscht hatten, existierte ebenfalls nicht mehr. Der Staatsanwalt nannte die Ausführungen des Angeklagten eine „Schutzbehauptung“und warf ihm vor, eine „zu geringe Distanz“zum Thema Nationalsozialismus zu haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze). Wie sie bereits im Strafbefehl festgelegt worden war.
Einen Freispruch für den 30-Jährigen forderte dagegen sein Verteidiger: Es sei nicht erwiesen, dass sein Mandant selbst das Bild in den ChatVerlauf gestellt hatte. „So eindeutig ist es nicht.“Auch der Angeklagte beteuerte seine Unschuld: „Ich kann mir nicht erklären, wo es hergekommen ist. Ich bin aber sicher nicht rechtsradikal und habe auch schon beim Aufbau einer Flüchtlingsunterkunft gearbeitet.“
„Ich nehme Ihnen ab, dass Sie keine rechte Gesinnung haben“, sagte Richter Claus Ammann. „Aber es gibt keine Zweifel daran, dass Sie die Bilddatei an die Gruppe verschickt haben.“Deswegen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe in der vom
Staatsanwalt geforderten Höhe verurteilt. Es sei zweifelsfrei festgestellt worden, dass es sich um sein Mobiltelefon gehandelt habe. Die Ermittlungen gegen einen Arbeitskollegen habe den Chat-Verlauf der WhatsApp-Gruppe in den Fokus der Polizeibeamten gebracht und „wie Dominosteine“zu Ermittlungen gegen die Bekannten geführt. „Das hat sich bestimmt schnell am Arbeitsplatz rumgesprochen. So wurden die Chats und die Bilder gelöscht.“Bei einem Kopfbild Hitlers handele es sich nach geltender Rechtssprechung um ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. „Wir müssen zeigen, dass für so etwas bei uns kein Raum ist“, sagte Richter Ammann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.