Stadtverwaltung erinnert an die neue Grundsteuer
(lz) - Die Grundsteuer wird neu berechnet. Hintergrund dafür ist eine bundesweite Reform der Grundsteuer. Ab dem 1. Juli müssen alle Eigentümer eine so genannte Feststellungserklärung abgeben und wichtige Daten dafür ans Finanzamt übermitteln. Die bayerischen Grundsteuervordrucke zum Ausfüllen am PC sind jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli an das zuständige Finanzamt übermittelt werden, teilt die Stadtverwaltung mit. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können die Papiervordrucke verwendet werden, die ab dem 1. Juli in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung
gestellt werden. Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.
Die Steuer ist eigentlich im Grundbesitzabgabebescheid enthalten, den man jährlich von der Kommune erhält. Dass man für die Berechnung der Grundsteuer nun eine Sondersteuererklärung abgeben muss, ist eine Ausnahme und liegt daran, dass die Grundsteuer reformiert wird. Der Basiswert der Berechnung der Grundsteuer ist der jeweilige Wert des Grundstücks. Diese Werte wurden seit fast 60 Jahren nicht mehr aktualisiert. Ziel ist, dass die Grundsteuer durch die Reform gerechter wird. Grundsteuer und Feststellungserklärung bedeuten dasselbe und werden häufig synonym verwendet.
Unter
www.grundsteuer.bayern.de sind weitere Informationen zur Grundsteuer, darunter auch beispielhafte Video-Ausfüllanleitungen.