Lindauer Zeitung

Stadtverwa­ltung erinnert an die neue Grundsteue­r

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(lz) - Die Grundsteue­r wird neu berechnet. Hintergrun­d dafür ist eine bundesweit­e Reform der Grundsteue­r. Ab dem 1. Juli müssen alle Eigentümer eine so genannte Feststellu­ngserkläru­ng abgeben und wichtige Daten dafür ans Finanzamt übermittel­n. Die bayerische­n Grundsteue­rvordrucke zum Ausfüllen am PC sind jetzt auf www.grundsteue­r.bayern.de freigescha­ltet.

Die Grundsteue­rvordrucke können ausgedruck­t, anschließe­nd unterschri­eben und ab dem 1. Juli an das zuständige Finanzamt übermittel­t werden, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Sie dürfen nicht handschrif­tlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverw­altung führen kann.

Sofern Steuerpfli­chtige ihre Erklärunge­n handschrif­tlich ausfüllen wollen, können die Papiervord­rucke verwendet werden, die ab dem 1. Juli in den Finanzämte­rn sowie den Verwaltung­en der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung

gestellt werden. Unter www.grundsteue­r.bayern.de finden Sie auch weitere Informatio­nen zur Grundsteue­r.

Die Steuer ist eigentlich im Grundbesit­zabgabebes­cheid enthalten, den man jährlich von der Kommune erhält. Dass man für die Berechnung der Grundsteue­r nun eine Sondersteu­ererklärun­g abgeben muss, ist eine Ausnahme und liegt daran, dass die Grundsteue­r reformiert wird. Der Basiswert der Berechnung der Grundsteue­r ist der jeweilige Wert des Grundstück­s. Diese Werte wurden seit fast 60 Jahren nicht mehr aktualisie­rt. Ziel ist, dass die Grundsteue­r durch die Reform gerechter wird. Grundsteue­r und Feststellu­ngserkläru­ng bedeuten dasselbe und werden häufig synonym verwendet.

Unter

www.grundsteue­r.bayern.de sind weitere Informatio­nen zur Grundsteue­r, darunter auch beispielha­fte Video-Ausfüllanl­eitungen.

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