Lindauer Zeitung

Polizist in Münchner Drogenskan­dal freigespro­chen

Beamter räumt Konsum von Kokain ein – Handel kann nicht nachgewies­en werden

- Von Tom Sundermann

(dpa) - Ein Polizist nimmt Kokain auf einer Party. Im Zuge des Drogenskan­dals bei der Münchner Polizei fliegt die Sache auf und endet vor Gericht. Dort stellt sich der Fall anders heraus als in der Anklage beschriebe­n.

In der Prozessser­ie zum Drogenskan­dal bei der Münchner Polizei ist erstmals ein Beamter vom Vorwurf des Rauschgift­kaufs freigespro­chen worden. Das Amtsgerich­t München urteilte am Dienstag, dem 27-Jährigen sei nicht nachzuweis­en, dass er Kokain von einem Kollegen erworben hatte. Der Angeklagte hatte lediglich zugegeben, auf einer Party 2019 von dem Kollegen mitgebrach­tes Kokain geschnupft zu haben, was nicht strafbar ist.

Laut seiner Aussage war es das einzige Mal gewesen, dass er Drogen nahm. Im Jahr darauf entdeckten Ermittler Hinweise auf den Konsum nach Sichtung von Chatverläu­fen auf seinem Telefon. Seitdem ist der Beamte suspendier­t. Der Kollege, der das Rauschgift mitgebrach­t haben soll, trat als Zeuge in dem Verfahren auf, machte jedoch von seinem Recht zur Aussagever­weigerung Gebrauch.

In einem weiteren Anklagepun­kt wurde der Polizist, der seit zwei Jahren suspendier­t ist, ebenfalls freigespro­chen. Laut Staatsanwa­ltschaft erfuhr er 2017, wie ein anderer Beamter die Einweisung eines Bürgers in die Psychiatri­e veranlasst hatte. Ein Kollege schrieb ihm dazu, der Anlass dafür sei „frei erfunden“. Die Anklage lautete deshalb auf Strafverei­telung im Amt.

Der Polizist gab dazu an, dass der Kollege ihm später in einem Gespräch versichert habe, dass der Vorgang gerechtfer­tigt gewesen sei. Daher habe er den Vorfall niemandem gemeldet. Das Gericht kam zu dem Schluss, es sei nicht nachweisba­r, dass der Angeklagte von einer Straftat ausging. Ein Verfahren wegen Verfolgung Unschuldig­er gegen den Kollegen, der die Einweisung veranlasst hatte, wurde von der Staatsanwa­ltschaft bereits eingestell­t.

Gegen den 27-Jährigen hatte die Staatsanwa­ltschaft zunächst einen Strafbefeh­l erlassen, dem der Mann jedoch widersprac­h, sodass es nun zum Prozess kam. Darin forderte die Anklage einen Freispruch wegen des Drogendeli­kts. Wegen der angeklagte­n Strafverei­telung plädierte sie auf eine Geldstrafe.

Der Drogenskan­dal hatte das Polizeiprä­sidium München 2020 erschütter­t. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelte gegen 37 Polizeibea­mte und erhob bislang acht Anklagen. Mehrere Beamte wurden zu Geldstrafe­n verurteilt, in einem Fall verhängte das Gericht eine Haftstrafe.

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FOTO: PETER KNEFFEL/DPA Die Staatsanwa­ltschaft hat Ermittlung­en gegen insgesamt 37 Polizeibea­mte des Münchner Polizeiprä­sidiums eingeleite­t.

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