Lindauer Zeitung

Urlaubsans­pruch verjährt nicht immer

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(dpa) - Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat den Urlaubsans­pruch von Arbeitnehm­ern gestärkt. Das höchste EU-Gericht entschied in drei Fällen aus Deutschlan­d, dass der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verfällt. Entscheide­nd sei, ob der Arbeitgebe­r seinen Teil dazu beigetrage­n und beispielsw­eise darauf hingewiese­n hat, dass der Urlaub bald verfällt. Das teilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg mit. Zwei der Fälle drehten sich um den Urlaubsans­pruch bei Krankheit. Im dritten Fall konnte die Klägerin ihren Urlaub nach eigener Aussage wegen des hohen Arbeitsauf­wands nicht nehmen.

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