Urlaubsanspruch verjährt nicht immer
(dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern gestärkt. Das höchste EU-Gericht entschied in drei Fällen aus Deutschland, dass der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verfällt. Entscheidend sei, ob der Arbeitgeber seinen Teil dazu beigetragen und beispielsweise darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub bald verfällt. Das teilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg mit. Zwei der Fälle drehten sich um den Urlaubsanspruch bei Krankheit. Im dritten Fall konnte die Klägerin ihren Urlaub nach eigener Aussage wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht nehmen.