Nach Hauseinsturz in Memmingen laufen die Ermittlungen gegen den Besitzer
- Der Einsturz eines Hauses am 29. April in Memmingen mit einem Toten hat für den Hausbesitzer ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen gegen den 39-Jährigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Grundlage dafür sei das Gutachten eines Bausachverständigen, sagt Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm.
Demnach gab es im Wesentlichen zwei Auslöser für den Einsturz des seit geraumer Zeit leer stehenden Einfamilienhauses aus den 1930er Jahren, das laut Zeugen binnen weniger Sekunden in sich zusammengefallen war. Zum einen seien Ausschachtungsarbeiten rund um das Gebäude während der Sanierung nicht sachgemäß durchgeführt worden. Laut Zeugen war dort ein 42-jähriger Bekannter des Hausbesitzers im Einsatz gewesen, der von den herabstürzenden Gebäudeteilen
verschüttet und erschlagen wurde. Zum anderen sei die Statik des Gebäudes durch seit Jahren eingedrungene Feuchtigkeit und aktuelle Reinigungsarbeiten quasi aufgeweicht und instabil gewesen. Schließlich sei das Mauerwerk ins Wanken geraten, was zum Einsturz geführt habe. Vom Haus blieb nur noch ein Schutthaufen. Die Suche nach dem Verschütteten hatte mehrere Stunden gedauert. Die Rettungskräfte konnten ihn nur noch tot bergen.
Der Hausbesitzer sowie beteiligte Versicherungen bekommen nun die Akten und können Stellung beziehen. Ende Oktober will die Memminger Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage gegen den Mann erhebt. Sollte es dazu kommen und der Mann verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.