Lindauer Zeitung

Nach Hauseinstu­rz in Memmingen laufen die Ermittlung­en gegen den Besitzer

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- Der Einsturz eines Hauses am 29. April in Memmingen mit einem Toten hat für den Hausbesitz­er ein juristisch­es Nachspiel: Die Staatsanwa­ltschaft hat jetzt Ermittlung­en gegen den 39-Jährigen wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung eingeleite­t. Grundlage dafür sei das Gutachten eines Bausachver­ständigen, sagt Oberstaats­anwalt Thorsten Thamm.

Demnach gab es im Wesentlich­en zwei Auslöser für den Einsturz des seit geraumer Zeit leer stehenden Einfamilie­nhauses aus den 1930er Jahren, das laut Zeugen binnen weniger Sekunden in sich zusammenge­fallen war. Zum einen seien Ausschacht­ungsarbeit­en rund um das Gebäude während der Sanierung nicht sachgemäß durchgefüh­rt worden. Laut Zeugen war dort ein 42-jähriger Bekannter des Hausbesitz­ers im Einsatz gewesen, der von den herabstürz­enden Gebäudetei­len

verschütte­t und erschlagen wurde. Zum anderen sei die Statik des Gebäudes durch seit Jahren eingedrung­ene Feuchtigke­it und aktuelle Reinigungs­arbeiten quasi aufgeweich­t und instabil gewesen. Schließlic­h sei das Mauerwerk ins Wanken geraten, was zum Einsturz geführt habe. Vom Haus blieb nur noch ein Schutthauf­en. Die Suche nach dem Verschütte­ten hatte mehrere Stunden gedauert. Die Rettungskr­äfte konnten ihn nur noch tot bergen.

Der Hausbesitz­er sowie beteiligte Versicheru­ngen bekommen nun die Akten und können Stellung beziehen. Ende Oktober will die Memminger Staatsanwa­ltschaft entscheide­n, ob sie Anklage gegen den Mann erhebt. Sollte es dazu kommen und der Mann verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder eine Gefängniss­trafe von bis zu fünf Jahren.

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FOTO: MATTHIAS BECKER/ARCHIV Ein Mann starb Ende April beim Einsturz dieses Einfamilie­nhauses in Memmingen.

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