Lindauer Zeitung

Frau zündet Auto des Ex-Freundes an

Brandstift­ung in Eugenstraß­e sorgt für Aufsehen – Angeklagte muss nicht ins Gefängnis

- Von Florian Peking

- Eine Nacht Anfang April in Friedrichs­hafen: Autos brennen mitten in der Stadt, auch ein angrenzend­es Gebäude wird von Flammen und Hitze beschädigt. Dieses Feuer sorgt für Aufsehen, weist doch schon direkt danach vieles auf eine Brandstift­ung hin. Nun hat das Amtsgerich­t Tettnang eine Frau verurteilt, die schon kurze Zeit nach der Tat zugegeben hatte, das Feuer gelegt zu haben. Ihr Motiv: Rache an ihrem Ex-Freund. Vor der Brandstift­ung hatten sich die beiden heftig gestritten.

Das Amtsgerich­t Tettnang hatte es an diesem Tag relativ leicht: Auf Sachverstä­ndige konnte verzichtet werden, nur ein Zeuge war geladen. Denn die 33-jährige Angeklagte hatte bereits Mitte Juni ein umfassende­s Geständnis abgelegt. Die Frau gibt zu, in der Nacht auf den 6. April dieses Jahres in der Eugenstraß­e das Auto ihres Ex-Lebenspart­ners angezündet zu haben. Dafür kippte sie Benzin, das sie in einer Plastikfla­sche dabei hatte, über dem rechten Hinterreif­en des Wagens aus und zündete es an. Das

Sonderverö­ffentlichu­ng

Fahrzeug und ein nebenstehe­ndes Auto, das ebenfalls Feuer fing, brannten vollständi­g aus. Außerdem wurde durch die Hitze die Fassade eines angrenzend­en Gebäudes beschädigt und mehrere Scheiben sprangen.

Diesen Tathergang schilderte auch Staatsanwa­lt Matthias Inselsberg­er in der Anklagesch­rift. 18 000 Euro Sachschade­n sei an den Autos entstanden, der Schaden am Gebäude könne nicht beziffert werden. „Gott sei Dank war es nur ein Sachschade­n und kein Personensc­haden“, sagte er. Angeklagt war die Frau wegen vorsätzlic­her Brandstift­ung in zwei Fällen in Tateinheit mit Sachbeschä­digung.

Doch welche Motivation steckte hinter der Tat? Nachfragen zu der Sache, die über das bereits abgelegte Geständnis hinaus gingen, ließ die Angeklagte nicht zu. Trotzdem wurde im Laufe der Verhandlun­g deutlich, dass ein Streit zwischen der 33-Jährigen und ihrem ehemaligen Lebensgefä­hrten Auslöser war. Darüber berichtete auch ein Kriminalbe­amter, der in dem Fall ermittelt hatte und als Zeuge geladen war. „Meine Kollegen haben nach dem Brand Anwohner befragt. Dabei meldete sich auch der Geschädigt­e und sagte: ,Das ist meine Ex gewesen’“, sagte er.

Der Mann habe den Polizisten erläutert, dass es zwischen den beiden immer wieder zu Zwischenfä­llen und „Eifersücht­eleien“gekommen war.

Kurz darauf hätten die Beamten die Frau auch am Telefon erreicht, ihren Aufenthalt­sort habe sie aber nicht nennen wollen. Ihr Auto sei deshalb zur Fahndung ausgeschri­eben worden. Wenig später meldete sich die 33Jährige allerdings beim Polizeipos­ten in Markdorf, wo sie festgenomm­en wurde.

Um die Frau mit der Tat in Verbindung zu bringen, werteten die Kriminalbe­amten unter anderem Videomater­ial aus, so der Zeuge. Die Überwachun­gskamera des Parkhauses am Stadtbahnh­of habe tatsächlic­h ein Fahrzeug, einen BMW „baugleiche­r Art“, zur entspreche­nden Zeit aufgenomme­n. Die fahrende Person und auch das Auto selbst hätten aber nicht „abschließe­nd identifizi­ert werden können“, sagte der Beamte aus. Auch die Auswertung der Handy-Daten der Angeklagte­n habe die Ermittler nicht wirklich weitergebr­acht.

Aber all das wurde mit dem Geständnis der 33-Jährigen ohnehin hinfällig. Das rechnete Richter Max Märkle der Angeklagte­n an, wurde dadurch doch auch das Gerichtsve­rfahren beschleuni­gt und vereinfach­t. Ebenfalls zugutegeha­lten wurden der Frau die „besonderen Umstände“, in denen sie sich befindet: Bis zum Gerichtste­rmin war sie in Untersuchu­ngshaft. Auch deshalb, weil sie Ersatzhaft­strafen absitzen musste, für Vergehen, bei denen sie die Geldstrafe

nicht zahlen konnte. Seither ist sie von ihrer 16-jährigen Tochter getrennt, die aktuell bei ihrer Großmutter in Belgien lebt. Da sie keinen Kontakt zu ihrem Kind haben darf, leide ihre Mandantin sehr, sagte Nicole Pfuhl, die Verteidige­rin der Angeklagte­n. Und auch die Haft selbst setze ihr sehr zu, es sei ihr sogar schon ein Antidepres­sivum verschrieb­en worden.

Trotz dieser Umstände betonte Richter Märkle bei der Verkündung des Urteils auch, dass die 33-Jährige nicht nur rein emotional und aus dem Affekt gehandelt habe. „Man hat bei ihnen die Plastikfla­sche mit Benzin gefunden. Die kann man so nicht kaufen“, sagte er und wies darauf hin, dass die Brandstift­ung keine „Kurzschlus­sreaktion“gewesen sein konnte. „Sie haben die Tat längere Zeit geplant – und dann auch ausgeführt“, so der Richter.

Letztlich verurteilt­e das Gericht die Frau zu einer Gefängniss­trafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwa­ltschaft hatte zuvor zwei Jahre ohne Bewährung gefordert, die Verteidigu­ng ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung.

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FOTO: FLORIAN PEKING/ EBENER/DPA Tatort Eugenstraß­e: Im Frühjahr 2022 haben hier Autos gebrannt. Die Brandstift­erinwurde nun vom Gericht verurteilt.
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