Frau zündet Auto des Ex-Freundes an
Brandstiftung in Eugenstraße sorgt für Aufsehen – Angeklagte muss nicht ins Gefängnis
- Eine Nacht Anfang April in Friedrichshafen: Autos brennen mitten in der Stadt, auch ein angrenzendes Gebäude wird von Flammen und Hitze beschädigt. Dieses Feuer sorgt für Aufsehen, weist doch schon direkt danach vieles auf eine Brandstiftung hin. Nun hat das Amtsgericht Tettnang eine Frau verurteilt, die schon kurze Zeit nach der Tat zugegeben hatte, das Feuer gelegt zu haben. Ihr Motiv: Rache an ihrem Ex-Freund. Vor der Brandstiftung hatten sich die beiden heftig gestritten.
Das Amtsgericht Tettnang hatte es an diesem Tag relativ leicht: Auf Sachverständige konnte verzichtet werden, nur ein Zeuge war geladen. Denn die 33-jährige Angeklagte hatte bereits Mitte Juni ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Frau gibt zu, in der Nacht auf den 6. April dieses Jahres in der Eugenstraße das Auto ihres Ex-Lebenspartners angezündet zu haben. Dafür kippte sie Benzin, das sie in einer Plastikflasche dabei hatte, über dem rechten Hinterreifen des Wagens aus und zündete es an. Das
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Fahrzeug und ein nebenstehendes Auto, das ebenfalls Feuer fing, brannten vollständig aus. Außerdem wurde durch die Hitze die Fassade eines angrenzenden Gebäudes beschädigt und mehrere Scheiben sprangen.
Diesen Tathergang schilderte auch Staatsanwalt Matthias Inselsberger in der Anklageschrift. 18 000 Euro Sachschaden sei an den Autos entstanden, der Schaden am Gebäude könne nicht beziffert werden. „Gott sei Dank war es nur ein Sachschaden und kein Personenschaden“, sagte er. Angeklagt war die Frau wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung.
Doch welche Motivation steckte hinter der Tat? Nachfragen zu der Sache, die über das bereits abgelegte Geständnis hinaus gingen, ließ die Angeklagte nicht zu. Trotzdem wurde im Laufe der Verhandlung deutlich, dass ein Streit zwischen der 33-Jährigen und ihrem ehemaligen Lebensgefährten Auslöser war. Darüber berichtete auch ein Kriminalbeamter, der in dem Fall ermittelt hatte und als Zeuge geladen war. „Meine Kollegen haben nach dem Brand Anwohner befragt. Dabei meldete sich auch der Geschädigte und sagte: ,Das ist meine Ex gewesen’“, sagte er.
Der Mann habe den Polizisten erläutert, dass es zwischen den beiden immer wieder zu Zwischenfällen und „Eifersüchteleien“gekommen war.
Kurz darauf hätten die Beamten die Frau auch am Telefon erreicht, ihren Aufenthaltsort habe sie aber nicht nennen wollen. Ihr Auto sei deshalb zur Fahndung ausgeschrieben worden. Wenig später meldete sich die 33Jährige allerdings beim Polizeiposten in Markdorf, wo sie festgenommen wurde.
Um die Frau mit der Tat in Verbindung zu bringen, werteten die Kriminalbeamten unter anderem Videomaterial aus, so der Zeuge. Die Überwachungskamera des Parkhauses am Stadtbahnhof habe tatsächlich ein Fahrzeug, einen BMW „baugleicher Art“, zur entsprechenden Zeit aufgenommen. Die fahrende Person und auch das Auto selbst hätten aber nicht „abschließend identifiziert werden können“, sagte der Beamte aus. Auch die Auswertung der Handy-Daten der Angeklagten habe die Ermittler nicht wirklich weitergebracht.
Aber all das wurde mit dem Geständnis der 33-Jährigen ohnehin hinfällig. Das rechnete Richter Max Märkle der Angeklagten an, wurde dadurch doch auch das Gerichtsverfahren beschleunigt und vereinfacht. Ebenfalls zugutegehalten wurden der Frau die „besonderen Umstände“, in denen sie sich befindet: Bis zum Gerichtstermin war sie in Untersuchungshaft. Auch deshalb, weil sie Ersatzhaftstrafen absitzen musste, für Vergehen, bei denen sie die Geldstrafe
nicht zahlen konnte. Seither ist sie von ihrer 16-jährigen Tochter getrennt, die aktuell bei ihrer Großmutter in Belgien lebt. Da sie keinen Kontakt zu ihrem Kind haben darf, leide ihre Mandantin sehr, sagte Nicole Pfuhl, die Verteidigerin der Angeklagten. Und auch die Haft selbst setze ihr sehr zu, es sei ihr sogar schon ein Antidepressivum verschrieben worden.
Trotz dieser Umstände betonte Richter Märkle bei der Verkündung des Urteils auch, dass die 33-Jährige nicht nur rein emotional und aus dem Affekt gehandelt habe. „Man hat bei ihnen die Plastikflasche mit Benzin gefunden. Die kann man so nicht kaufen“, sagte er und wies darauf hin, dass die Brandstiftung keine „Kurzschlussreaktion“gewesen sein konnte. „Sie haben die Tat längere Zeit geplant – und dann auch ausgeführt“, so der Richter.
Letztlich verurteilte das Gericht die Frau zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung.