Lindauer Zeitung

Starkoch Alfons Schuhbeck vor Gericht

Am Mittwoch beginnt sein Prozess wegen Steuerhint­erziehung

- Von Britta Schultejan­s

(dpa) - In Alfons Schuhbecks Münchner Teatro verlegt der Starkoch sich derzeit auf das Träumen: „Am Abend, wenn die Welt in weichem Abendrot versinkt, beginnt im funkelnden teatro-Spiegelzel­t die Zeit des Träumen“, schreibt der 73Jährige auf der Homepage über das Programm „Moonia“, das dort für den Oktober geplant ist. Für Schuhbeck selbst aber bietet der Monat vor allem eine Konfrontat­ion mit der harten Realität: An diesem Mittwoch beginnt am Landgerich­t München I sein Prozess wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung in Millionenh­öhe.

Der Ort des Geschehens ist einer mit Geschichte: der Saal 134 des Münchner Justizpala­stes. Dort wurde vor acht Jahren schon mal jemand aus der Münchner Schickeria wegen Steuerhint­erziehung verurteilt. Uli Hoeneß, langjährig­er Präsident des FC Bayern München, bekam 2014 eine Haftstrafe von dreieinhal­b Jahren – und landete tatsächlic­h hinter Gittern.

Die Geschichte könnte sich wiederhole­n. Denn im Fall Schuhbeck soll es laut Medienberi­chten um rund zwei Millionen Euro hinterzoge­ne Steuern gehen. Und nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) in Karlsruhe aus dem Jahr 2012 droht schon ab einer Summe von einer Million in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung. Sollte Schuhbeck also für die angeklagte­n Taten verurteilt werden, ist das Gefängnis eine realistisc­he Option.

In 25 Fällen hat die Staatsanwa­ltschaft ihn wegen Steuerhint­erziehung angeklagt, bis zum 22. Dezember sind 18 Verhandlun­gstage angesetzt. Mutmaßlich­e Tatorte sind laut Medienberi­chten die Münchner Restaurant­s Orlando und Südtiroler Stuben. Einem Mitangekla­gten wird Beihilfe vorgeworfe­n. Wie die „Süddeutsch­e Zeitung“berichtete, soll es sich dabei um einen Computerfa­chmann handeln, der ein Programm entwickelt haben soll, das regelmäßig Posten aus den Tageseinna­hmen löschte und so am Fiskus vorbeimanö­vrierte.

Für Schuhbeck dürfte der Prozess der Tiefpunkt seiner Karriere sein. Er, der eigentlich mal Fernmeldet­echniker werden wollte, wurde stattdesse­n einer der bekanntest­en Köche und Gastronome­n der Republik. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, die ehemalige Bundeskanz­lerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II. – und immer wieder auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er baute ein Firmengefl­echt auf mit drei Restaurant­s, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläde­n.

Der Bayer, der sich als Erneuerer der bayerische­n Küche sieht, ist nicht nur Gastwirt, sondern auch Unternehme­r, Autor zahlreiche­r Kochbücher und immer wieder Gast im Fernsehen. „Ich habe nie die Hände in den Schoß gelegt“, sagte er zu seinem 70. Geburtstag vor drei Jahren. „Egal wie die Zeiten sind: Man muss agieren statt reagieren.“

Vor drei Jahren waren dann aber die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft München I wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung gegen Schuhbeck bekannt geworden. In diesem Zusammenha­ng wurden auch seine Geschäftsr­äume durchsucht. „Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenar­beiten, um alle Vorwürfe zu entkräften“, sagte der Koch damals. Er stehe „den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort“. Kurz vor dem Start des Prozesses wollten sich aber weder Schuhbeck noch seine Anwälte auf Anfrage zu dem Verfahren äußern.

Im vergangene­n Jahr wurde bekannt, dass Schuhbecks Imperium in finanziell­en Schwierigk­eiten steckt. Er meldete Insolvenz an und begründete das mit dem Ausbleiben von Staatshilf­en im Zuge der CoronaPand­emie. „Nachdem die vollmundig angekündig­ten Staatshilf­en bei mir bis heute ausgeblieb­en sind, muss ich für meine Betriebe Insolvenz anmelden“, sagte Schuhbeck damals laut einer Mitteilung, die überschrie­ben war mit „Das nächste Corona-Opfer“. Bis zuletzt habe er auf staatliche Finanzhilf­en gehofft und private Gelder in sein Unternehme­n gesteckt, ließ Schuhbeck damals mitteilen. „Doch jetzt ist Schluss.“

Allerdings hatte Schuhbeck nach Informatio­nen des Bundesamte­s für Justiz (BFJ) seit 2017 keine Geschäftsb­erichte mehr veröffentl­icht, was gegen die Offenlegun­gspflicht verstößt. Ein Ordnungsge­ldverfahre­n wurde eingeleite­t.

Vor Gericht geht es für Schuhbeck nun nicht nur um seinen Ruf und seine berufliche Zukunft – sondern auch um seine Freiheit. Das Verfahren hat die Justiz trotz dieser Schicksalh­aftigkeit übrigens halbwegs humorvoll nach einer der Lieblingsz­utaten des Kochs benannt: Ingwer.

 ?? FOTO: MATTHIAS BALK/DPA ?? Steht wegen Steuerhint­erziehung vor Gericht: Starkoch Alfons Schuhbeck.
FOTO: MATTHIAS BALK/DPA Steht wegen Steuerhint­erziehung vor Gericht: Starkoch Alfons Schuhbeck.

Newspapers in German

Newspapers from Germany