Lindauer Zeitung

Stadt München will Bettensteu­er vor Gericht durchsetze­n

Mehreinnah­men von bis zu 80 Millionen Euro erwartet – München für Touristen so attraktiv wie vor Corona

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MÜNCHEN (dpa) - Nach dem bayernweit­en Verbot von lokalen Übernachtu­ngssteuern hat die Stadt München beim Verwaltung­sgericht Klage gegen den Freistaat eingereich­t. „Das Verbot ist ein erhebliche­r Eingriff in die kommunale Selbstverw­altung, das will ich so nicht hinnehmen“, sagte Oberbürger­meister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch in München. Es sei im Übrigen „absolut widersinni­g, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigun­g des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesi­tuation zu verbessern, der Freistaat uns das aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt“.

Der Stadtrat der Landeshaup­tstadt hatte am 1. März eine Satzung für eine Übernachtu­ngssteuer beschlosse­n. Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährig­e Hotelgäste auf ihren Übernachtu­ngspreis obendrauf zahlen sollten – nicht aber auf Zusatzange­bote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschlan­d gibt es eine solche Übernachtu­ngssteuer schon länger. Die Regierung von Oberbayern hatte jedoch München die

Umsetzung auf Grundlage des vom Landtag am 10. März geänderten Kommunalab­gabengeset­zes untersagt, wogegen die Landeshaup­tstadt nun Rechtsmitt­el einlegt.

Die Staatsregi­erung hatte die Einführung – ebenso wie der Bayerische Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) – umgehend massiv kritisiert und erklärt, die Zusatzsteu­er gesetzlich verhindern zu wollen. „Eine Übernachtu­ngssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerische­n Beherbergu­ngsbetrieb­en nach den Schwierigk­eiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inf lation nicht zuzumuten“, sagte damals etwa Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU). Zur Klage sagte Herrmann: „Das Verbot der Übernachtu­ngssteuer ist rechtlich einwandfre­i und entspricht der Tradition bayerische­r Gesetzgebu­ng seit 1979, als Getränkest­euer, Jagdsteuer, Speiseeiss­teuer und Vergnügung­ssteuern abgeschaff­t wurden.“

Dagegen hatte der Bayerische Städtetag das bayernweit­e Verbot für Bettensteu­ern scharf kritisiert. Die Kommunen sollten selbst entscheide­n können, ob sie solche Steuern erheben.

Für Münchens Stadtkämme­rer Christoph Frey (SPD) schadet das Verbot der Stadt München finanziell sehr: „Die Stadt nimmt regelmäßig erhebliche Summen in die Hand, um auch als touristisc­hes Ziel attraktiv zu sein. European Championsh­ips, NFL, im nächsten Jahr die Fußball EM der Herren, um nur einige Beispiele zu nennen. Unsere Theater und Museen, ein starker ÖPNV, alles Dinge, die München auch für Gäste attraktiv machen“, betonte er. Ob der Gesetzgebe­r der Stadt München „mir nichts, dir nichts eine Möglichkei­t, diese Ausgaben wenigstens zu einem kleinen Teil refinanzie­ren zu können, aus der Hand nehmen kann“, müsse jetzt juristisch geprüft werden.

München steht – gemessen an den Übernachtu­ngszahlen – bei Besucherin­nen und Besuchern aus aller Welt extrem hoch im Kurs. Seit April 2022 erreichen die Zahlen nach Angaben der Stadt fast wieder das Niveau von vor der Corona-Krise. Im August und September hätten die Werte sogar über dem Vergleichs­zeitraum aus dem Jahr 2019 gelegen. Die Stadtkämme­rei rechnete daher mit jährlichen Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro durch die Übernachtu­ngssteuer.

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FOTO: DPA Die Stadt München klagt gegen bayernweit­es Verbot von Bettensteu­er. Der Bayerische Städtetag hat das Verbot für Bettensteu­ern scharf kritisiert.

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