Die Steuererklärung bringt oft Geld zurück
Welche Regelungen sich 2023 zugunsten der Steuerzahler verändert haben
BERLIN - Bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist für die meisten Arbeitnehmer vor allem der Nettobetrag wichtig, den sie im Monat ausgeben können. Zwischen Brutto- und Nettolohn liegen die Abzüge für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Da sich der Steuerabzug am Bruttoentgelt orientiert, werden dabei viele Extraausgaben der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Deshalb lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung in vielen Fällen.
Vor der Wahl, die Formulare des Finanzamts auszufüllen, stehen viele Erwerbstätige und Rentner gar nicht. Sie müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Erklärung einreichen, etwa wenn jemand zusätzliche Einnahmen aus einem Zweitjob oder aus einer Vermietung erzielt. Selbstständige und Freiberuf ler müssen ohnehin immer eine Steuerklärung abgeben. Näheres zu den einzelnen Kriterien der Pflichtveranlagung findet sich auf den Internetseiten der Finanzämter der Länder.
Bei den Fristen für die Abgabe ist der Staat in den vergangenen Jahren großzügiger geworden. Generell muss die Steuererklärung für das vergangene Jahr bis zum 31. August 2024 eingereicht werden. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein dabei, läuft die Frist erst Ende Mai 2025 aus. Und wer gar nicht Pf lichtveranlagt ist, hat noch weitere drei Jahre Zeit, sich Geld vom Fiskus zurückzuholen.
Einige Änderungen im Steuerrecht kommen den Steuerzahlern 2023 zugute. So wurde die Pauschale für das Homeoffice von fünf auf sechs Euro pro Tag erhöht. Außerdem dürfen bis zu 210 Tage Homeoffice angegeben werden, 90 Tage mehr als im Vorjahr. Allerdings werden die Ausgaben für das Arbeiten zu Hause auf die Werbungskostenpauschale angerechnet, die jedem Arbeitnehmer
zusteht. Es lohnt sich also nur, wenn weitere Ausgabenposten abgesetzt werden können.
Ein wichtiger Posten zur Steuerminderung sind die Fahrtkosten. Für 2023 können für den Arbeitsweg 30 Cent pro Kilometer und Tag angesetzt werden. Liegt der Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer weiter entfernt, bringt jeder zusätzliche Kilometer 38 Cent Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Es ist mittlerweile egal, welches Verkehrsmittel für die Fahrt genutzt wird.
Richtig lohnen können sich auch Arbeitsmittel, die selbst angeschafft worden sind. Dazu gehört zum Beispiel die Ausstattung des Homeoffice mit Büromöbeln oder Technik. Anschaffungskosten bis zu 1000 Euro können auf einen Streich abgesetzt werden. Bei darüber hinausgehenden Kosten müssen sie über mehrere Jahre der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ausnahme sind Computer, Laptops oder Software. Hier ist eine Sonderabschreibung möglich. Die Kosten dürfen auf einen Schlag abgesetzt werden.
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen mindern die Steuerlast. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeit von Handwerkern in der Wohnung oder der Lohn für die Haushaltshilfe oder die Pf lege. Angegeben werden können jedoch nur die Lohn- und Anfahrtskosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Mieter können unter dieser Rubrik auch jene Arbeitskosten verbuchen, die in ihrer Nebenkostenabrechnung durch die Hausverwaltung verzeichnet sind.
Auch Krankheit, Pf legebedürftigkeit oder Todesfälle tragen zu einer verringerten Steuerlast bei. Ausgaben für die Heimbetreuung, Unterhaltskosten für bedürftige Personen oder Bestattungskosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings ist die Absetzbarkeit eingeschränkt. Das Finanzamt hält eine außerordentliche Belastung von – je nach Einkommen – bis zu sieben Prozent der Einkünfte für zumutbar. Erst darüber hinausgehende Aufwendungen akzeptieren die Ämter in vollem Umfang.
Für Familien besonders wichtig ist die steuerliche Begünstigung der Kinderbetreuung. Dazu zählen auch die Kosten für die Kita oder die Tagesmutter. Bis zum 14. Lebensjahr rechnen die Finanzämter zwei Drittel der Kosten von maximal 4000 Euro pro Kind steuerlich an. Schließlich verringern auch die Ausgaben für die Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente oder private Rentenversicherungen, sowie die private Haftpf lichtversicherung das zu versteuernde Einkommen. Am Ende steht in den meisten Fällen der freiwilligen Steuererklärung eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Lohnsteuern ins Haus.