Küchenmesser kann so gefährlich sein wie eine Schusswaffe
24-Jähriger ist am Samstagabend mit einem Messer am Berliner Platz unterwegs – Das löst Alarmierungskette aus
LINDAU - Ein Mann läuft am Samstagabend mit einem Küchenmesser in der Hand durch Lindau – und löst damit einen größeren Polizeieinsatz aus. Die Polizei nimmt Notrufe mit dem Schlagwort Messer sehr ernst. Denn auch ein Küchenmesser kann zur Waffe werden.
Der 24-Jährige war am Samstagabend gegen 18 Uhr am Berliner Platz auf einem Gehweg unterwegs, das Küchenmesser trug er offen in der Hand. Eine Frau sah dies und rief die Polizei. Diese ging von einer „erhöhten Gefährdungslage“aus, wie es im Polizeibericht heißt.
(Küchen-) Messer sei ein Reizwort, das die Polizei sehr ernst nehme, sagt Polizeisprecher Holger Stabik im Gespräch am Montag. Es löse eine Alarmierungskette
aus – und das nicht erst seit dem Vorfall in Wangen. Dort hatte vor knapp zwei Wochen ein niederländischer Staatsbürger mit syrischen Wurzeln in einem Supermarkt unvermittelt auf ein Mädchen eingestochen. Die Bild-Zeitung hatte berichtet, dass es sich bei dem Messer um ein Küchenmesser handelte, die Polizei hat dies mit Verweis auf laufende Ermittlungen bislang nicht bestätigt.
Natürlich könne auch ein Küchenmesser zur Waffe werden, sagt Stabik. „Wenn jemand weiß, wie er mit einem Messer umgehen kann, ist es ähnlich gefährlich einzustufen wie eine Schusswaffe.“Zudem seien Messer oft leichter zu verbergen als zum Beispiel eine Pistole.
„Wir wissen um die Gefahren solcher Messer“, sagt Stabik. Darum sei es Standard, dass in solchen Fällen gleich mehrere Polizeistreifen
ausrückten. Am Berliner Platz seien am Samstagabend ein halbes Dutzend Streifen von Polizeiinspektion, Grenzpolizei und Bundespolizei im Einsatz gewesen.
Schon nach einigen Minuten war alles wieder vorbei. Als die Polizei am Berliner Platz eintraf, saß der 24-Jährige bei einer Bushaltestelle. Das Messer hatte er noch in der Hand. „Nach der Androhung von unmittelbarem Zwang ließ er das Messer fallen und er wurde widerstandslos festgenommen“, heißt es im Polizeibericht.
Verletzt wurde laut Polizei niemand. „Es gab auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er jemanden verletzen wollte“, sagt Stabik. Der polizeibekannte und verhaltensauffällige Mann habe keine Erklärung für sein Handeln gehabt und sei darauf hin in eine Fachklinik gebracht worden.
Der Mann, ein Somalier, der im Landkreis Lindau wohnt, ist offenbar schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, wie Stabik auf Nachfrage sagt. Unter anderem wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl – und etwa ein halbes Dutzend Mal wegen Körperverletzung. Ein Messer oder andere Waffen hat die Polizei in diesem Zusammenhang nicht in ihren Akten vermerkt.
Es habe schon „kleinere Haftbefehle“gegen ihn gegeben, und auch in Ordnungshaft sei der Mann schon gewesen. Diese Art der Haft wird zum Beispiel dann angeordnet, wenn ein Angeklagter nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint.
Ob der 24-Jährige vorbestraft ist und ob er noch in der Fachklinik
untergebracht ist, entzieht sich der Kenntnis der Polizei. Stabik verweist auf die Staatsanwaltschaft, die eine LZ-Anfrage von Montagmittag bis Redaktionsschluss noch nicht beantwortet hat.
Grundsätzlich ist es nach dem Waffengesetz verboten, Einhandmesser oder Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimetern mit sich zu führen. „Und zwar unabhängig davon, ob ich es offen mit mir herumtrage oder im Handschuhfach dabei habe“, sagt Stabik. Ausnahmen gibt es dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Das sei zum Beispiel bei Jägern oder auch Metzgern der Fall, die solche Messer beruf lich brauchen. Privatmenschen, die sich gerade ein neues Messerset gekauft haben, sollten einen Kassenzettel vorlegen können.