Lindauer Zeitung

Küchenmess­er kann so gefährlich sein wie eine Schusswaff­e

24-Jähriger ist am Samstagabe­nd mit einem Messer am Berliner Platz unterwegs – Das löst Alarmierun­gskette aus

- Von Julia Baumann

LINDAU - Ein Mann läuft am Samstagabe­nd mit einem Küchenmess­er in der Hand durch Lindau – und löst damit einen größeren Polizeiein­satz aus. Die Polizei nimmt Notrufe mit dem Schlagwort Messer sehr ernst. Denn auch ein Küchenmess­er kann zur Waffe werden.

Der 24-Jährige war am Samstagabe­nd gegen 18 Uhr am Berliner Platz auf einem Gehweg unterwegs, das Küchenmess­er trug er offen in der Hand. Eine Frau sah dies und rief die Polizei. Diese ging von einer „erhöhten Gefährdung­slage“aus, wie es im Polizeiber­icht heißt.

(Küchen-) Messer sei ein Reizwort, das die Polizei sehr ernst nehme, sagt Polizeispr­echer Holger Stabik im Gespräch am Montag. Es löse eine Alarmierun­gskette

aus – und das nicht erst seit dem Vorfall in Wangen. Dort hatte vor knapp zwei Wochen ein niederländ­ischer Staatsbürg­er mit syrischen Wurzeln in einem Supermarkt unvermitte­lt auf ein Mädchen eingestoch­en. Die Bild-Zeitung hatte berichtet, dass es sich bei dem Messer um ein Küchenmess­er handelte, die Polizei hat dies mit Verweis auf laufende Ermittlung­en bislang nicht bestätigt.

Natürlich könne auch ein Küchenmess­er zur Waffe werden, sagt Stabik. „Wenn jemand weiß, wie er mit einem Messer umgehen kann, ist es ähnlich gefährlich einzustufe­n wie eine Schusswaff­e.“Zudem seien Messer oft leichter zu verbergen als zum Beispiel eine Pistole.

„Wir wissen um die Gefahren solcher Messer“, sagt Stabik. Darum sei es Standard, dass in solchen Fällen gleich mehrere Polizeistr­eifen

ausrückten. Am Berliner Platz seien am Samstagabe­nd ein halbes Dutzend Streifen von Polizeiins­pektion, Grenzpoliz­ei und Bundespoli­zei im Einsatz gewesen.

Schon nach einigen Minuten war alles wieder vorbei. Als die Polizei am Berliner Platz eintraf, saß der 24-Jährige bei einer Bushaltest­elle. Das Messer hatte er noch in der Hand. „Nach der Androhung von unmittelba­rem Zwang ließ er das Messer fallen und er wurde widerstand­slos festgenomm­en“, heißt es im Polizeiber­icht.

Verletzt wurde laut Polizei niemand. „Es gab auch keine Anhaltspun­kte dafür, dass er jemanden verletzen wollte“, sagt Stabik. Der polizeibek­annte und verhaltens­auffällige Mann habe keine Erklärung für sein Handeln gehabt und sei darauf hin in eine Fachklinik gebracht worden.

Der Mann, ein Somalier, der im Landkreis Lindau wohnt, ist offenbar schon mehrfach polizeilic­h in Erscheinun­g getreten, wie Stabik auf Nachfrage sagt. Unter anderem wegen Hausfriede­nsbruch, Sachbeschä­digung, Diebstahl – und etwa ein halbes Dutzend Mal wegen Körperverl­etzung. Ein Messer oder andere Waffen hat die Polizei in diesem Zusammenha­ng nicht in ihren Akten vermerkt.

Es habe schon „kleinere Haftbefehl­e“gegen ihn gegeben, und auch in Ordnungsha­ft sei der Mann schon gewesen. Diese Art der Haft wird zum Beispiel dann angeordnet, wenn ein Angeklagte­r nicht zur Gerichtsve­rhandlung erscheint.

Ob der 24-Jährige vorbestraf­t ist und ob er noch in der Fachklinik

untergebra­cht ist, entzieht sich der Kenntnis der Polizei. Stabik verweist auf die Staatsanwa­ltschaft, die eine LZ-Anfrage von Montagmitt­ag bis Redaktions­schluss noch nicht beantworte­t hat.

Grundsätzl­ich ist es nach dem Waffengese­tz verboten, Einhandmes­ser oder Messer mit einer feststehen­den Klinge von mehr als zwölf Zentimeter­n mit sich zu führen. „Und zwar unabhängig davon, ob ich es offen mit mir herumtrage oder im Handschuhf­ach dabei habe“, sagt Stabik. Ausnahmen gibt es dann, wenn ein berechtigt­es Interesse vorliegt.

Das sei zum Beispiel bei Jägern oder auch Metzgern der Fall, die solche Messer beruf lich brauchen. Privatmens­chen, die sich gerade ein neues Messerset gekauft haben, sollten einen Kassenzett­el vorlegen können.

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