Tracking nur mit Zustimmung
Geschäftsmodelle, die auf dem Sammeln von Daten basieren, könnten vor einem rudimentären Wandel stehen. Wie Datenschutzexperten auf einer Fachtagung im März im Hamburg berichteten, könnte schon ab Mai 2018 das Tracking auf Webseiten ohne die explizite Zustimmung des Besuchers verboten sein. Die Regelung soll für alle Internetseiten gelten, die sich an deutsche Nutzer wenden. Sprich: Bietet eine Webseite deutsche Inhalte oder Waren in Euro an, muss der Betreiber den Nutzer über das mögliche Sammeln seiner Daten informieren, damit dieser dem Tracking freiwillig widersprechen oder zustimmen kann. Eine heimliche Profilbildung wäre somit unterbunden.
Das Löschen Ihres Facebookaccounts meint hingegen auch das Entfernen all Ihrer hinterlegten Daten, Fotos und Videos innerhalb des sozialen Netzwerks. Nachdem Facebook Ihre Löschung ausgeführt hat, sind diese nicht wiederherstellbar. Sie sollten sie also vorab sichern.
Auch andere Überlegungen dürfen in Ihre Entscheidung hineinspielen. Tragen Sie etwa zu bestimmten Gruppen auf Facebook bei oder haben Sie sogar welche gegründet? Löschen oder deaktivieren Sie Ihren Account, sind diese nicht mehr für Sie zugänglich.
Und sieht Ihr Arbeitgeber es gern, wenn Sie die Mitteilungen seiner Firma liken, teilen und regelmäßig kommentieren? Findet sogar die interne Unternehmenskommunikation innerhalb einer Facebook-gruppe oder mithilfe des Facebook-messenger statt? Dann reicht vielleicht schon die eingehende Beschäftigung mit den Datenschutzeinstellungen von Facebook aus, um zumindest etwas ruhiger zu schlafen.
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