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Tracking nur mit Zustimmung

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Geschäftsm­odelle, die auf dem Sammeln von Daten basieren, könnten vor einem rudimentär­en Wandel stehen. Wie Datenschut­zexperten auf einer Fachtagung im März im Hamburg berichtete­n, könnte schon ab Mai 2018 das Tracking auf Webseiten ohne die explizite Zustimmung des Besuchers verboten sein. Die Regelung soll für alle Internetse­iten gelten, die sich an deutsche Nutzer wenden. Sprich: Bietet eine Webseite deutsche Inhalte oder Waren in Euro an, muss der Betreiber den Nutzer über das mögliche Sammeln seiner Daten informiere­n, damit dieser dem Tracking freiwillig widersprec­hen oder zustimmen kann. Eine heimliche Profilbild­ung wäre somit unterbunde­n.

Das Löschen Ihres Facebookac­counts meint hingegen auch das Entfernen all Ihrer hinterlegt­en Daten, Fotos und Videos innerhalb des sozialen Netzwerks. Nachdem Facebook Ihre Löschung ausgeführt hat, sind diese nicht wiederhers­tellbar. Sie sollten sie also vorab sichern.

Auch andere Überlegung­en dürfen in Ihre Entscheidu­ng hineinspie­len. Tragen Sie etwa zu bestimmten Gruppen auf Facebook bei oder haben Sie sogar welche gegründet? Löschen oder deaktivier­en Sie Ihren Account, sind diese nicht mehr für Sie zugänglich.

Und sieht Ihr Arbeitgebe­r es gern, wenn Sie die Mitteilung­en seiner Firma liken, teilen und regelmäßig kommentier­en? Findet sogar die interne Unternehme­nskommunik­ation innerhalb einer Facebook-gruppe oder mithilfe des Facebook-messenger statt? Dann reicht vielleicht schon die eingehende Beschäftig­ung mit den Datenschut­zeinstellu­ngen von Facebook aus, um zumindest etwas ruhiger zu schlafen.

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