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Multitaski­ng auf dem ipad

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Es könnte eng werden für den Bezahldien­st Apple Pay in Deutschlan­d: Mitte November legte der Finanzauss­chuss im Bundestag einen Gesetzesen­twurf „über die Beaufsicht­igung von Zahlungsdi­ensten“vor, der für mehr Wettbewerb zwischen Finanzdien­stleistung­sunternehm­en und Tech-konzernen sorgen soll. Die Bundesregi­erung will erreichen, dass technische Anbieter ihre Infrastruk­turleistun­gen gegen ein entspreche­ndes Entgelt bereitstel­len müssen.

Dies zielt nicht zuletzt auf Apple: Denn die Kalifornie­r verweigern anderen Zahlungsdi­enstleiste­rn – anders als bei AndroidSma­rtphones – den Zugriff auf den im iphone und der Apple Watch verbauten NFC-CHIP, der der drahtlosen Kommunikat­ion mit Kassenterm­inals dient. Damit verfügt Apple Pay über eine Monopolste­llung auf den Geräten. Andere Finanzdien­stleister, wie etwa die Banken und Sparkassen, können ihren Kunden daher keine eigenen digitalen Bezahlsyst­eme anbieten.

Apple selbst argumentie­rt, dass das geplante Gesetz „die

Nutzerfreu­ndlichkeit bei Zahlungen verschlech­tern und den Datenschut­z und die Sicherheit von Finanzdate­n gefährden“könne. Mehreren Berichten von Abgeordnet­en zufolge habe Apple im Kanzleramt massiv Druck gemacht, die geplanten Änderungen zu verhindern.

Sollte der Gesetzesen­twurf Annahme im Bundesrat finden, bliebe Apple die Möglichkei­t, dagegen auf Eu-ebene vorzugehen. Verfechter der Neuregelun­g sehen dem gelassen entgegen. „Wenn Apple der deutschen Kreditwirt­schaft vorwerfen will, ihre Systeme seien nicht sicher, bin ich auf diese Auseinande­rsetzung gespannt“, sagte der digitalpol­itische Sprecher der Spd-fraktion, Jens Zimmermann. Dafür seien vor Gericht schon sehr gute Argumente nötig.

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Geht es nach dem Willen der Bundesregi­erung, soll die Neuregelun­g zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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