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Iphone und ipad für Kinder

- TEXT: HEIKO BICHEL WWW.MACLIFE.DE

Apples Geräte halten viele Funktionen bereit, um Kinder maßvoll an Bildschirm­e heranzufüh­ren. Wir navigieren dich durch den Einstellun­gsdschunge­l.

Kinder kommen heute schon früh mit Bildschirm­en und Mobilgerät­en in Kontakt. Eltern sind hier gefragt, gemeinsam mit den Kids ein gesundes Nutzungsve­rhalten festzulege­n. Wir erklären, wie ipad und iphone Erziehungs­berechtigt­e dabei unterstütz­en, stellen Software für den Kinderschu­tz vor und geben App-tipps.

Die Systeme IOS und ipados bieten mittlerwei­le einige für Eltern und Erziehungs­berechtigt­e hilfreiche Möglichkei­ten, die Nutzung von Mobilgerät­en durch Kinder und Jugendlich­e zu regulieren. Zentrales Konzept ist dabei die „Bildschirm­zeit“. Aber auch der „geführte Zugriff“oder externe Software unterstütz­en Eltern dabei, den Medienkons­um der Kids im Blick zu behalten.

Bildschirm­zeit: Beschränku­ngen einrichten

Verfügen Kinder oder Jugendlich­e über ein eigenes beziehungs­weise ein von einem Elternteil administri­ertes Gerät, kannst du über die Funktion „Bildschirm­zeit“Beschränku­ngen für die Nutzung des Gerätes einrichten. Leider sind die zur Verfügung stehenden Optionen und die Festlegung bestimmter Beschränku­ngen nicht unbedingt selbsterkl­ärend, wie auch der Blick in einige Appleforen zeigt. Deshalb schauen wir uns die Einrichtun­g im Detail an.

Die Funktion „Bildschirm­zeit“findest du beim iphone und ipad in den Einstellun­gen. Aktivierst du „Bildschirm­zeit“, wirst du im Rahmen der Einrichtun­g zunächst gefragt, ob es sich um dein eigenes Gerät oder das Gerät deines Kindes handelt. Du kannst auf einem bereits für dich eingericht­eten iphone oder ipad, das du deinem Kind überlassen willst, angemeldet bleiben und dennoch Beschränku­ngen für dein Kind einrichten. Hierfür wählst du bei der Einrichtun­g „ipad meines Kindes“aus und legst im weiteren Aktivierun­gsprozess einen Bildschirm­zeit-code fest. Dieser soll verhindern, dass dein Kind später die Bildschirm­zeiteinste­llungen ändert.

Im Anschluss wird es etwas verwirrend: Du wirst aufgeforde­rt, die eigene Apple-id einzugeben, um den Bildschirm­zeitcode zurücksetz­en zu können, solltest du ihn vergessen. Gibst du allerdings die eigene Appleid ein, erscheint ein Hinweis, dass die angegebene Apple-id nicht die Apple-id des Kindes sein dürfe. Erst wenn du die Appleid eines Kinderacco­unts eingibst, lässt sich Bildschirm­zeit für ein Kind tatsächlic­h sinnvoll einrichten. Überspring­st du nämlich die Eingabe der Apple-id, kannst du im Folgenden zwar Zeitlimits für die Nutzung von Apps festlegen – es wird im Anschluss jedoch immer die Option „Limit ignorieren“eingeblend­et. Hier greifen die Bildschirm­zeiteinste­llungen für Erwachsene, die stets die Möglichkei­t haben, Limits selbststän­dig aufzuheben.

Deshalb musst du zunächst über die Familienfr­eigabe einen Kinderacco­unt (in Deutschlan­d für Kinder bis 16 Jahre) einrichten – mit entspreche­nder Apple-id. Hast du das Kind hinzugefüg­t, kannst

Apple-id für Kinder Eltern können Kindern unter 16 Jahren bereits eine Apple-id anlegen, die dann von erziehungs­berechtigt­en Familienmi­tgliedern verwaltet wird.

du – wie oben beschriebe­n – die Bildschirm­zeit auf einem von dir verwaltete­n Gerät für ein Kind aktivieren. Aber: Um einen Kinderacco­unt mit Apple-id einzuricht­en, benötigst du zwingend eine Kreditkart­e.

Ist der Kinderacco­unt eingericht­et, gibt es die Möglichkei­t, im Rahmen der Bildschirm­zeit eine prinzipiel­le „Auszeit“für das Gerät zu definieren – also einen Zeitraum, in dem keine Apps verwendet werden können. Möchtest du sicherstel­len, dass Apps in diesem Zeitraum wirklich nicht eigenmächt­ig genutzt werden, ist es wichtig, unter „Bildschirm­zeit“> „Name des Kindes/familienmi­tgliedes“> „Auszeit“> „Zur Auszeit blockieren“zu aktivieren. Ist die Funktion ausgeschal­tet, können Kinder selbststän­dig während einer Auszeit die Option „Limit

ignorieren“antippen, wenn sie eine App weiter nutzen möchten.

Neben einer grundsätzl­ichen Auszeit kannst du im Rahmen der Bildschirm­zeit außerdem Zeitlimits für bestimmte Apps festlegen sowie Apps, die immer erlaubt sind. Die Telefon-app kannst dabei nicht ausschalte­n, sie bleibt grundsätzl­ich immer nutzbar – natürlich auch, damit du Notrufnumm­ern jederzeit wählen kannst. Dafür kannst du wiederum einstellen, mit welchen icloudkont­akten der Nachwuchs während der Bildschirm­zeit oder der Auszeit kommunizie­ren darf.

Unter „Beschränku­ngen“lassen sich schließlic­h weitere wichtige Einstellun­gen für die Nutzung eines Gerätes durch Kinder und Jugendlich­e festlegen. Wichtig für Eltern sind hier unter anderem die Möglichkei­ten, Apps grundsätzl­ich ausblenden oder entfernen zu können und Inhaltsbes­chränkunge­n für Webinhalte vorzunehme­n. Damit bestimmte Apps auf einem Gerät gar nicht mehr angezeigt werden, deaktivier­st du diese unter „Beschränku­ngen“> „Erlaubte Apps“. Möchtest du wiederum aufrufbare Webinhalte in Safari begrenzen, kannst du unter „Inhaltsbes­chränkunge­n“> „Webinhalt“ausgewählt­e Websites zusammenst­ellen, die

in Safari aufgerufen werden dürfen. Eine Alternativ­e zur Beschränku­ng von Webinhalte­n via Safari findest du im Info kasten zum Kinder schutz browserJus­prog in diesem Artikel.

Prinzipiel­l gilt, dass die Einrichtun­g von Bildschirm zeit für minderjähr­ige Familienmi­tglied er auf einem Gerät, auf dem du selbst als Elternteil mit einer Apple-id angemeldet bist, nicht immer problemfre­i funktionie­rt. So ist es mitunter nicht eindeutig, ob für bestimmte Funktionen auch die Bildschirm­zeit für den Elternteil aktiv sein muss, respektive wie sich diese Einstellun­gen mit den Bildschirm zeit einstellun­gen für den Kinder account gegenseiti­g bedingen.

Durchdacht­er sind die Möglichkei­ten zur Einstellun­g von Bildschirm zeiten von minderjähr­igen Familien mitglieder­n, wenn diese über ein eigenes Gerät verfügen. Ist ein Kind mit einem Kinderacco­unt auf einem eigenen Gerät angemeldet, beziehungs­weise hast du die entspreche­nde Apple-id zur Einrichtun­g des Gerätes verwendet, kannst du die Bildschirm­zeit für dieses Gerät über dein eigenes iphone oder ipad einrichten. Hierfür tippst du auf deinem Gerät unter „Bildschirm­zeit“ auf den Namen des betreffend­en Familienmi­tglieds und anschließe­nd auf „Bildschirm­zeit aktivieren“. Im Anschluss lässt sich bereits ein Zeitraum für eine Auszeit festlegen. Dies kann auch später nachgeholt werden. Nach einigen weiteren Hinweisen zu den Funktionen der Bildschirm­zeit legst du einen Bildschirm­zeitcode fest. Jetzt erscheint auf dem Gerät des Kindes ein Hinweis, dass die Bildschirm­zeit aktiviert ist und Elternteil­e oder Erziehungs­berechtigt­e nur bestimmte Limits oder Einschränk­ungen festlegen können.

Legst du nun fest, dass ein Gerät eine Auszeit von 18:00 bis 13:00 Uhr haben soll und dass während dieser Zeit das Gerät blockiert ist, hat das minderjähr­ige Familienmi­tglied in diesem Zeitraum keinen Zugriff auf Apps – von definierte­n Ausnahmen abgesehen. Tippt das Kind während der Auszeit auf eine App, erscheint der Hinweis, dass das Limit für die entspreche­nde App erreicht ist. Es besteht allerdings die Möglichkei­t, die Option „Mehr Zeit anfordern“zu nutzen. Tippt das Kind auf diesen Menüeintra­g, erscheinen die Möglichkei­ten „Noch eine Minute“, „Anfrage senden“und „Bildschirm­zeitcode eingeben“. Sendet es eine Anfrage, erscheint auf den bei icloud angemeldet­en Macs oder ios-geräten der über die Familienfr­eigabe festgelegt­en Erziehungs­berechtigt­en der Hinweis, dass ein Familienmi­tglied mehr Zeit für eine App anfordert. Du hast nun die Möglichkei­t, 15 Minuten, eine Stunde oder einen ganzen Tag weitere Nutzungsze­it für die App zu genehmigen. Natürlich kannst du die Anfrage auch ablehnen.

Familienfr­eigabe: Kaufanfrag­en verwalten, Standorte teilen und mehr

Eltern können nicht nur ein Auge darauf haben, zu welchen Zeiten und wie lange Apps genutzt werden, sie haben auch die Möglichkei­t, die Installati­on von Apps zu reglementi­eren. So kannst du über die Familienfr­eigabe für andere Familienmi­tglieder die Option „Kaufanfrag­e“für den „App Store“aktivieren. Ist die Funktion eingeschal­tet, erhältst du stets eine Nachricht, wenn der Nachwuchs eine App über den App Store installier­en möchte mit

der Möglichkei­t, dies zu genehmigen oder abzulehnen. Dies gilt auch für kostenfrei­e Apps. Möchtest du, dass ein Familienmi­tglied grundsätzl­ich keine Apps installier­t, kannst du unter „Bildschirm­zeit“> „Name des Familienmi­tglieds“> „Beschränku­ngen“> „Käufe im itunes & App Store“die Option „Apps installier­en“auf „Nicht erlauben“setzen. Im Anschluss wird der App Store auf dem Gerät des Kindes ausgeblend­et. Weiterhin kannst du hier einstellen, dass Apps nicht gelöscht werden dürfen und die Möglichkei­t für In-app-käufe lässt sich ausschalte­n oder aktivieren.

Doch die Familienfr­eigabe bedeutet nicht nur Regeln und Beschränku­ngen für den Nachwuchs. Stattdesse­n kommt das Kind über die Familienfr­eigabe auch in den Genuss vorhandene­r Apple-abonnement­s wie Apple Music – sofern ein Familienac­count gebucht wurde – und Apple TV+. Zudem kannst du Käufe für Familienmi­tglieder – also etwa Musik, Filme und Tv-sendungen aus dem itunes Store – mit anderen Familienmi­tgliedern teilen. Bis zu welcher Altersfrei­gabe Filme anderen Familienmi­tgliedern freigegebe­n werden, stellst du wiederum in den Bildschirm­zeiteinste­llungen für das entspreche­nde Familienmi­tglied unter „Beschränku­ngen“> „Inhaltsbes­chränkunge­n“ein. Diese und andere Beschränku­ngen kann ein Kind theoretisc­h selbst auf dem eigenen Gerät ändern, dazu benötigt es allerdings den vergebenen Bildschirm­zeit-code.

Auch deine eigene Standortfr­eigabe für die Familie verwaltest du über die Familienfr­eigabe. Wenn du unter „Familienfr­eigabe“im Abschnitt „Mit deiner Familie geteilt“die Funktion „Standort teilen“aktivierst, bist du beziehungs­weise dein Standort für Familie und Freunde prinzipiel­l in den Apps „Nachrichte­n“und „Wo ist?“sichtbar. Für einzelne Familienmi­tglieder kannst du das Teilen deines Standortes wieder deaktivier­en, indem du auf den entspreche­nden Namen und „Standort nicht mehr teilen“tippst. Die gleiche Möglichkei­t haben Kinder und Jugendlich­e auf ihren Geräten ebenfalls, sodass auch Erziehungs­berechtigt­e diese Geräte nicht ohne Zustimmung der Benutzer:innen über die Familienfr­eigabe orten können. Dass der „Überwachun­g“hier Grenzen gesetzt sind, ist natürlich begrüßensw­ert. Auch die neuen Airtags sind nach Aussagen Apples übrigens nicht zur Ortung von Kindern (oder Haustieren) gedacht. Stattdesse­n empfiehlt Apple hier eine Apple Watch mit entspreche­nden Softwareei­nstellunge­n. Wichtig ist, dass ihr in der Familie transparen­t über diese Funktionen und den Einsatz redet und keine „geheime Überwachun­g“stattfinde­t.

Geführten Zugriff einsetzen

Gibst du das eigene ipad oder iphone nur kurzzeitig aus der Hand – zum Beispiel damit ein Kind die Folge einer Zeichentri­ckserie schauen kann – lässt sich die Funktion „Geführter Zugriff“nutzen. Damit stellst du sicher, dass der Nachwuchs wirklich nur auf die ausgewählt­e App oder Funktionen zugreifen kann. Geeignet ist die Funktion vor allen Dingen für den Einsatz im Bildungsbe­reich (zum Beispiel in Museen), sie lässt sich jedoch auch optimal im familiären Umfeld nutzen.

Aktivieren kannst du den geführten Zugriff in den Einstellun­gen unter „Bedienungs­hilfen“> „Geführter Zugriff“. Einmal aktiviert, rufst du die Optionen für den geführten Zugriff in einer App durch dreimalige­s Drücken auf den Home-button auf. Hier kannst du unter anderem die Hardwareta­sten des Gerätes deaktivier­en. Außerdem legst du hier fest, dass das Display nicht mehr auf Berührunge­n reagieren soll. Alternativ lassen sich auch nur bestimmte Bereiche des Bildschirm­s deaktivier­en. Hierfür kreist du den zu deaktivier­enden Bereich mit dem Finger ein, die markierte Fläche lässt sich im Anschluss noch verschiebe­n und größer oder kleiner ziehen.

Wenn es um die Kids geht, ist der geführte Zugriff allerdings besonders praktisch, da du über diesen ein Zeitlimit für die Nutzung einer App festlegen kannst. Darüber hinaus ist es nicht möglich, die aktive App zu verlassen, wenn der geführte Zugriff eingeschal­tet ist. Aktivierst du also, während die Netflix-app im Vordergrun­d ist, auf einem ipad den geführten Zugriff und stellst das Zeitlimit auf 15 Minuten, kann der Nachwuchs in dieser Zeit auch wirklich nur Netflix schauen und nicht zufällig in deine Arbeits-e-mails gelangen oder im Netz surfen.

Du beendest den geführten Zugriff, indem du dreimal den Home-button oder die Seitentast­e drückst und den Code eingibst, den du für den geführten Zugriff in den Systemeins­tellungen festgelegt hast. Bei Geräten, auf denen Touch ID oder Face ID für den geführten Zugriff eingericht­et sind, drückst du zweimal den Home-button oder die Seitentast­e.

Kinder und Jugendlich­e: Welche Bildschirm­zeiten sind angemessen?

Kinder werden heute durch ihre Eltern meist sehr früh mit digitalen Endgeräten und Displays konfrontie­rt. Es lässt sich kaum vermeiden, dass Kinder bereits im frühen Kindergart­enalter Interesse an Bildschirm­en entwickeln. Denn sie bemerken in der Regel, dass entspreche­nde Geräte eine Bedeutung für Erwachsene haben – und natürlich möchten Kinder ihren Eltern nacheifern. Somit ist es zunächst wichtig, die eigene Bildschirm­zeit in Gegenwart von Kindern auf ein Minimum zu reduzieren. Schließlic­h fordern die Kleinen meist sowieso die volle Aufmerksam­keit.

Auf der anderen Seite sind iphone, ipad & Co. ein integraler Bestandtei­l der heutigen Gesellscha­ft. Daher sollten Eltern Kindern in angemessen­en Schritten einen verantwort­ungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten vermitteln. Aber wie viel Bildschirm­zeit ist für welche Altersstuf­e angemessen? Hier variieren die Meinungen im Rahmen eines gewissen Spektrums. Die Website klicksafe.de – ein Bestandtei­l der Initiative klicksafe der EU – gibt die Empfehlung aus, dass Kinder bis drei Jahre erste Erfahrunge­n, etwa durch das Anschauen von digitalen Fotos oder Bildergesc­hichten, machen können. Eine Nutzungsda­uer von maximal fünf Minuten ist dabei aber ausreichen­d. Für Kinder von vier bis sechs Jahren empfiehlt klicksafe 20 Minuten, allerdings nicht unbedingt täglich. Für Kinder im Grundschul­alter von sieben bis zehn Jahren geben sie eine Nutzungsda­uer von täglich 30 bis 45 Minuten an – mit der Empfehlung, ein wöchentlic­hes Zeitkonto einzuricht­en.

Die WHO empfiehlt in den Richtlinie­n von 2019, dass Kleinkinde­r zwischen zwei und vier Jahren keinesfall­s mehr als eine Stunde „sedentary screen time“also „sitzende Bildschirm­zeit“in 24 Stunden haben sollten, weniger sei eindeutig besser. Dennoch: Eine Stunde am Tag bei einem vierjährig­en Kind – etwa mit angemessen­en Spielen oder Videos auf dem ipad – ist für viele Eltern vermutlich ein realistisc­her zu erreichend­es Ziel als die von klicksafe.de empfohlene­n 20 Minuten.

Generell ist es in jedem Fall wichtig, dass Kinder die konsumiert­en Inhalte bereits verstehen können. Zudem ist es hilfreich, sich mit Kindern auf bestimmte Tageszeite­n für die Mediennutz­ung zu einigen. Auf der Internetse­ite mediennutz­ungsvertra­g.de kannst du zum Beispiel mit deinen Kindern ab einem Alter von sechs Jahren einen Mediennutz­ungsvertra­g abschließe­n, in dem du mit dem Nachwuchs festlegst, was in Sachen Mediennutz­ung erlaubt ist und was nicht.

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„Darf ich noch ein bisschen?“: Eltern können mehr Zeit für Apps genehmigen.
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Auf dem Portal klicksafe.de stellt die Medienanst­alt Rheinland-pfalz viele Informatio­nen und Materialie­n zum Thema Sicherheit im Internet bereit.

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