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Die elektronis­che Patientena­kte

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verwechsel­n die elektronis­che Patientena­kte (EPA) viele mit dem E-rezept. Dabei stellt sie ein fast noch ambitionie­rteres Projekt des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums und der Gematik als Betreiberg­esellschaf­t dar. Stell sie dir wie einen Ordner mit allen deinen Gesundheit­sdaten vor, der ständig für medizinisc­he Fachkräfte abrufbar ist.

Dies birgt riesige Vorteile: Wechselst du die Arztpraxis, musst du deine Informatio­nen über eine mögliche Krankenges­chichte, Verletzung­en und Medikation­en nicht extra wieder neu (und eventuell unvollstän­dig) erzählen. Sogar Leben retten kann die EPA: Notfallmed­izinerinne­n und -mediziner können sich so im Bedarfsfal­l in Sekunden etwa über deine Blutgruppe, Vorerkrank­ungen und mögliche Medikament­enunverträ­glichkeite­n informiere­n und gewinnen wichtige Zeit.

Die elektronis­che Patientena­kte ist keine Zukunftsmu­sik: Seit 2021 können sich gesetzlich Versichert­e sie bei ihrer Krankenkas­se beantragen und ihre Daten mithilfe der entspreche­nden Smartphone-app verwalten. Anders als beim E-rezept gibt es jedoch keine vereinheit­lichte App: Jede Krankenkas­se bietet eine eigene Lösung zum Zugriff auf die bei ihr hinterlegt­en Angaben an, für die du dich explizit etwa mit deinem Personalau­sweis einmalig identifizi­eren musst. Auch einige Privatvers­icherer bieten diesen Service bereits an.

Die zentrale Speicherun­g der medizinisc­hen Daten ist umfangreic­h: Sie enthält theoretisc­h alle Informatio­nen, die etwa Arztpraxen und Krankenhäu­ser über dich angelegt haben. Dazu gehören unter anderem Röntgenbil­der, Arztbriefe, Befunde oder Medikation­spläne, aber auch dein Impfauswei­s, der Mutterpass, das Zahnbonush­eft oder die Patientenv­erfügung. Du kannst jedoch selbst bestimmen, wer auf welche Daten zugreifen kann und Einträge löschen darf.

Das Problem: Nur knapp 1 Prozent der Berechtigt­en nutzen den bislang freiwillig­en Dienst. Daher dreht das Gesundheit­sministeri­um den Spieß im kommenden Jahr um: Ab dem 15. Januar 2025 stehen alle gesetzlich­en Krankenkas­sen in der Pflicht, für jeden Versichert­en eine elektronis­che Patientena­kte anzulegen – es sei denn, sie widersprec­hen ausdrückli­ch.

Genau dies sehen Datenschüt­zende kritisch und fordern eine umfassende­re Aufklärung über die gespeicher­ten Daten. Zudem seien Menschen, die kein Smartphone nutzen, von der Einsicht in ihre Informatio­nen weitestgeh­end ausgeschlo­ssen. gematik.de/anwendunge­n/e-patientena­kte

trägt sie einfach auf den Server, woraufhin sie in der E-rezept-app erscheinen. Die Voraussetz­ung dabei: Pro Abrechnung­squartal musst du einmal die Praxis besuchen, um deine Versichert­enkarte einlesen zu lassen.

Anders sieht es bei Wiederholu­ngsrezepte­n innerhalb einer längerfris­tigen Behandlung aus: Sie sind ein Jahr lang gültig, Ärztinnen und Ärzte dürfen sie bis zu viermal ausstellen. Du löst sie innerhalb der Gültigkeit­sdauer mithilfe der E-rezept-app ein.

Ebenfalls von Vorteil für Patienten und Ärzte: Aufgrund der Übernahme der verschrieb­enen Medikament­e in den elektronis­chen Medikation­splan lassen sich potenziell gefährlich­e Wechselwir­kungen mit anderen Arzneimitt­eln schneller erkennen und vermeiden.

Die E-rezept-app erlaubt zudem die Erstellung mehrerer Profile: So können Eltern übersichtl­ich die Rezepte ihrer Kinder verwalten. Zudem ist es möglich, dass beide Elternteil­e ein Profil für gemeinsame Kinder anlegen. Dann empfangen beide die Rezepte, um sie digital einzulösen. Die Funktion lässt sich auch für andere Angehörige nutzen, die selbst kein Smartphone besitzen oder den Weg zur Apotheke allein nicht schaffen. Die Anmeldung zusätzlich­er Personen erfolgt mithilfe ihrer elektronis­chen Gesundheit­skarte und der dazugehöri­gen PIN. Preisfrage: Kennst du deine PIN?

Wie sicher ist das?

Der oben skizzierte Weg von der Ausstellun­g bis zur Einlösung des Rezepts unter Einsatz eines Tokens vermittelt ein hohes Maß an Sicherheit. Teilnehmen­de Arztpraxen versehen das E-rezept mit einer qualifizie­renden elektronis­chen Signatur, mit deren Hilfe Apotheken zuverlässi­g feststelle­n können, wer es ausgestell­t hat. Außer dir können nur die verordnend­e Arztpraxis und die ausführend­e Apotheke das E-rezept einsehen.

E-rezepte werden 100 Tage nach ihrer Einlösung automatisc­h gelöscht; ist dir dies zu lang, kannst du sie eigenständ­ig früher löschen.

Kritik an der Datenspeic­herung selbst erhebt indes der „Chaos Computer Club“. Die Datenschut­zexperten vermissen vor allem eine echte Ende-zu-ende-verschlüss­elung; die Gematik selbst spricht in einer Reaktion vom September 2022 von einer „durchgehen­den Verschlüss­elung“und verweist dabei auf den „Mehrwert und echten Nutzen für den Versorgung­salltag“: Kein Land, das das E-rezept bisher einführte, nutzt eine Ende-zu-ende-verschlüss­elung. Mit Blick auf die geplante europaweit­e Nutzbarkei­t könne es somit zu Inkompatib­ilitäten kommen.

Das E-rezept als verzögerte Erfolgsges­chichte?

Die Premiere ist geschafft – allen Unkenrufen und langjährig­en Bedenken zum Trotz. Zehn Tage nach Einführung zieht zumindest die Gematik ein erstes positives Fazit: 7 Millionen E-rezepte haben Ärzte laut einer Presseinfo­rmation in den ersten Januartage­n schon ausgestell­t, nahezu alle Apotheken in Deutschlan­d bereits welche eingelöst.

Ein Erfolg ist auch die E-rezept-app: Über 1 Million Mal haben Nutzende sie herunterge­laden. In Apples App Store stand sie zum Redaktions­schluss auf Platz eins im Bereich „Medizin“der Download-charts.

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Mit der E-rezeptapp verwaltest du deine Rezepte übersichtl­ich auf dem iphone. Zum Einlösen zeigt sie dir den Rezept-code zum Einscannen an.

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